Bestellerprinzip: Maklergesetz & Vermittlungsprinzip

Bestellerprinzip - Maklergesetz, Vermittlungsprinzip, Wer-bestellt-bezahlt-Regel...

Bestellerprinzip
Bild: Muhammad Abubakar / Pixabay

Bestellerprinzip: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung im Maklerrecht, die festlegt, dass derjenige die Maklerprovision (Courtage) zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat.

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung im Maklerrecht, die festlegt, dass derjenige die Maklerprovision (Courtage) zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat. In Deutschland wurde dieses Prinzip im Juni 2015 zunächst für die Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt, um Mieter von den oft hohen Provisionskosten zu entlasten. Seit Dezember 2020 gilt eine modifizierte Form des Bestellerprinzips auch beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, wobei hier meist eine Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer vorgesehen ist, sofern beide den Makler beauftragt haben oder eine Partei die Kosten der anderen zur Hälfte übernimmt. Ziel der Regelung ist eine höhere Transparenz und eine fairere Kostenverteilung im Immobilienmarkt. Vor Einführung des Prinzips war es üblich, dass Vermieter den Makler bestellten, die Kosten aber einseitig dem Mieter auferlegten. Das Bestellerprinzip hat die Arbeitsweise von Maklern verändert, da sie nun ihre Dienstleistung stärker gegenüber dem tatsächlichen Auftraggeber rechtfertigen müssen und die Akquise von Objekten wettbewerbsintensiver geworden ist.

Synonyme für "Bestellerprinzip"

Maklergesetz, Vermittlungsprinzip, Wer-bestellt-bezahlt-Regel, Maklerregelung, Kostenverteilung, Auftraggeberprinzip, Courtage-Regelung, Vermittlungsgebührgesetz, Neuregelung, Zahlungsprinzip

Bestellerprinzip: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen

  • Das Bestellerprinzip regelt: Wer bestellt, bezahlt.
  • Es ist ein Teil des Maklergesetzes.
  • Die Maklerregelung ist der umgangssprachliche Oberbegriff.
  • Vermittlungsprinzip wird oft synonym verwendet.
  • Die Wer-bestellt-bezahlt-Regel ist die volkstümliche Beschreibung.
  • Courtage-Regelung meint die spezifische Vereinbarung über die Höhe der Provision.
  • Auftraggeberprinzip betont die rechtliche Bindung zwischen Besteller und Makler.
  • Kostenverteilung ist der ökonomische Effekt, den das Prinzip regelt.
  • Vermittlungsgebührgesetz ist kein offizieller Name, beschreibt aber den Inhalt.
  • Eine Neuregelung ist es im Vergleich zum alten Zustand, als meist der Mieter zahlte.
  • Während das Zahlungsprinzip allgemein die Abwicklung meint, ist das Bestellerprinzip eine spezifische soziale Schutzvorschrift.
  • Im Unterschied zur Provisionsfreiheit, bei der gar keine Gebühr anfällt, legt das Bestellerprinzip nur fest, "wer" die anfallende Gebühr an den Makler entrichten muss.

Bestellerprinzip: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung im Maklerrecht, die festlegt, dass derjenige die Maklerprovision (Courtage) zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat.
Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung im Maklerrecht, die festlegt, dass derjenige die Maklerprovision (Courtage) zahlt, der den Immobilienmakler beauftragt hat.
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Bestellerprinzip"

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Bestellerprinzip" von Bedeutung ist.

Rechte und Pflichten von Vermietern 2015

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