Küchengeräte-Falschlieferung: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei minderwertigen Geräten?
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Küchengeräte-Falschlieferung: Rechte, Ansprüche & Vorgehen bei minderwertigen Geräten?
Es wurde aber während des Geschäftsabschluss konkret über die unterschiedlichen Geräte-Varianten bei Hersteller Nopila gesprochen (für jeden Geldbeutel etwas: am teuersten Simens, dann Construkta, dann Balay und am Schluss Ariston).
Bei diesem Verkaufsgespräch mit anschließendem Kaufvertrag waren neben mir (Vermieter) und dem Verkäufer auch die beiden Mieter anwesend. Somit gibt es 3 Zeugen, dass man sich auf Construkta festgelegt hat. Geliefert wurde aber stattdessen Ariston. Zusätzlich wurde anstatt einer Wand-Esse eine Unterbau-Esse geliefert. Die Arbeitsplatte anders geliefert als vereinbart. Kein Abfalleimer und Besteckeinsatz mitgeliefert, obwohl besprochen!
Dass die falschen Geräte angeliefert wurden, wurde von mir erst festgestellt, als ich nach erfolgtem Aufbau die Abnahme der Küche durchführen wollte.
Hinzu kommt noch, dass meine Mieter nächste Woche in die Wohnung einziehen wollen.
Wie geht's weiter? Kann Küchenverkäufer falsche Geräte wieder mitnehmen, bevor er Ersatz geliefert hat? Dürfen diese falschen Geräte von meinem Mieter verwendet werden und anschließend getauscht werden? Ich habe neben einer Anzahlung von ca. 30 % noch nicht's weiter gezahlt! Wie soll ich Verfahren?
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Ich verstehe, dass Sie eine Küche von Nobilia mit Construkta-Geräten bestellt haben, aber bei der Lieferung minderwertigere Geräte erhalten haben. Da die Geräte nicht explizit im Vertrag genannt sind, ist die Beweislage etwas schwieriger, aber nicht aussichtslos.
Wichtige Punkte, die ich Ihnen empfehle zu prüfen:
- Kaufvertrag: Überprüfen Sie den Kaufvertrag genau auf jegliche Hinweise zu den Geräten, auch wenn sie nicht explizit genannt sind (z.B. Küchenblock 72001).
- Verkaufsgespräch: Können Sie sich an Details des Verkaufsgesprächs erinnern, in dem die Geräte besprochen wurden? Haben Sie Zeugen (z.B. Vermieter, Mitbewohner)?
- Beweissicherung: Dokumentieren Sie die gelieferten Geräte (Fotos, Typenschilder) und vergleichen Sie diese mit den im Verkaufsgespräch besprochenen oder erwarteten Geräten.
Mögliche Vorgehensweise:
- Mängelanzeige: Setzen Sie den Küchenverkäufer schriftlich (per Einschreiben) über die Falschlieferung in Kenntnis und fordern Sie Nacherfüllung (d.h. Lieferung der vereinbarten Geräte). Setzen Sie eine angemessene Frist.
- Beweislast: Grundsätzlich liegt die Beweislast, dass die falschen Geräte geliefert wurden, bei Ihnen. Daher sind Zeugen und Dokumentationen wichtig.
- Rechtliche Beratung: Wenn der Verkäufer sich weigert, die richtigen Geräte zu liefern, empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen (z.B. durch einen Anwalt für Kaufrecht oder eine Verbraucherzentrale).
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alles sorgfältig, setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung und holen Sie sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Kaufvertrag
- Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, in der die Bedingungen des Kaufs festgelegt sind. Er enthält in der Regel Angaben zur Ware, zum Preis und zu den Zahlungsbedingungen.
Verwandte Begriffe: Angebot, Annahme, Vertragsbruch - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. Sie beträgt in der Regel zwei Jahre.
Verwandte Begriffe: Mangel, Nacherfüllung, Garantie - Nacherfüllung
- Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen, entweder durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware.
Verwandte Begriffe: Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung, Reparatur - Mangel
- Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist.
Verwandte Begriffe: Sachmangel, Rechtsmangel, Fehler - Schadenersatz
- Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch einen Mangel oder eine Pflichtverletzung entstanden ist.
Verwandte Begriffe: Schadensersatzanspruch, Vermögensschaden, Personenschaden - Kaufrecht
- Das Kaufrecht regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern im Rahmen eines Kaufvertrags.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht - Verbraucherrecht
- Das Verbraucherrecht schützt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen. Es umfasst unter anderem Regelungen zum Widerrufsrecht, zur Gewährleistung und zur Produkthaftung.
Verwandte Begriffe: Verbraucherschutz, AGB, Widerruf
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was kann ich tun, wenn die gelieferten Küchengeräte nicht meinen Erwartungen entsprechen?
Dokumentieren Sie die Abweichungen, setzen Sie den Verkäufer schriftlich in Kenntnis und fordern Sie Nacherfüllung. Vergleichen Sie die gelieferten Geräte mit den im Verkaufsgespräch besprochenen oder im Vertrag genannten Spezifikationen. - Habe ich ein Recht auf Schadenersatz, wenn minderwertige Geräte geliefert wurden?
Ja, unter Umständen können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn Ihnen durch die Falschlieferung ein Schaden entstanden ist (z.B. höhere Stromkosten durch ineffizientere Geräte). Dies ist jedoch von den konkreten Umständen abhängig. - Was ist, wenn die Geräte nicht explizit im Kaufvertrag genannt sind?
Auch wenn die Geräte nicht explizit im Vertrag stehen, können Sie sich auf das Verkaufsgespräch und mündliche Zusagen berufen. Zeugen können hierbei hilfreich sein. - Wie lange habe ich Zeit, die Falschlieferung zu reklamieren?
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel (wie die Falschlieferung) reklamieren. - Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer die falschen Geräte nicht austauscht?
Ja, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung (d.h. die Lieferung der richtigen Geräte) verweigert oder diese fehlschlägt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. - Was bedeutet Nacherfüllung?
Nacherfüllung bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Mangel zu beseitigen, entweder durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, für Mängel an der Ware einzustehen, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. - Was kann ich tun, wenn der Verkäufer sich weigert, meine Ansprüche anzuerkennen?
In diesem Fall empfehle ich Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls einen Anwalt einzuschalten. Sie können sich auch an eine Verbraucherzentrale wenden.
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Kaufrecht: Falschlieferung – Ansprechpartner & Rechtsfragen
ÄÄhm, warum stellen Sie die Frage hier?
Und nicht da, wo Sie gestellt werden muss, in dieser Reihenfolge:
1. Vertragspartner
2. Rechtsanwalt x|
Konkrete Rechtsfragen sind hier nicht zu beantworten. -
Falschlieferung Küche: Schriftliche Vereinbarung vs. Zeugenbeweis
Was haben Sie schriftlich, bzw. wofür Zeugen
das wird die entscheidende Frage sein (keine Rechtsberatung).
Was Sie schriftlich haben, muss auch geliefert werden. Wofür Sie Zeugen haben, können Sie ggf. vor Gericht beweisen. Aber versuchen Sie erstmals die Firma zu bewegen. Am besten schriftlich per Einschreiben Rückschein. Nicht mündlich. Und natürlich mit dem Hinweis, dass daher die Re. nicht 100 % bezahlt wird (Druckmittel). -
Auftragsbestätigung Küche: Fehlende Prüfung – Risiko?
eigentlich sollte es eine Auftragsbestätigung geben ...
die Ihnen zum prüfen zugeschickt wurde, oder etwa nicht? -
Küchenplanung: Schriftliche Fixierung aller Details notwendig!
Erstmal reden ...
Hallo!
Also was man besprochen hat, das sollte immer auch schriftlich fixiert werden. Wundert mich, dass das Küchenhaus nicht schon von sich aus alles in Stückzahlen festgehalten hat ... In unsrer Auftragsbestätigung stand alles drin - so viel Stück Schrank die Größe, so viele Lampen, Regale etc. Die Geräte waren einzeln aufgeführt mit Typ und Seriennummer ... Und dann hatten wir noch die Pläne, wo alles drauf eingezeichnet war. Haben Sie sowas auch?
Hat der Mieter beim Einbau der Küche was unterschrieben? Wie mussten ein Abnahmeprotokoll unterschreiben, wo festgehalten wurde, was noch fehlt oder falsch geliefert wurde. Gibt es sowas?
Fragen Sie einfach mal im Studio nach, was das solle. Wenn die sich bockig stellen, am besten gleich zum Anwalt gehen und Rat einholen.
Viele Grüße
Papsdorf -
Minderwertige Geräte: Falschlieferung – Keine Nutzung durch Mieter!
Nix gleich Anwalt.
Zu Ihren Fragen Herr Schmidt,- Natürlich kann und sollte der Verkäufer seinen falschen Krempel mitnehmen. Sie stehen dann "ohne" da.
- Eine Verwendung der falsch gelieferten Geräte durch Ihre Mieter würde ich unterlassen. Entweder Sie erkennen damit die ordnungsgemäße Lieferung (stillschweigend) an, oder Sie müssten sich hinterher pauschale Abschläge wg. der Abnutzung gefallen lassen. Und die stehen in keinem Verhältnis zur kurzzeitigen Nutzung. Also Finger weg davon.
- Schauen Sie zuerst in's Kleingedruckte (AGB's), was dort bei dieser Konstellation steht. Aber: Nicht alles, was da steht, ist auch rechtlich gültig. Da wird eine Menge Mist reingeschrieben. Deshalb würde ich zunächst einmal den Weg zur Verbraucherzentrale antreten und mich dort beraten lassen; kostet weniger als beim Anwalt.
- Geht es Ihnen aber um einen Mietausfall, weil Ihre Mieter nicht das vorfinden, was sie angemietet haben, Sie also Schadensersatzansprüche gegenüber dem Küchenladen geltend machen wollen, so empfiehlt sich doch der Weg zum Anwalt.
//// das stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder ////
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Rechtsberatung: Erstberatung – Anwalt vs. Verbraucherzentrale
Einspruch, Euer Ehren!
Verbraucherberatung ist nicht automatisch "billiger" als Erstberatung beim Rechtsanwalt. Es gibt sogar einige Rechtsanwälte, die die Erstberatung kostenfrei durchführen. Das muss man natürlich vorher erfragen.
(Mal nebenbei: ist bei Gutachtern und Sachverständigen übrigens ähnlich, also immer vorher fragen).
Ansonsten stimme das oben geschriebene. Nur bitte die Scheu vor Rechtsanwälten ablegen! Nicht alle sind Prozess- und Geldgierig -
Falschlieferung: Geräte zurückgeben – Wertminderung vermeiden!
Danke für die Antworten ...
Eine Verwendung der falsch gelieferten Geräte durch Ihre Mieter würde ich unterlassen. Entweder Sie erkennen damit die ordnungsgemäße Lieferung (stillschweigend) an, oder Sie müssten sich hinterher pauschale Abschläge wg. der Abnutzung gefallen lassen. Und die stehen in keinem Verhältnis zur kurzzeitigen Nutzung. Also Finger weg davon.
=>OK, Danke
Natürlich kann und sollte der Verkäufer seinen falschen Krempel mitnehmen. Sie stehen dann "ohne" da.
=>die Geräte stellen den größeren Wertanteil der Küche dar; ich habe bereits 40 % bei Vertragsabschluss anbezahlt; ich befürchte, dass, wenn ich die Geräte zurückgebe, keine große Bereitschaft mehr vorhanden ist, die korrekten Geräte zu liefern ...
Kann ich die falschen Geräte bis zur Lieferung der richtigen Geräte als Druckmittel behalten? Habe Ihm 2 Wochen dafür gegeben? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 13.01.2026
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Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Küchengeräte Falschlieferung: Rechte, Ansprüche und Vorgehen
💡 Kernaussagen: Bei einer Falschlieferung von Küchengeräten ist es entscheidend, die schriftlichen Vereinbarungen zu prüfen und den Mangel dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Die Nutzung der falsch gelieferten Geräte sollte vermieden werden, um keine stillschweigende Anerkennung der Lieferung zu riskieren. Eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale kann sinnvoll sein, um die eigenen Rechte und Ansprüche geltend zu machen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Minderwertige Geräte: Falschlieferung – Keine Nutzung durch Mieter! sollte die Nutzung der falsch gelieferten Geräte durch Mieter unterlassen werden, um keine stillschweigende Anerkennung der Lieferung zu riskieren und spätere Abschläge wegen Abnutzung zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Eine detaillierte Auftragsbestätigung mit allen Geräteangaben und Seriennummern ist essenziell, wie im Beitrag Küchenplanung: Schriftliche Fixierung aller Details notwendig! hervorgehoben wird. Fehlt diese, kann es zu Problemen bei der Durchsetzung der Ansprüche kommen.
💰 Zusatzinfo: Die Frage nach den Kosten einer Rechtsberatung wird im Beitrag Rechtsberatung: Erstberatung – Anwalt vs. Verbraucherzentrale thematisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Anwälte eine kostenfreie Erstberatung anbieten, was vorab geklärt werden sollte.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich und setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung. Im Falle einer Falschlieferung von Construkta Geräten oder anderer minderwertiger Geräte, sollten Sie sich umgehend rechtlich beraten lassen, um Ihre Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Falschlieferung Küche: Schriftliche Vereinbarung vs. Zeugenbeweis bezüglich der Beweisführung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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