Bestandskraft: Gültigkeit, Rechtskraft & Unanfechtbarkeit
Bestandskraft - Gültigkeit, Rechtskraft, Unanfechtbarkeit...
Bestandskraft: Definition, Synonyme und Unterschiede einfach erklärt

Bestandskraft ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht und beschreibt die Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsaktes. Wenn ein Bescheid (z. B. eine Baugenehmigung oder ein Steuerbescheid) bestandskräftig geworden ist, kann er von den Beteiligten nicht mehr mit ordentlichen Rechtsbehelfen wie Widerspruch oder Klage angegriffen werden. Man unterscheidet zwischen der formellen Bestandskraft, die eintritt, wenn die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist, und der materiellen Bestandskraft, welche die Bindungswirkung des Bescheids für die Behörde und die Bürger festschreibt. Die Bestandskraft dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden, da sie sicherstellt, dass staatliche Entscheidungen nach einer gewissen Zeit endgültig und verlässlich sind. Nur unter sehr engen Voraussetzungen, etwa bei schwerwiegenden Rechtsfehlern oder neuen Beweismitteln, kann ein bestandskräftiger Bescheid im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens aufgehoben werden. Für den Bürger bedeutet Bestandskraft sowohl Schutz (Vertrauensschutz in eine begünstigende Entscheidung) als auch Pflicht (Duldung einer belastenden Maßnahme nach Fristablauf).
Synonyme für "Bestandskraft"
Gültigkeit, Rechtskraft, Unanfechtbarkeit, Rechtsgültigkeit, Geltung, Rechtsbeständigkeit, Unwiderruflichkeit, Legalität, Geltungsdauer, Dauerhaftigkeit
Bestandskraft: Bedeutungsunterschiede und Abgrenzungen
- Bestandskraft ist die Unanfechtbarkeit eines Bescheids.
- Rechtskraft wird meist für Gerichtsurteile verwendet, während Bestandskraft für Verwaltungsentscheidungen (Behörden) gilt.
- Gültigkeit ist ein allgemeiner Begriff für das In-Kraft-Sein einer Regel.
- Unanfechtbarkeit ist der Kern der Bestandskraft; es gibt keinen Rechtsbehelf mehr.
- Rechtsgültigkeit meint die Übereinstimmung mit dem Gesetz.
- Geltung beschreibt den Zustand, in dem eine Norm angewendet wird.
- Rechtsbeständigkeit ist ein eher seltenerer Begriff für die Dauerhaftigkeit einer rechtlichen Lage.
- Unwiderruflichkeit bedeutet, dass auch der Ersteller die Entscheidung nicht mehr ändern kann.
- Legalität meint nur die Rechtmäßigkeit, nicht die Endgültigkeit.
- Im Vergleich zum Vertrauensschutz, der das schutzwürdige Interesse des Bürgers an einer Entscheidung beschreibt, ist die Bestandskraft die rein formale, zeitlich bedingte Festigkeit eines Verwaltungsaktes.
- Dauerhaftigkeit ist hier die Folge der eingetretenen Bestandskraft.
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Pressetexte und Artikel zum Thema "Bestandskraft"
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Pressetexten und Artikeln, in denen das Thema "Bestandskraft" von Bedeutung ist.
Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid?
— Betriebsprüfung auch bei bestandskräftigem Steuerbescheid? Ob Freiberufler oder Kleinunternehmer, Mittelständler oder Großkonzern. Auch nachdem das Finanzamt einen Steuerbescheid rechtskräftig erlassen hat, kann es mit einer Betriebsprüfung Jahre später noch die Unterlagen einsehen und prüfen. Deshalb gilt: Sämtliche Unterlagen müssen ordentlich aufbewahrt und gelagert werden. Und eine Betriebsprüfung bedarf einer umfangreichen Vorbereitung. ... weiterlesen ...
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