Brunnen bohren zur Gartenbewässerung in NRW: Genehmigung & Abgabepflicht?
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Brunnen bohren zur Gartenbewässerung in NRW: Genehmigung & Abgabepflicht?

Hallo,
ich plane hier in NRW mit meinem Nachbarn zusammen einen Brunnen zu bohren, der ausschließlich der Gartenbewässerung dienen soll, keinen Anschluss an die Hausanlagen.
Meine Frage dazu: Ist dieser genehmigungspflichtig und muss dann ich / müssen wir ggf. trotz vorgesehener ausschließlicher Gartenbewässerung Abwassergebühren zahlen?
  • Name:
  • Hajo Dahlmeier
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Unsachgemäßes Bohren kann zur Verunreinigung des Grundwassers führen.

    🔴 Gefahr: Bei der Brunnenbohrung können unerwartete geologische Schichten auftreten, die eine Gefahr darstellen können.

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    Ob ein Brunnen zur Gartenbewässerung in NRW genehmigungs- oder abgabepflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist das Einleiten von Grundwasser, das durch den Brunnen gefördert wird, in den natürlichen Wasserkreislauf abgabepflichtig, sofern keine Ausnahmeregelung greift.

    Die Genehmigungspflicht für das Bohren eines Brunnens ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und im Landeswassergesetz (LWG) NRW geregelt. In der Regel ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich, da das Bohren eines Brunnens eine Gewässerbenutzung darstellt.

    Ich empfehle, sich vorab bei der zuständigen Wasserbehörde (Untere Wasserbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt) zu erkundigen. Dort erhalten Sie Auskunft über die spezifischen Bestimmungen und eventuelle Ausnahmeregelungen für Ihren Fall.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Wasserbehörde auf, um die Genehmigungs- und Abgabepflicht für Ihren Brunnenbau in NRW zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wasserrechtliche Genehmigung
    Eine wasserrechtliche Genehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für bestimmte Eingriffe in Gewässer oder den Grundwasserhaushalt erforderlich ist. Sie dient dem Schutz der Wasserressourcen und der Vermeidung von Schäden.
    Verwandte Begriffe: Gewässerbenutzung, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz
    Grundwasser
    Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das den Untergrund vollständig ausfüllt und durch die Gesteinsschichten sickert. Es ist eine wichtige Trinkwasserressource und spielt eine bedeutende Rolle im Ökosystem.
    Verwandte Begriffe: Trinkwasser, Wasserkreislauf, Grundwasserneubildung
    Abwassergebühren
    Abwassergebühren sind Entgelte, die für die Beseitigung von Abwasser erhoben werden. Sie dienen der Finanzierung der Abwasserentsorgung und sollen Anreize für einen sparsamen Umgang mit Wasser schaffen.
    Verwandte Begriffe: Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Kläranlage
    Landeswassergesetz (LWG) NRW
    Das Landeswassergesetz (LWG) NRW ist ein Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Bewirtschaftung der Gewässer und den Schutz des Grundwassers regelt. Es enthält Bestimmungen über die Gewässerbenutzung, den Gewässerausbau und den Hochwasserschutz.
    Verwandte Begriffe: Wasserhaushaltsgesetz, Gewässerschutz, Wasserrecht
    Gewässerbenutzung
    Gewässerbenutzung umfasst jede Nutzung von oberirdischen Gewässern oder Grundwasser, beispielsweise zur Trinkwasserversorgung, zur Bewässerung oder zur Kühlung. Sie bedarf in der Regel einer wasserrechtlichen Genehmigung.
    Verwandte Begriffe: Wasserentnahme, Wasserkraftnutzung, Gewässerschutz
    Brunnen
    Ein Brunnen ist eine Anlage zur Gewinnung von Grundwasser. Es gibt verschiedene Arten von Brunnen, wie Bohrbrunnen, Schlagbrunnen und Schachtbrunnen. Die Errichtung und der Betrieb eines Brunnens sind in der Regel genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Grundwasser, Wasserförderung, Brunnenbau
    Untere Wasserbehörde
    Die Untere Wasserbehörde ist eine kommunale Behörde, die für die Umsetzung des Wasserrechts zuständig ist. Sie erteilt wasserrechtliche Genehmigungen, überwacht die Gewässerqualität und berät Bürger und Unternehmen in wasserrechtlichen Fragen.
    Verwandte Begriffe: Wasserbehörde, Wasserrecht, Gewässerschutz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Brauche ich für einen Gartenbrunnen in NRW eine Genehmigung?
      Ja, in den meisten Fällen benötigen Sie eine wasserrechtliche Genehmigung, da das Bohren eines Brunnens eine Gewässerbenutzung darstellt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Wasserbehörde.
    2. Muss ich für das Brunnenwasser Abwassergebühren zahlen, auch wenn es nur zur Gartenbewässerung dient?
      Grundsätzlich ja, da das Einleiten von gefördertem Grundwasser in den natürlichen Wasserkreislauf abgabepflichtig ist. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, die Sie bei der Wasserbehörde erfragen können.
    3. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung einen Brunnen bohre?
      Das Bohren eines Brunnens ohne Genehmigung kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Zudem kann die Behörde die Stilllegung des Brunnens anordnen.
    4. Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung einer wasserrechtlichen Genehmigung?
      Die benötigten Unterlagen variieren je nach Behörde. In der Regel sind ein Lageplan, eine Beschreibung des Vorhabens, Angaben zur Fördermenge und eine geologische Beschreibung des Baugrunds erforderlich.
    5. Wie tief darf ich für einen Gartenbrunnen bohren?
      Die zulässige Bohrtiefe ist in der wasserrechtlichen Genehmigung festgelegt und hängt von den örtlichen Gegebenheiten und dem Grundwasserstand ab.
    6. Darf ich das Brunnenwasser auch für andere Zwecke als die Gartenbewässerung nutzen?
      Die Nutzung des Brunnenwassers ist in der Genehmigung festgelegt. Eine anderweitige Nutzung, beispielsweise für die Befüllung eines Pools, muss gesondert beantragt werden.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Bohrbrunnen und einem Schlagbrunnen?
      Ein Bohrbrunnen wird durch Bohren erstellt, während ein Schlagbrunnen durch Einschlagen eines Brunnenrohrs in den Boden entsteht. Für beide Arten ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
    8. Wie lange ist eine wasserrechtliche Genehmigung gültig?
      Die Gültigkeitsdauer einer wasserrechtlichen Genehmigung ist in der Genehmigung selbst festgelegt und kann je nach Vorhaben variieren.

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  2. Brunnenbau NRW: Genehmigungspflicht laut Landeswassergesetz

    In Hessen
    ist das im Hess. Wassergesetz geregelt, dass Gartenbrunnen generell keiner Genehmigung bedürfen (Ausnahmen kann die UWB verfügen). In NRW gibt's im Landeswassergesetz keine entsprechende Regelung, also müsste es eigentlich nach WHG Genehmigungspflichtig sein.
    Genaueres sagt Ihnen sicher Ihre Untere Wasserbehörde sowie das Entwässerungsamt (bzgl. Abwasserkosten). Nach LBOAbk. sind Brunnen (bau) genehmigungsfrei.
  3. Brunnen bohren Euskirchen: Keine Genehmigung erforderlich!

    In Euskirchen / NRW
    Hallo,
    wir im Kreis Euskirchen benötigen laut Unterer Wasserbehörde keine Genehmigung oder sonstiges.
    Auf jedenfall mit der Unteren Wasserbehörde telefonieren.
    Gruß Markus Müsch
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Brunnen bohren in NRW: Genehmigung und Abwassergebühren?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Genehmigungspflicht und Abwassergebühren beim Brunnenbau zur Gartenbewässerung in NRW. Es wird festgestellt, dass die Regelungen je nach Region unterschiedlich sind. Die Untere Wasserbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für Auskünfte. In Hessen sind Gartenbrunnen generell genehmigungsfrei, während in NRW das Landeswassergesetz keine explizite Regelung trifft.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Brunnenbau NRW: Genehmigungspflicht laut Landeswassergesetz wird darauf hingewiesen, dass Brunnen in NRW nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig sein könnten, da das Landeswassergesetz keine anderslautende Regelung enthält. Es wird empfohlen, sich bei der Unteren Wasserbehörde und dem Entwässerungsamt zu informieren.

    ✅ Zusatzinfo: Im Kreis Euskirchen ist laut Aussage im Beitrag Brunnen bohren Euskirchen: Keine Genehmigung erforderlich! keine Genehmigung für Brunnen zur Gartenbewässerung erforderlich. Dies zeigt die regionale Unterschiedlichkeit der Bestimmungen innerhalb von NRW.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Brunnenbau unbedingt die Untere Wasserbehörde kontaktieren, um die spezifischen Genehmigungsanforderungen und eventuelle Abwassergebühren für die Gartenbewässerung im jeweiligen Kreis in NRW zu klären. Die Informationen im Beitrag Brunnenbau NRW: Genehmigungspflicht laut Landeswassergesetz und Brunnen bohren Euskirchen: Keine Genehmigung erforderlich! bieten erste Anhaltspunkte, ersetzen aber keine individuelle Beratung.

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