Elektrikplanung vergessen? Architekt haftbar? Kosten & Risiken bei fehlenden Leerrohren in Filigrandecke?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Elektrikplanung vergessen? Architekt haftbar? Kosten & Risiken bei fehlenden Leerrohren in Filigrandecke?
wir vermuten ein Problem mit unserem Architekten/Bauingenieur und hoffen, unsere Befürchtung bestätigt oder widerlegt zu bekommen. Unser Bau hat begonnen, und als die Filigrandecke auf den Keller kam meinte die Baufirma: "Seltsam, dass sie keine Löcher für die Elektrik vorsehen". Da wir auch eine kontrollierte Be/Entlüftung wollen, haben wir gleich beim Heizungsbauer und Elektriker nachgefragt, was dazu führte, dass wir in höchster Eile Leerrohre und Belüftungsrohre auf die Filigrandecke legen ließen.
Mittlerweile wird das EGAbk. gemauert, und wir haben noch keinen Elektrikplan, erstellen diesen aber gerade mit dem Elektriker, den wir vermutlich beauftragen. Der Architekt meinte, Keller vergibt er immer in Regie. Der Elektriker kann mit der Ausschreibung wenig anfangen, da diese nicht auf unser Haus passen würde. Ähnliche Klagen haben wir auch von anderen Handwerkern gehört.
Der Architekt lässt keine Lichtauslässe in die Filigrandecken einbringen, da "die ja eh nie an der richtigen Stelle sind". Lt. Baufirma gibt's damit aber keine Probleme.
Unsere Frage: ist es nicht Aufgabe des Architekten, die Pläne für die Elektrik zu erstellen? Beauftragt ist er für LPH 5,6, 7 und 8. Und wann werden die Ausschreibungen im Normalfall beendet, vor oder während der Bauphase? Wir haben momentan noicht so recht die Kostenkontrolle was noch auf uns zukommt.
Außerdem: als die Bodenplatte (im Keller) bewehrt war, haben wir gefragt, ob nicht eine Abwasserleitung vom Heizungsraum (: = Waschküche) zum Pumpensumpf notwendig wäre. Er meinte, das legen wir in den Estrich. Wie sich nun herausstellt, ist die Strecke zu weit dafür, sodass wir vermutlich eine zweite Pumpe brauchen (Kanal ist über der Bodenplatte).
Gerd und Manu Schmitt (tortured not only by LRA FFBAbk.)
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Statische Integrität der Filigrandecke durch nachträgliche Eingriffe gefährdet. Unbedingt Statiker konsultieren.
🔴 Kritisch: Brandgefahr durch unsachgemäße Elektroinstallationen. Nur durch qualifizierte Elektriker ausführen lassen.
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Ich verstehe Ihre Besorgnis. Das Fehlen von Leerrohren in der Filigrandecke für die Elektrik ist ein deutliches Problem, das im Normalfall durch den Architekten in der Planung berücksichtigt werden muss.
Aufgaben des Architekten: Im Rahmen der Leistungsphasen der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist der Architekt für die vollständige Planung verantwortlich, inklusive der Elektrik. Dazu gehört die Erstellung von Ausführungsplänen, in denen die Positionierung von Leerrohren und Lichtauslässen festgelegt ist.
🔴 Gefahr: Das nachträgliche Einbringen von Elektroleitungen in eine Filigrandecke kann statische Probleme verursachen und die Tragfähigkeit der Decke beeinträchtigen. Zudem entstehen erhebliche Mehrkosten durch Stemmarbeiten und Nachinstallation.
Mögliche Vorgehensweise:
- Prüfung des Bauvertrags: Überprüfen Sie, welche Leistungen der Architekt vertraglich übernommen hat.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie den Mangel schriftlich und fordern Sie den Architekten zur Stellungnahme auf.
- Fristsetzung: Setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Nachbesserung bzw. zur Vorlage eines Elektrikplans.
- 🔴 Fachmann hinzuziehen: Lassen Sie die Statik der Decke von einem Statiker überprüfen, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Elektroinstallationen stellen eine erhebliche Brandgefahr dar.
👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Baurecht, um Ihre Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte zu besprechen. Klären Sie die Verantwortlichkeiten und fordern Sie Schadensersatz vom Architekten, falls dieser seine Pflichten verletzt hat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Filigrandecke
- Eine Filigrandecke ist eine Stahlbeton-Fertigteilplatte, die vor Ort mit Ortbeton vergossen wird. Sie dient als tragendes Bauelement für Decken und ermöglicht eine schnelle Bauweise. Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Fertigteil, Deckenkonstruktion.
- Leerrohr
- Ein Leerrohr ist ein Rohr, das in Wänden und Decken verlegt wird, um Elektrokabel aufzunehmen. Es ermöglicht ein einfaches Austauschen oder Nachrüsten von Kabeln, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Kabelschutz, Elektroplanung.
- HOAI
- Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und definiert die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts. Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Honorar, Leistungsphasen.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und deren Bau überwacht. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und Sicherheit von Bauwerken verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauplanung, Bauleitung, Entwurf.
- Elektroplanung
- Die Elektroplanung umfasst die Planung und Dimensionierung der gesamten elektrischen Anlage eines Gebäudes. Dazu gehört die Festlegung der Position von Steckdosen, Schaltern, Lampen und Leerrohren sowie die Erstellung von Ausführungsplänen für den Elektriker. Verwandte Begriffe: Elektroinstallation, Stromversorgung, Schaltplan.
- Statik
- Die Statik ist ein Teilgebiet der Baustatik und befasst sich mit der Standsicherheit von Bauwerken. Sie untersucht die Kräfte und Spannungen, die auf ein Bauwerk wirken, und stellt sicher, dass es diesen Belastungen standhält. Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Baustatik, Lasten.
- Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Angaben zu den auszuführenden Leistungen, dem Preis und den Zahlungsbedingungen. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Baurecht, Bauherr.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Filigrandecke?
Eine Filigrandecke ist eine Stahlbeton-Fertigteilplatte, die vor Ort mit Ortbeton vergossen wird. Sie dient als tragendes Bauelement für Decken und ermöglicht eine schnelle Bauweise. - Welche Aufgaben hat ein Architekt bei der Elektroplanung?
Der Architekt ist für die Planung der gesamten Elektrik im Gebäude verantwortlich. Dazu gehört die Festlegung der Position von Steckdosen, Schaltern, Lampen und Leerrohren sowie die Erstellung von Ausführungsplänen für den Elektriker. - Was sind Leerrohre und wozu dienen sie?
Leerrohre sind flexible oder starre Rohre, die in Wänden und Decken verlegt werden, um Elektrokabel aufzunehmen. Sie ermöglichen ein einfaches Austauschen oder Nachrüsten von Kabeln, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. - Wer ist verantwortlich, wenn Leerrohre in der Filigrandecke fehlen?
In der Regel ist der Architekt verantwortlich, da die Elektroplanung zu seinen Aufgaben gehört. Allerdings kann die Verantwortung auch beim Bauunternehmen liegen, wenn dieses mit der Ausführungsplanung beauftragt wurde. - Welche Kosten entstehen durch das nachträgliche Einbringen von Leerrohren?
Die Kosten für das nachträgliche Einbringen von Leerrohren können erheblich sein, da Stemmarbeiten erforderlich sind und die Decke möglicherweise beschädigt wird. Die genauen Kosten hängen vom Umfang der Arbeiten und den örtlichen Gegebenheiten ab. - Kann ich den Architekten für die entstandenen Kosten haftbar machen?
Ja, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, indem er die Elektroplanung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, können Sie ihn für die entstandenen Kosten haftbar machen. - Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen und definiert die verschiedenen Leistungsphasen eines Bauprojekts. - Was tun, wenn der Architekt nicht reagiert?
Wenn der Architekt nicht auf Ihre Mängelanzeige reagiert, sollten Sie einen Fachanwalt für Baurecht einschalten. Dieser kann Ihre Rechte durchsetzen und gegebenenfalls eine Klage einreichen.
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TGA: Technische Gebäudeausrüstung – Architekt haftet nicht immer
Technische Gebäudeausrüstung..
nennt sich diese Leistung und ist KEIN Bestandteil der Leistung Planung von Gebäuden! Extraleistung im Zweifel vom Faching.
Und wenn ich Lese Leerrohre und Lüftungsleitungen in der Decke, bekomme ich nen Brechreiz, solange ich nicht weiß, dass der Statiker dies freigegeben hat!
Ich möchte hiermit nicht Ihren Architekt in Schutz nehmen (er hätte hier zumindest aufklären müssen) sondern Realitäten aufzeigen. -
Bauplanung: Fachplanung HLS/Elektro – Vor Ausschreibung nötig!
Planung ist der halbe Erfolg
Hallo Baulustige,
für die Abfolge der Ausschreibungen gibt es die Regel und die übliche Praxis: Die Gewerke sollten vor Baubeginn bis auf wenige Ausnahmen vergeben sein, nicht nur ausgeschrieben, dann gibt es von Kosten, Koordination und Nachträgen her am wenigsten Ärger, eigentlich braucht es immer eine Fachplanung für Heizung, Lüftung Sanitär und Elektrik, auch Netzwerk, zumal das Einfamilienhaus heutzutage immer mehr Technik aufgepackt bekommt.
Die Praxis: Fachplanung kostet Geld, der Architekt, der diese empfiehlt, bekommt die Frage "und was machen dann Sie"- dann wird dies den ausführenden Firmen aufgebürdet, nicht falsch, diese müssen aber frühzeitig beauftragt werden, dazu braucht es eine Ausschreibung und hier beißt sich die Katze ...
Nun kommt das Zeitproblem, beauftragt wird oftmals für die Planung jener, welcher auch sagt: vor Weihnachten wern ma scho fertig ...
Mein Tipp: Jetzt sofort eine Pause einlegen, die lückenhafte Planung inkl. Fachplanung vervollständigen lassen, Statik anpassen, falls überhaupt beauftragt, mind. bis zu den Fenster (Installateure, Zimmerer, Spengler) beauftragen (dann sind auch die Kosten einigermaßen im Griff) und vor Weihnachten ... schauen wieviel noch geht, lieber weniger als zu schnell.
Übrigens:- jeder Handwerker mäkelt an Ausschreibungen rum, nicht immer zu recht
- mit Baubeginnsanzeige und amtlichen einheitlichen Vordruck habt Ihr unterschrieben, dass der statische Nachweis erstellt wurde! Dann muss auch so gebaut werden ...
Viel Erfolg
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Architekt & TGA: Leistungsphasen (LPH) – Fachplaner notwendig?
Fraglich, ob Sie ...
den richtigen Architekten, bzw. diesen ab der "richtigen" Leistungsphase (Lph), bauftragt haben, da allgemein schon mit dem Baugesuch ein Entwässerungsgesuch (auch in FFBAbk.) eingereicht werden muss, und somit dieses die Grundplanung der Haustechnik (oder techn. Gebäudeausrüstung TGAAbk.) darstellen sollte. In dieser Lph (4) müssen auch die notwendigen fachlich Beteiligten (Fachingenieure) und deren Planungen in die Architektenplanung integriert werden. Daher meine Frage: Wer hat die Lphn 1-4 erbracht? Aber, auch Ihr Architekt der ab der Lph 5 für Sie tätig wurde, hat weiter die Fachplanungen in seine Werkplanung zu integrieren und fortzuschreiben. Daher scheint Ihr Architekt/Bauleiter? nicht die notwendige fachliche Qualifikation zur koordinierten Durchführung, selbst eines Einfamilienhaus zu besitzen. Dass Ihnen keine Kostenünersicht zur Verfügung steht ist ein weiteres Indiz für die "Schlampigkeit" der vorliegenden Architektenleistung, da, wenn mit der Bauausführung begonnen wurde Ihnen der Kostenanschlag nach Beauftragung der Baufirmen (Lph 7) vorliegen müsste, ebenso eine Kostenübersicht insgesamt. Mein Rat: fordern Sie diese Unterlagen von Ihrem Architekten an, der Ihnen diese ohne Aufforderung liefern müsste. Machen Sie diesen auch, schriftlich, auf Ihre Feststellungen und Bedenken aufmerksam, und sprechen Sie alle Unsicherheiten Ihrerseits offen bei diesem an. Sie sollten zufriedenstellende Antworten erhalten. Falls nicht, so rate ich Ihnen, überdenken Sie, ob Sie nicht den erteilten Auftrag in Frage stellen sollten.
MfG
Ralph Kaiser -
EFH: Fachplaner vs. Architekt – Kostenfrage bei Elektrikplanung
ohne euch zu nahe treten zu wollen
halte ich die Forderung nach Fachingenieuren für normale EFHs übertrieben und wahrscheinlich den meisten zu teuer.
Normalerweise reicht die Fachkenntnis von Architekten bei EFHs aus, um den geeigneten und preislich akzeptablen Handwerksbetrieb auszusieben, der dann zusammen mit dem Eigentümer die Installation erarbeitet.
Aber die Variante von Herr Kaiser ist schon super, nur wollen die meisten die Kohle nicht ausgeben; und kommt mir nicht damit, dass der Fachplaner das Geld wieder einspart, wir reden immer noch vom Einfamilienhaus.
Gruß Christian -
Honorar: Architekt mit TGA – Keine Mehrkosten für Bauherren
Hier irrt der Meister ...
Wenn der Architekt die Leistungen der techn. Geb. Ausrüstung "mitmacht" bekommt er das Honorar dafür + sein normales Honorar, für das die Kosten ebenfalls Grundlage sind. Für den Bauherren ändert sich kostenmäßig also nichts - egal ob mit oder ohne Fach-Ing. -
Elektrikplanung: Architekt vs. Fachfirma – Aufgabenverteilung
wollt ich auch grad sagen
Ist ja schön, wenn anhand einer einfachen Frage mal sowas erläutert werden kann.
Tatsächlich hat beim Einfamilienhaus der Architekt (meist) die Sachkunde, die Grundlagen für eine Ausführung der Haustechnik zu ermitteln, (bei Passivhäusern-KWLAbk. und Bus-Technik ... hat er trotzdem keine Ausbildung dafür) - mehr nicht.
Wenn keine Planung erforderlich ist - dies entscheidet der Bauherr! - muss die entsprechende Fachfirma eben ohne Planung gefunden werden - daher wird nun wie oben beschrieben der Elektriker über die Ausschreibung meckern!
Für eine Leistungsbeschreibung der Elektrik hat der Architekt keine Sachkunde! , er kann sich behelfen (kopieren und Anpassen von LVs) und Angebote vergleichen, bzw. vergleichbar machen.
Entsprechend muss der Architekt handeln:
1 Für Planungsleistungen Honorar erhalten
2 rechtzeitig für die Ergänzung seiner fragmentarischen Planungsleistungen sorgen (Bauherrn zur Beauftragung einer Fachfirma anschieben)
3 Die Leistungen der Fachfirma (Planungsteile) in die Planung integrieren.
Wenn man aus Marketinggründen dem Bauherrn davon nichts merken lassen will, muss man seine Leistung stillschweigend und rechtzeitig erbringen, aber durchwurschteln hilft nichts - tatsächlich hat der Bauherr dann den Anspruch, dass die Leistung zum mängelfreien Ergebnis führt.
@Christian Aber unreflektiert zu sagen beim Einfamilienhaus braucht es keine Planung, das kann der Architekt führt zu Missverständnissen und Streit- s. Ausgangsfrage ...
Und jetzt die Abschlussfrage: Wer möchte, dass Bautechnik und die Gebäudetechnik im Einfamilienhaus auf dem neuesten Stand ist und weitere Innovationen möglich macht? Alle
Und wer ist in der Lage, fachspezifisch sich fortzubilden und dies möglich zu machen: Jeder in seinem Fachgebiet, Planer wie Handwerker
Man bekommt selten mehr als man bezahlen will -
Budget: Innovative Haustechnik – Fachplanung oft zu teuer
Ok. Ok, ich sehs ein
Liegt wahrscheinlich daran, dass ich meistens im Low-Price Sektor arbeite und innovative Haustechnik mit Fachplanung gar nicht erts gewünscht ist, weil zu teuer.
Gruß Christian -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Elektrikplanung vergessen? Architekt haftbar? Kosten & Risiken bei Filigrandecke!
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeit des Architekten bei fehlender Elektrikplanung in Filigrandecken. Es wird erörtert, ob eine separate Fachplanung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrik (HLSE) notwendig ist und welche Kosten entstehen können. Die Qualifikation des Architekten und die Beauftragung von Fachplanern spielen eine zentrale Rolle. Zudem wird die Kosteneffizienz von innovativer Haustechnik im Low-Price-Sektor thematisiert.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut TGA: Technische Gebäudeausrüstung – Architekt haftet nicht immer ist die Technische Gebäudeausrüstung (TGAAbk.) nicht automatisch Bestandteil der Architektenplanung und kann eine Extraleistung sein. Die Freigabe durch den Statiker ist bei Leerrohren und Lüftungsleitungen in der Decke zwingend erforderlich.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauplanung: Fachplanung HLS/Elektro – Vor Ausschreibung nötig! betont, dass Gewerke vor Baubeginn vergeben sein sollten, um Kosten, Koordination und Nachträge zu minimieren. Eine Fachplanung für HLSE ist empfehlenswert, auch für Netzwerktechnik im Einfamilienhaus.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Architekt & TGA: Leistungsphasen (LPH) – Fachplaner notwendig? wird die Frage aufgeworfen, ob der Architekt ab der richtigen Leistungsphase beauftragt wurde, da bereits mit dem Baugesuch ein Entwässerungsgesuch eingereicht werden muss, was die Grundplanung der Haustechnik darstellt. Die Einbeziehung von Fachingenieuren ist hier entscheidend.
💰 Kosten: Der Beitrag EFH: Fachplaner vs. Architekt – Kostenfrage bei Elektrikplanung diskutiert, ob die Forderung nach Fachingenieuren für normale Einfamilienhäuser (EFHAbk.) übertrieben und zu teuer ist. Oft reicht die Fachkenntnis des Architekten aus, um geeignete Handwerksbetriebe auszuwählen.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig im Bauvertrag die Verantwortlichkeiten für die Elektrikplanung und die Einbeziehung von Fachplanern. Beachten Sie die Leistungsphasen (LPH) und holen Sie bei Bedarf separate Angebote für die TGA ein. Prüfen Sie, ob die Expertise des Architekten für Ihr Bauvorhaben ausreichend ist oder ob zusätzliche Fachplaner erforderlich sind.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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