Zitat: Wenn ich es flacher gemacht hätte, hätte er es ja auch nicht bezahlt bekommen.
Was geht vor: VOB oder Wirklichkeit?
LG Miachael
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Zitat: Wenn ich es flacher gemacht hätte, hätte er es ja auch nicht bezahlt bekommen.
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
Ich verstehe, dass es bei der Abrechnung des Aushubs für Ihr Einfamilienhaus zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Der Rohbauer rechnet nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) mit einer 60° Böschung ab Arbeitsraum ab, während die tatsächliche Böschung steiler ist.
Grundsätzlich gilt: Was im Vertrag vereinbart wurde, hat Vorrang. Wenn im Vertrag nichts Spezielles zur Abrechnung des Aushubs vereinbart wurde, greifen die Regelungen der VOB. Die VOB sieht vor, dass der Aushub nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Allerdings kann die VOB auch eine Abrechnung nach einer fiktiven Böschung vorsehen, wenn dies üblich ist oder im Vertrag vereinbart wurde.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag und die Leistungsbeschreibung genau auf Klauseln zur Abrechnung des Aushubs. Klären Sie, ob eine Abrechnung nach VOB vereinbart wurde und ob diese eine bestimmte Böschungsneigung vorsieht. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzu, um die Abrechnung prüfen zu lassen.
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💡 Kernaussagen: Die Berechnung des Aushubs bei steilen Böschungen kann nach VOB oder Aufmaß erfolgen. Der zulässige Böschungswinkel hängt von der Bodenklasse ab und erfordert ggf. einen Standsicherheitsnachweis. Die Abrechnung sollte die tatsächlichen Gegebenheiten berücksichtigen, wobei die VOB als Richtlinie dient.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Böschungsneigung: Statischer Nachweis bei steilem Aushub sind Böschungen steiler als 60 Grad ohne statischen Nachweis nicht zulässig. Dies ist besonders bei der Baugrubenerstellung zu beachten, um Risiken zu vermeiden.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag Böschungswinkel: Bodenklassen und Standsicherheit nach DIN erläutert, dass der Böschungswinkel für die abgeböschte Baugrube sich nach der Bodenklasse richtet. Unterschiedliche Bodenklassen (3, 4, 5) haben unterschiedliche zulässige Winkel (40°, 60°). Die DIN-Normen geben hier klare Vorgaben.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Bodenklasse und den tatsächlichen Böschungswinkel vor Ort. Vergleichen Sie die Abrechnung des Rohbauers mit dem tatsächlichen Aufmaß und den VOB-Vorgaben. Bei Unklarheiten sollte ein Baurecht-Experte hinzugezogen werden, um die korrekte Abrechnung sicherzustellen.
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