Grundlage ist ThürBO!
Ist ein Brandschutznachweis für Geb. Kl. 1-3 beim Bauantrag
(vereinfachten Genehmigungsverfahren) mit einzureichen?
Und wenn ja, (habe gelesen das in diesem Bereich der Entwurfsverfasser es selbst macht)
- wie wird dieser Nachweis geführt?
- gibt es ein Formular?
PS: ich würde gern ankreutzen:
Ein Brandschutznachweis ist nach § 63 d ThürBo nicht erforderlich.
Ist das richtig
MfG D.K.