ich möchte ein Doppelhaus auf eigenem Grundstück bauen lassen. Dazu möchte ich folgendermaßen vorgehen:
1. Entwurf und Baugenehmigung durch einen Architekten und Beauftragung zunächst nur von diesem Teil (Phasen 1 bis 4, HOAIAbk.)
2. Ausschreibung (en) von Einzelgewerken bzw. Gesamtgewerk
3. Nach Bewertung der Angebote Entscheidung über Art der Baudurchführung (Fertighaus, Bauen mit Generalunternehmer, externe Bauüberwachung, Architekt, etc.), um Aufgrund des konkreten Bauvorhabens eine Kosten- / Nutzen- / Risikoanalyse möglichst spät machen zu können
Meine Fragen dazu:
1. Macht eine solche Vorgehensweise generell Sinn; natürlich unter der Annahme, dass Zeit nicht der entscheidende Faktor ist?
2. Ab welchem Punkt muss ich die Bauweise festlegen mit der Konsequenz, dass Aufgrund der vorgesehenen Baustoffe etc. Ich wenige Freiheitsgrade habe, wer als Unternehmer überhaupt noch in Frage kommt?
3. Die in der Phase 3 (Entwurfsplanung) der HOAI genannte Leistung "Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung) " beinhaltet die auch solche Fragestellungen, wie Baudurchführung und Bauweise?
Vielen Dank im Voraus.
- Bernd Bachmann
PS: Sorry, falls die Frage zweimal im Forum erscheinen sollte.