- ist dies rechtens
- wie verhält es sich dann mit dem Oberflächenwasser
- wie ist der Satz zu bewerten, für das der öffentlichen
Entwässerungsanlage (mischsystem ) ... siehe oben. vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Ulrich mais
Hier sind Sie:
Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob für die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung zusätzliche Abwassergebühren anfallen. Dabei wird die Gebührenhoheit der Gemeinden betont und auf die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung verwiesen. Es wird auch auf mögliche Argumentationshilfen und Informationsquellen hingewiesen, um die Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass Sie eine Zisterne zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung nutzen und nun ein Schreiben bezüglich zusätzlicher Abwassergebühren erhalten haben. Grundsätzlich ist es so, dass für Wasser, welches nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird (z.B. Gartenbewässerung), keine Abwassergebühren anfallen sollten.
Allerdings kann die Gemeinde Gebühren für das in die Toilettenspülung eingeleitete Regenwasser erheben, da dieses als Schmutzwasser in der Kläranlage behandelt wird. Um die tatsächlich eingeleitete Menge zu bestimmen, kann der Einbau einer separaten Wasseruhr für die Zisterne sinnvoll sein. Diese misst dann nur das in die Kanalisation eingeleitete Wasser.
Die genaue rechtliche Grundlage und die Höhe der Gebühren sind in der jeweiligen Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Ich empfehle Ihnen, diese Satzung einzusehen und gegebenenfalls mit der Gemeindeverwaltung zu klären, ob eine separate Wasseruhr anerkannt wird und wie die Gebühren berechnet werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie mit Ihrer Gemeinde, ob eine separate Wasseruhr für die Zisternennutzung anerkannt wird, um die Abwassermenge genau zu erfassen und unnötige Gebühren zu vermeiden.
), der dieses Problem beschreibt und Ihre Frage evtl.beantwortet, bzw. Argumentationshilfe geben kann, falls die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde ungerecht sein sollte.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob für die Nutzung von Regenwasser zur Gartenbewässerung und Toilettenspülung zusätzliche Abwassergebühren anfallen. Dabei wird die Gebührenhoheit der Gemeinden betont und auf die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung verwiesen. Es wird auch auf mögliche Argumentationshilfen und Informationsquellen hingewiesen, um die Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Abwassergebühren: Regenwassernutzung – Rechtliche Aspekte wird darauf hingewiesen, dass jede Gemeinde die Gebührenhoheit für Abwassergebühren besitzt. Eine rechtliche Auskunft zur Zulässigkeit der Gebühren kann nur ein Anwalt geben.
📊 Zusatzinfo: Die Installation einer Wasseruhr zur Messung des genutzten Regenwassers kann von der Gemeinde gefordert werden, um die Abwassermenge zu bestimmen. Dies dient als Grundlage für die Berechnung der Abwassergebühren, die für das in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitete Oberflächenwasser anfallen.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Gebührenordnung Ihrer Gemeinde bezüglich der Regenwassernutzung und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt zur rechtlichen Beratung hinzu. Nutzen Sie die im Beitrag Abwassergebühren: Regenwassernutzung – Rechtliche Aspekte genannte Webseite als Argumentationshilfe gegenüber Ihrer Gemeinde.
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