ich habe aktuell folgendes Problem: Wir haben ein Grundstück, für das eine Baugenehmigung ohne Auflagen vorliegt. Jetzt wurde festgestellt, dass in der angrenzenden Straße vor dem Grundstück kein Kanal liegt. Der nächste Kanalanschluss wäre ca. 20 m auf der einen, oder 100 m auf der anderen Seite möglich. Das Grundstück befindet sich am Rand einer durchgegehenden Bebauung innerhalb des Ortes (Ackerland grenzt an einer Seite an). Die zuständige Gemeinde behauptet nun, dass es für Bauherren zumutbar wäre eine Kanalisation im öffentlichen Bereich bis 30 m zu bezahlen. Wir sollen also die kompletten Kosten übernehmen. Belegen kann die Gemeinde ihre Aussage aber nicht.
Meine Fragen sind jetzt:
1. Gilt ein Grundstück, zu dem eine Baugenehmigung OHNE Auflagen vorliegt automatisch als voll erschlossen?
2. Kann mir jemand sagen inwieweit die Gemeinde verpflichtet ist, eine Anbindung an das Abwassersystem herzustellen?
3. Wer muss für diese Kosten aufkommen?
Es wäre gut, wenn ihr eure Aussagen auch belegen könntet.
Vielen Dank im Voraus!
