Architekt vergaß Treppe: Kostenerstattung? Mehrkosten, Bausumme & Gewährleistung?
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Architekt vergaß Treppe: Kostenerstattung? Mehrkosten, Bausumme & Gewährleistung?

Unser Architekt hat bei der Auflistung der voraussichtlichen Kosten für unser Haus vergessen, die Geschosstreppe mit zu berechnen. Kann man ihm das in irgendeiner Weise in Rechnung stellen? Auf Nachfragen sagte er nur: Oh, dann muss ich dann in meinem Computer ändern.
Des weiteren wüsste ich gerne, inwieweit unser Architekt uns auf die Notwendigkeit einer Bodenuntersuchung bezüglich Wasser hätte hinweisen müssen.
Wir haben Wasser auf dem Grundstück und der von ihm geplante Keller ist um 20.000 € teurer geworden. (Wir hätten auch eine billigere Alternative haben können, wenn wir ihn und den Kelllerbauerr aus der Gewährleistung genommen hätten.)
Ist er da in irgendeiner Weise haftbar zu machen?
Alles in allem haben wir Mehrkosten, die die angenommen Bausumme um 10,4 % übersteigen.
  • Name:
  • P. Nicolaysen
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    Wenn Ihr Architekt die Geschosstreppe in der ursprünglichen Baukostenschätzung vergessen hat, stellt sich die Frage der Kostenerstattung. Grundsätzlich ist der Architekt für eine vollständige und realistische Kostenschätzung verantwortlich.

    Mögliche Vorgehensweisen:

    • Prüfung des Architektenvertrags: Was wurde bezüglich der Kostenschätzung vereinbart?
    • Nachweis des Fehlers: Dokumentieren Sie, dass die Treppe in den ursprünglichen Plänen enthalten war, aber in der Kostenschätzung fehlte.
    • Forderung nach Korrektur: Der Architekt sollte die Kostenschätzung korrigieren und die Mehrkosten übernehmen, wenn der Fehler auf seine mangelnde Sorgfalt zurückzuführen ist.

    🔴 Gefahr: Eine unvollständige Kostenschätzung kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen und die gesamte Baufinanzierung gefährden.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baukostenschätzung
    Eine Baukostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der zu erwartenden Kosten für ein Bauprojekt. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und sollte möglichst realistisch sein.
    Verwandte Begriffe: Kostenberechnung, Bausumme, Honorarordnung.
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Gewährleistungsansprüchen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarvereinbarung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die Haftung des Architekten für Mängel an seiner Leistung. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks.
    Verwandte Begriffe: Mängelrüge, Schadenersatz, Verjährung.
    Bausumme
    Die Bausumme ist die Summe aller Kosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfasst neben den reinen Baukosten auch die Kosten für Planung, Genehmigung und Nebenkosten.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Baunebenkosten, Finanzierung.
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und kann auch bei Streitigkeiten über die Angemessenheit des Honorars herangezogen werden.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen.
    Mängelrüge
    Eine Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Architekten oder Bauunternehmer. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Verjährung.
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist die finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch einen Fehler des Architekten oder Bauunternehmers entstanden ist. Er kann neben den reinen Baukosten auch Folgeschäden umfassen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelrüge, Verjährung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was passiert, wenn die Bausumme durch den Fehler des Architekten überschritten wird?
      Wenn die Bausumme aufgrund eines Fehlers des Architekten überschritten wird, kann der Architekt für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Überschreitung auf einer mangelhaften Kostenschätzung beruht.
    2. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich gegenüber dem Architekten?
      Architekten haften für Planungs- und Überwachungsfehler. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängelrügen geltend machen.
    3. Kann ich den Architekten für die Mehrkosten haftbar machen?
      Ja, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat und dadurch Mehrkosten entstanden sind, kann er haftbar gemacht werden. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie den Pflichtverstoß nachweisen können.
    4. Was ist, wenn der Architekt die Mehrkosten nicht übernehmen will?
      Wenn der Architekt die Mehrkosten nicht übernehmen will, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
    5. Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?
      Sammeln Sie alle relevanten Dokumente, wie den Architektenvertrag, die ursprüngliche Kostenschätzung, die Baupläne und die korrigierte Kostenschätzung. Lassen Sie die Unterlagen von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
    6. Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?
      Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der Baukosten, während die Kostenberechnung eine detailliertere Aufstellung auf Basis der Bauplanung darstellt. Beide sind für die Planungssicherheit wichtig.
    7. Welche Rolle spielt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)?
      Die HOAI regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und kann auch bei Streitigkeiten über die Angemessenheit des Honorars herangezogen werden.
    8. Was kann ich tun, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden?
      Überprüfen Sie die Kostenschätzung des Architekten sorgfältig und holen Sie sich gegebenenfalls eine zweite Meinung ein. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Positionen berücksichtigt werden. Führen Sie regelmäßige Baubesprechungen durch, um den Baufortschritt und die Kostenentwicklung zu überwachen.

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  2. Treppe vergessen? – Architekt haftbar? Kostenklärung!

    Foto von Lieselotte Tussing

    was
    wollen Sie ihm denn bei der Treppe in Rechnung stellen? Die hätten Sie doch auch so gebraucht und bezahlt.
    Zum Wasser in der Baugrube: Haben Sie ein Bodengutachten (Baugrunduntersuchung) machen lassen?
    • Name:
  3. Architektenschlamper? – Vertrauensverlust & Konsequenzen

    Neuen Architekt suchen
    Vertrauen werden sie zu diesem Burschen ja wohl nicht mehr haben, oder? Denn sollte er bei all seinen Aufgaben so schlampern, sehe ich schwarz für ihr Haus.
    Die Treppe ist notwendig und muss natürlich auch bezahlt werden  -  desweiteren müssen sie ja auch seine Angaben irgendwie kontrolliert haben.
    Bei dem Bodengutachten sieht die Sache meiner Meinung nach etwas anders aus: meiner Meinung nach muss er vom schlimmsten Fall ausgehen  -  erst wenn er sich durch ein Gutachten davon überzeugt hat, dass es auch anders geht, kann man eine günstigere Variante wählen. Sprich, hier ist Beratungsarbeit von ihm gefordert, welche nicht geleistet wurde.
    Den Keller und die Treppe müssen sie natürlich zahlen müssen  -  meiner Ansicht nach können sie aber bei seinem Honorar Abstriche vornehmen, denn er hat seine Arbeit teilweise schlampig und teilweise überhaupt nicht erbracht (Beratung).
    Natürlich keine Rechtsberatung
    Andreas
  4. Architektenfehler: Treppe vergessen – Bagatelle oder Haftung?

    Geschäftsschädigung ...
    Herr schulze, Herr schulze ...
    der Architekt hat die Treppe nicht in der Schätzung. so weit, so gut. kann jedem mal passieren, oder passieren ihnen keine Fehler?
    ist zwar ärgerlich, sind aber kosten, die sowieso aufgetreten wären.
    hier dann davon zu schreiben, dass die Bauherren sich einen anderen Architekten suchen sollen, halte ich bei den bisherigen Infos für geschäftsschädigend. ob der Architekt die Bauherren hinsichtlich eines Bodengutachtens beraten hat oder nicht, wissen sie doch gar nicht. Ich kenne sehr viele Bauherren, die trotz Beratung auf ein Bodengutachten verzichten wollen. zu der Überschreitung: diese kommt ja hauptsächlich aus der Kostenüberschreitung im Keller (Aufgrund des Wassers, wie der Fragesteller schreibt). der Architekt scheint also ansonsten sauber gerechnet zu haben, oder?
    schöne Grüße
    • Name:
    • Herr Rossi
  5. Baugrunduntersuchung: Architekt – Risiko vs. Kosten?

    Foto von Ulrich Pathe

    Wieso ...
    Wieso muss ein Architekt immer (Baugrunduntersuchung) vom schlimmsten Fall ausgehen? Weil er dann immer die höchsten anrechenbaren Kosten für sein Honorar hat? Und weil ihm dann die Bauherren reihenweise davonlaufen, da sie für so einen Quatsch nicht auch noch Geld ausgeben wollen? Ein Architekt sollte vernünftige Annahmen treffen, er sollte auch einen Baugrundgutachter empfehlen; entscheiden muss der Bauherr, aber der muss auch die Folgen tragen.
  6. Bodengutachten: Architekt – Beratung vs. Bauherren-Entscheidung

    Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens Architekt Wollen ...
    Hier das Beratungsgespräch bezüglich des Bodengutachtens. Architekt: Wollen Sie ein Bodengutachten machen lassen? Bauherr: Bringt denn das jetzt noch was, wir haben das Grundstück ja eh schon gekauft. Architekt: Dann also nicht? Bauherr: Dann wohl nicht?!
  7. Architekten-Pfusch: Kostenschätzung, Treppe & Bodengutachten!

    Wie kann man nur diesen Chaoten verteidigen!
    • Ich bin seit kurzem im eigenen Architekt-Haus. Kosten in etwa gehalten. Aber wär mein Architekt so eine Schlaftüte gewesen wie der Knabe, um den's hier geht, dann wär's wohl ein Fiasko.
    • Was mich aber ärgert, sind die lapidaren Kommentare der Architekten-Kollegen Rossi und Pathe, so nach dem Motto: Ist doch nicht so schlimm, halt mal ein Fehlerchen passiert und beim Bodengutachten ist der Bauherr selbst schuld.
    • Daher nochmal in aller Klarheit: Die Kostenschätzung ist mit das wichtigste, was ein Architekt leistet. Er geht nicht mit seinem Geld um, sondern mit dem des Bauherrn. Eine vergessene Treppe gibt's da nicht! Lieber zweimal durchgeschaut, ob auch alles drin ist, sonst kann der Bauherr in existentielle Schwierigkeiten kommen.
    • Zum Keller: 20.000 € Kostensteigerung sind ein Hammer! Das ist ja fast nochmal der ganze Keller! So wie es aussieht, hat der Architekt hier seinem Bauherrn massiv geschadet:

    Wenn während der Ausführung festgestellt wird, dass nun doch aufwändiger gebaut werden muss, dann kann dieser Nachtrag nicht mehr ausgeschrieben werden. D.h. man zahlt mehr, und oft sogar sehr viel mehr, wie ich nun aus Erfahrung sagen kann.
    Außerdem kann der Bauherr auf diese Weise niemals seine Kosten halten.

    • Daher mal etwas Nachhilfe: Wenn Sie (alle Architekten dürfen sich jetzt angesprochen fühlen) sich nicht sicher sind, wie der Boden ist oder Aufgrund der Lage des Grundstücks Schwierigkeiten zu erwarten sein könnten, haben Sie dem Bauherrn klar und deutlich ein Bodengutachten zu raten. Klar und deutlich heißt, ihm die finanziellen Risiken zu beziffern, die er trägt, wenn er keines beauftragt. Am besten schriftlich. Das fiktive "Beratungsgespräch" des anonymen Schreiberlings im Beitrag vor mir ist genau das Negativbeispiel eines Architekten, der sich seiner Verpflichtung in unangemessner Weise entledigt. Wenn der Bauherr alles wüsste, bräuchte er keinen Architekten.
    • Mein Haus ist ganz oben auf einem Berg. Erfahrungen von Baugruben aus der Nachbarschaft lagen vor. Deshalb haben wir kein Bodengutachten gemacht, nach reiflicher Diskussion. Natürlich hätten wir auf Fels stoßen können. Aber auch dieser Fall war bereits als Variante ausgeschrieben und nachverhandelt, damit auch in diesem Falle der Rohbauer nicht einen unerwartet teuren Nachtrag stellen kann. So muss das laufen.
    • Bevor jetzt gleich heftig geantwortet wird noch zwei Anregungen @ Herrn Rossi und Pathe:
    1. Wer zahlt Ihnen Ihr Gehalt und was schulden Sie ihm dafür?
    2. Wenn Sie sich mit dem Chaoten davor solidarisieren, heißt das schlichtweg, dass Ihre Kunden auch damit rechnen müssen, das bei Ihnen mal eine Treppe vergessen wird und ein Keller 20.000 € teurer wird.

    Viele Grüße!

  8. DIN 276: Treppe einzeln in Kostenschätzung? Spielraum?

    Treppe in Kostenschätzung einzeln aufgeführt?
    Kostenschätzung nach DINAbk. 276 Fassung 1981 und neu  -  seit wann wird die Geschosstreppe hier einzeln aufgelistet?
    Sinnvollerweise die Hinweise zum Bodengutachter schriftlich  -  schon richtig.
    Den Architekten wegen der Geschosstreppe wecheseln halte ich übrigens auch für sehr leicht übertrieben, schließlich "gestattet" die DIN 276 ja einen Spielraum, auch nach oben, Mehrkosten sind  -  selbstverständlich  -  immer ärgerlich.
    • Name:
    • Herr JüAlb
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architekt vergaß Treppe: Mehrkosten & Gewährleistung?

    💡 Kernaussagen: Der Architekt hat die Treppe in der ursprünglichen Baukostenschätzung vergessen. Die Diskussion dreht sich um die Frage, wer für die daraus resultierenden Mehrkosten aufkommt und inwieweit der Architekt für diesen Fehler haftbar gemacht werden kann. Ein weiterer Punkt ist die unterlassene Beratung bezüglich einer notwendigen Baugrunduntersuchung. Die Meinungen gehen auseinander, ob dies ein schwerwiegender Fehler ist oder ein menschliches Versäumnis.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Architekten-Pfusch: Kostenschätzung, Treppe & Bodengutachten! kann ein solcher Fehler zu erheblichen Kostensteigerungen führen und sollte nicht bagatellisiert werden. Es wird empfohlen, die Kostenschätzung genau zu prüfen und gegebenenfalls einen anderen Architekten zu beauftragen, falls das Vertrauen fehlt.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Es wird empfohlen, die Hinweise zum Bodengutachter schriftlich festzuhalten, wie im Beitrag DIN 276: Treppe einzeln in Kostenschätzung? Spielraum? erwähnt. Dies dient der Absicherung und Klarheit für beide Parteien.

    💰 Kosten: Die Frage der Kostenerstattung für die vergessene Treppe ist zentral. Während einige argumentieren, dass die Kosten ohnehin entstanden wären, sehen andere einen klaren Architektenfehler, der zu einer Minderung des Honorars berechtigen könnte. Die DIN 276 lässt einen gewissen Spielraum zu, wie im Beitrag DIN 276: Treppe einzeln in Kostenschätzung? Spielraum? diskutiert wird, was die Bewertung erschwert.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Kommunikation mit ihrem Architekten suchen und auf eine transparente Aufklärung der Situation bestehen. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Architektenvertrag und der Honorarordnung zu klären. Eine detaillierte Dokumentation aller Absprachen und Kosten ist unerlässlich.

    Die Diskussion zeigt, dass eine sorgfältige Kostenplanung und eine umfassende Beratung durch den Architekten von entscheidender Bedeutung sind, um unerwartete Mehrkosten und Streitigkeiten zu vermeiden. Der Architekt trägt eine hohe Verantwortung und sollte seine Aufgaben gewissenhaft erfüllen, um das Vertrauen der Bauherren nicht zu gefährden. Die Baukostenschätzung sollte alle relevanten Positionen enthalten, um eine realistische Grundlage für die Finanzierung des Bauprojekts zu schaffen.

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