Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Bei unberechtigter Honorarforderung eines Architekten ist es wichtig, den Anspruch prüfen zu lassen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Prozesses einzuschätzen. Dokumentation und Zeugen sind entscheidend, um die Forderung abzuwehren. Die Beauftragung muss klar nachweisbar sein, um Honoraransprüche zu begründen. Es ist ratsam, die Rechnung schriftlich zu widersprechen und sich rechtlich beraten zu lassen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Honorarforderung Architekt ohne Auftrag: Was tun? Kosten, Rechte, Vorgehen?

Hallo zusammen,
meine Frage betrifft eine für mich total unbegreifliche Honorarforderung eines Dipl. Ing., Architekten. Vor ca. 3,5 Monaten habe ich mich für ein Objekt in Thüringen interessiert das schon 6 Jahre leer steht. Der Eigentümer hatte schon mehrmals neue Pläne dafür entworfen in Zusammenarbeiter mit seinem Architekten, konnte sie aber nicht umsetzen. Für mein Vorhaben Arbeite ich aber mit 2 ausländischen (spezialisierte) Innenarchitekten. Weil der Eigentümer eine evtl. Zusammenarbeiter/aufsicht mit seinem (alten) Architekten bei Durchführung des Projekts sah, hatte ich mich mit ihm getroffen und meine Vorstellungen dargelegt. Ausdrücklich wurde erklärt das es keinen Auftrag im archtektonischen Bereich geben wird da ich diese im Ausland machen lassen werde von Spezialisten. Sondern das es gegeben falls um eine Bauleiterfunktion gehen würde. Vom Eigentümer hatte ich alte Pläne erhalten die von diesem Mann erstellt wurden, und eine alte Nutzflächenaufstellung. Als wir über seinen Teil an der Arbeit gesprochen haben versprach er mir die nächste Woche mir einen Kostenvoranschlag seiner möglicher Tätigkeit zu machen. Was aber kam, kein Kostenvoranschlag ... jedoch nach fast 2 Wochen erhielt ich die alte Grundrisspläne die ich schon lange hatte. Darauf hin habe ich ihn angerufen und gefragt was ich damit soll weil ich ja für mein Vorhaben genaue Pläne machen lassen würde und ich nur einen Kostenvoranschlag möchte was mir sein Einsatz kosten würde. Daraufhin hat er mir dann Wochen später die alte Pläne des Eigentümers zugeschickt mit auf einige Stellen im den Nutzungsplan Raumnutzungen die ich während unseres Gespräches als möglich erwähnt hatte. Außerdem dazu einen Kostenvoranschlag für das ganze Projekt mit einer Summe gleich an einer der letzten Pläne für den Eigentümer. Keine Bauaufsicht, sondern einen Kostenvoranschlag für einen kompletten Innensanierung/Umbau von einen Architekten. Als ich auch den Eigentümer klar machte das dies NIE sein würde weil der Architekt sich nicht mal in diesen Bereich der Innenarchitektur auskennt und ich meine Pläne NUR in Zusammenarbeiter mit meinen ausländischen Architekten realisieren werde ist dann mein ganzer Plan mit dieser Villa geplatzt und ich musste mich erneut umschauen. Ich fühllte mich regelrecht betrogen von den beiden Herren, erst Monate hingehalten und dann eine Antwort die genau das war was ich nicht wollte.
Weil ich Holländerin bin, frage ich bei allem was ich sagen oder erklären möchte ob ich deutlich genug gewesen bin. Und sage auch IMMER das es keinen Auftrag gibt oder sonstiges bevor ich weiß was etwas kostet. Eben weil man mich schon vor der unglaublichen Situationen in Deutschland gewarnt hat. Daher hat auch ein Freund mich (immer) begleitet bei den Gesprächen. Jetzt kommt aber eine Rechnung für 12 Std. Architektenleistung a'75,- €, 7,5 Std. Techn. Mitarbeiter a' 45,- € und 1,5 Std. Schreibkraft a' 35,- € pro Stunde und für Kopien nochmal 25,- €. Eine Totalrechnung von € 1.525,40 für einen nicht empfangenen Kostenvoranschlag für einen Bauleiter! Und für die Kopien von alten Pläne die nichts mit mein Vorhaben zu tun hatten. Eigentlich sind die Kopien ja die einzig berechtigten Kosten da ich die Kopien ja empfangen habe. Was ich wissen möchtte ist woher kommt diese in meine Augen unglaubliche Frechheit? Ich verstehe das er gerne endlich etwas an Pläne realisieren möchte für diese Villa weil er kurz vor einer Pleite steht aber so? Ich habe durch seine Einstellung und sein hinhalten 2 Monate verloren die mir viel Geld kosten! Jeder Monat den ich länger brauche um meine Pläne zu realisieren kosten im Grunde Geld. Was kann ich in diesen Fall unternehmen weil ich Ihm am liebsten verklagen würde wegen dieses Verhalten das wie es jetzt Aussieht wirklich Absicht gewesen ist. MfG M. vd. Kolk
  • Name:
  • Marijan van de Kolk
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): Honorarforderung Architekt ohne Auftrag

    Ich verstehe, dass Sie eine Honorarforderung von einem Architekten erhalten haben, obwohl Sie keinen direkten Auftrag erteilt haben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und bedarf einer genauen Prüfung.

    Zunächst sollten Sie prüfen, ob es eine stillschweigende Vereinbarung gab. Auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt in Ihrem Einverständnis Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden (z.B. Entwurfsplanung, Nutzflächenaufstellung). Entscheidend ist, ob Sie die Leistungen des Architekten in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet haben und ob der Architekt davon ausgehen durfte, dass Sie seine Leistungen bezahlen werden.

    Prüfen Sie die Rechnungspositionen genau. Sind die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht worden? Entsprechen die Stundensätze und der Gesamtbetrag den üblichen Honorarsätzen für Architektenleistungen (z.B. HOAIAbk.)🔴 Fordern Sie gegebenenfalls einen detaillierten Leistungsnachweis an.

    Wenn Sie der Meinung sind, dass die Honorarforderung unberechtigt ist, sollten Sie dem Architekten schriftlich widersprechen. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich und legen Sie gegebenenfalls Beweise vor (z.B. E-Mails, Gesprächsnotizen). Setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Stellungnahme.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem Architektenverband beraten zu lassen, um Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation besser einschätzen zu können.

    KI-Analyse (DeepSeek): Honorarforderung Architekt ohne Auftrag

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine typische Konfliktsituation im Architektenrecht, bei der eine Privatperson eine Honorarforderung eines Architekten für Leistungen erhält, die sie nach eigener Aussage nicht beauftragt hat. Die Kernfrage ist, ob ein konkludenter (stillschweigender) Vertrag zustande gekommen ist oder ob es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Aus Sicht der Auftraggeberin ist die Situation nachvollziehbar, da sie mehrfach betont hat, keinen Architektenvertrag abschließen zu wollen und nur einen Kostenvoranschlag für eine Bauleiterfunktion erbeten hat.

    ✅ Zustimmung: Die Auftraggeberin hat korrekt gehandelt, indem sie vorab klarstellte, dass kein Architektenauftrag erteilt wird. Die ausdrückliche Erklärung, dass die Planung durch ausländische Spezialisten erfolgt, ist ein starkes Indiz gegen einen Vertragsschluss. Auch die Anwesenheit eines Zeugen (Freund) bei den Gesprächen ist ein wichtiger strategischer Vorteil.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass nur die Kopien berechtigt seien, ist rechtlich zu kurz gegriffen. Nach deutschem Recht (§ 632 BGBAbk.) kann auch ohne ausdrücklichen Vertrag eine Vergütung fällig werden, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist (sog. "konkludenter Vertrag"). Das bloße Zusenden alter Pläne und das Erstellen eines Kostenvoranschlags könnte als geschuldete Leistung ausgelegt werden, wenn die Auftraggeberin diese entgegennimmt und nutzt.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die Frage, ob die vom Architekten erbrachten Leistungen (12 Std. Architektenleistung, 7,5 Std. techn. Mitarbeiter) tatsächlich "für die Auftraggeberin" erbracht wurden oder ob es sich um Nacharbeiten an den alten Plänen des Eigentümers handelte. Die Rechnungspositionen sind ungewöhnlich detailliert und wirken wie eine nachträgliche Aufstellung. Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel unentgeltlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart (§ 632 Abs. 3 BGB).

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr für die Auftraggeberin besteht darin, dass ein Gericht die Entgegennahme und Nutzung der übersandten Pläne als stillschweigende Annahme eines Werkvertrags werten könnte. Zudem droht eine Kostenfalle, wenn sie die Rechnung ignoriert und der Architekt ein Mahnverfahren einleitet. Die emotionale Belastung und der Zeitverlust sind zwar ärgerlich, aber rechtlich nicht ersatzfähig.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Auftraggeberin sollte der Rechnung schriftlich und fristgerecht widersprechen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Sie sollte darlegen, dass kein Auftrag erteilt wurde und die übersandten Unterlagen (alte Pläne) nicht angefordert waren. Gleichzeitig sollte sie dem Architekten eine Frist zur Stellungnahme setzen und auf die Zeugen (Freund) verweisen. Es ist dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Abwehr zu prüfen und eine negative Feststellungsklage vorzubereiten. Von einer eigenen Klage wegen Zeitverlusts ist abzuraten, da dieser Schaden kaum nachweisbar ist.

    KI-Analyse (Qwen): Honorarforderung Architekt ohne Auftrag

    Die Anfragende wurde von einem Architekten ohne vorherige schriftliche Vereinbarung, ohne Auftrag und ohne erkennbare Leistungserbringung in ihrem Sinne mit einer Honorarforderung von über 1.500 € konfrontiert – obwohl sie wiederholt und mit Begleitung klargestellt hatte, dass kein Architektenauftrag erteilt wird und ihre Planung ausschließlich durch ausländische Innenarchitekten erfolgen soll.

    🔴 Gefahr: Die Rechnung beruht auf keiner rechtlich wirksamen Grundlage: Weder liegt ein mündlicher noch ein stillschweigender Vertrag vor, da die Anfragende ausdrücklich und wiederholt die Ablehnung eines Auftrags erklärt hat – ein zentraler Ausschlussklausel im Sinne des § 631 BGB, der eine Leistungspflicht ausschließt.

    ⚠️ Korrektur: Es besteht kein Anspruch des Architekten auf Honorar für angebliche Planungsleistungen, da diese weder verlangt noch genehmigt wurden; die bloße Zusendung alter, nicht angepasster Pläne sowie die Erstellung eines unverlangten Kostenvoranschlags begründen keine Vergütungspflicht – dies ist vielmehr ein Verstoß gegen die Berufspflichten nach § 34 der HOAI (in der damals geltenden Fassung) und gegen die Grundsätze der Vertragsfreiheit.

    ➕ Ergänzung: Auch die Abrechnung von 12 Stunden Architektenzeit, 7,5 Stunden Techniker und 1,5 Stunden Schreibkraft ist nicht nachvollziehbar und mangels Transparenz und Nachweis der konkreten Tätigkeit sowie deren Zweckbindung rechtlich unzulässig; eine pauschale Stundenzahl ohne Leistungsbeschreibung und ohne Einverständnis ist unverhältnismäßig und nicht durchsetzbar.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung der Anfragenden, dass die Rechnung unberechtigt ist, ist vollständig zutreffend – insbesondere die klare, wiederholte und begleitete mündliche Absage eines Auftrags sowie die fehlende Einwilligung in Leistungen schließen jeden Anspruch aus.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, der Architekt habe 'Absicht' gezeigt, ist nicht beweisbar und rechtlich irrelevant; entscheidend ist allein das Fehlen einer vertraglichen Grundlage – nicht die Motivation des Architekten.

    👉 Handlungsempfehlung: Verfassen Sie umgehend eine schriftliche, formlose, aber eindeutige Ablehnung der Rechnung mit Bezug auf die mündliche Auftragsverweigerung und die fehlende Leistungsvereinbarung; fordern Sie schriftlich die Rücknahme der Rechnung; bei weiterem Druck beauftragen Sie unverzüglich einen auf Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder wenden Sie sich an die zuständige Architektenkammer Thüringen zur Prüfung einer möglichen berufsrechtlichen Verfehlung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Berechnungsgrundlage für Architektenhonorare. Seit 2021 ist die HOAI nicht mehr bindend, sondern eine Orientierungshilfe.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Werkvertrag, der die Leistungen eines Architekten und die Vergütung dafür regelt. Er sollte schriftlich abgeschlossen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauvertrag, Leistungsbeschreibung
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Architektenprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Sie sind in der HOAI definiert.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenleistung, Projektphasen
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen eines Architekten oder Ingenieurs. Es kann pauschal oder nach Stunden abgerechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Architektenhonorar, Stundensatz
    Stillschweigende Vereinbarung
    Eine stillschweigende Vereinbarung entsteht, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus dem Verhalten der Parteien geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt ist.
    Verwandte Begriffe: Konkludentes Handeln, Vertragsschluss, Willenserklärung
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die Überwachung der Bauausführung verantwortlich. Er koordiniert die verschiedenen Gewerke und sorgt für die Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Projektsteuerung
    Nutzflächenaufstellung
    Eine Nutzflächenaufstellung ist eine detaillierte Berechnung der Nutzflächen eines Gebäudes. Sie dient als Grundlage für die Berechnung von Mieten und Betriebskosten.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Grundfläche, Flächenberechnung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die HOAI?
      Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Die HOAI ist jedoch nicht mehr bindend, sondern dient nur noch als Orientierungshilfe.
    2. Frage: Kann ein Architekt auch ohne schriftlichen Vertrag ein Honorar verlangen?
      Ja, auch ohne schriftlichen Vertrag kann ein Honoraranspruch bestehen, wenn der Architekt Leistungen erbracht hat, die üblicherweise vergütet werden und der Auftraggeber diese Leistungen in Auftrag gegeben oder zumindest geduldet hat.
    3. Frage: Was mache ich, wenn ich die Rechnung des Architekten nicht verstehe?
      Fordern Sie vom Architekten eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und der abgerechneten Stunden an. Lassen Sie sich die einzelnen Rechnungspositionen erklären.
    4. Frage: Wie lange habe ich Zeit, einer Honorarforderung zu widersprechen?
      Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (Architekt) von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
    5. Frage: Was ist eine stillschweigende Vereinbarung?
      Eine stillschweigende Vereinbarung liegt vor, wenn kein ausdrücklicher Vertrag geschlossen wurde, aber aus den Umständen (z.B. Verhalten der Parteien) geschlossen werden kann, dass ein Vertrag gewollt war.
    6. Frage: Welche Leistungen sind typische Architektenleistungen?
      Typische Architektenleistungen sind z.B. Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Bauleitung, Objektüberwachung.
    7. Frage: Was ist ein Leistungsnachweis?
      Ein Leistungsnachweis ist eine detaillierte Aufstellung der vom Architekten erbrachten Leistungen. Er enthält Angaben zu den einzelnen Tätigkeiten, dem Zeitaufwand und den erbrachten Ergebnissen.
    8. Frage: Was kann ich tun, wenn der Architekt auf meinen Widerspruch nicht reagiert?
      Wenn der Architekt auf Ihren Widerspruch nicht reagiert, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder einen Anwalt einschalten.

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  2. Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht

    Nach Ihrer Beschreibung ...
    sieht das Verhalten der Beteiligten schon etwas seltsam aus.
    Fraglich ist zumindest:
    1. ob der Architekt einen Honoraranspruch gegen Sie hat
    2. ob Sie sich wirklich einen Prozess antun wollen (dieser wird Sie deutlich mehr Geld und noch mehr Nerven kosten, ganz abgesehen von dem Prozesskostenrisiko)
    Wenn Sie dies prüfen lassen wollen sollten Sie einen Fachanwalt für privates Baurecht konsultieren.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen!

    Ich würde es drauf ankommen lassen
    SChicken Sie die Rechnung zurück mit der Begründung, dass Sie diese Leistungen weder beauftragt noch erhalten haben. Reden Sie mit Ihrem Freund, ob er das Gespräch, dass Sie keinen Auftrag erteilen wollen als Zeuge belegen kann. Dann dürfte es der Architekt schwer haben seine Forderungen durchzusetzen. Schließlich müsste auch er Gerichtskosten investieren und schreckt davor zurück. Ich finde, dass es sich hier echt um einen Versuch handelt, unberechtigt von Ihnen Geld zu kassieren.
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Honorar Architekt ohne Auftrag: Rechte & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei unberechtigter Honorarforderung eines Architekten ist es wichtig, den Anspruch prüfen zu lassen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann helfen, die Erfolgsaussichten eines Prozesses einzuschätzen. Dokumentation und Zeugen sind entscheidend, um die Forderung abzuwehren. Die Beauftragung muss klar nachweisbar sein, um Honoraransprüche zu begründen. Es ist ratsam, die Rechnung schriftlich zu widersprechen und sich rechtlich beraten zu lassen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Honoraranspruch Architekt: Prüfung durch Fachanwalt Baurecht sollte man die Erfolgsaussichten und Kosten eines Rechtsstreits genau abwägen, bevor man sich darauf einlässt. Ein Fachanwalt für privates Baurecht kann hier eine erste Einschätzung geben.

    ✅ Zusatzinfo: Es ist ratsam, alle Kommunikationen mit dem Architekten schriftlich festzuhalten, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können. Auch die Nutzflächenaufstellung und die ursprünglichen Pläne des Architekten können relevant sein.

    💰 Zusatzinfo: Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren können die Honorarforderung schnell übersteigen. Daher ist es wichtig, die Kostenrisiken im Blick zu behalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich und begründen Sie dies damit, dass keine Beauftragung vorliegt. Sichern Sie Zeugenaussagen, wie im Beitrag Honorar Architekt: Rechnung widersprechen & Zeugen nutzen! beschrieben, und konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen.

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