Murphy hat uns voll erwischt:
- Unser "Architekt" hat die Gründung unseres Hauses
in den Statikplänen für Porenbeton gerechnet, im
Baugesuch und immer wieder besprochen war Ziegel.
Der Rohbauunternehmer hat dies gemerkt als er in den Statikplänen das Außenmaß 30 cm sah und meinte
das "nur" ein "30ér Ziegel -T12" den EnEVAbk. 2002 Vorschriften
nicht genügen würde.
Soweit so schlecht:
- Ist das Rechenwerk ohne weiteres auf den Ziegelstein
übertragbar? Oder gibt es da Probleme durch den Gewichtsunterschied zwischen den Steinen?!
Falls Nein muss ich mir einen neuen Planer/Architekt suchen da
ich diese Pläne nur unter Androhung von rechtlichen Schritten
bekam. Hintergrund: Er hatte sich im Vertrag für Baugesuch + Statik wohl verkalkuliert. Nach dem Baugesuch wollte ich die Statik wie im Vertrag vereinbart bekommen, nur war dann die Rede von Zusatzkosten und das kann ich so nicht machen ...
Ich habe jetzt falsche Statikpläne und warte immer noch auf die Stahllisten, obwohl ich schon bezahlt habe : (
- ARGH*
Gruß