kürzlich erhielten alle Zisternenbetreiber unserer Region ein persönliches Anschreiben von der Gemeinde, indem auf die novellierte Trinkwasserverordnung und die Meldepflicht von Regenwassernutzung hingewiesen wurde. Unter anderem wurde der § 3 Begriffsbestimmungen zitiert und die Regenwassernutzung an der Waschmaschine untersagt.
Soweit mir bekannt ist, ist solch ein Verbot nicht zulässig und habe die Gemeinde im Rahmen unserer Pressearbeit um eine Stellungnahme gebeten. Die Antwort war u.a. :
Nachdem die Interpretation dieser Bestimmungen in den Fachgremien und Verbänden noch nicht abgeschlossen ist, gibt es für uns als Gemeindeverwaltung keine Veranlassung einer Richtigstellung unserer Information.
Gleichzeitig verwies die Gemeindeverwaltung auf die zuständige Gesundheitsbehörde als Ansprechpartner. Der zuständige Sachbearbeiter des Gesundheitsamtes erklärte mir, dass es nicht ausschließlich um eine etwaige Verkeimung des Regenwassers gehe, sondern vielmehr um eine Belastung des Wassers durch Schadstoffe (z.B. Schwermetalle), die dann kontinuierlich durch die Kleidung mit der Haut in Berührung kommt!
Nun ein paar Fragen:
- Stimmt es, dass Verbände und Gremien sich noch über die Interpretation dieser Bestimmung streiten?
- Stimmt die Aussage mit den Schadstoffen aus der Luft, Dachablauf etc.?
- Gibt es eventuell schon Urteile über solche Sachverhalte?
Vielen Dank für Eure Mithilfe