ich habe in meinem Hausbauvertrag folgende Formulierungen als in den Baunebenkosten enthalten:
- Hausanschlüsse (Gas, Strom, Trinkwasser, Telefon)
- Gebäudeentwässerung (Schmutz- und Regenwasseranschluss (Schmutzwasseranschluss, Regenwasseranschluss))
Mein Bauunternehmer will nun jedoch die sogenannte Vorstreckung von mir gesondert bezahlt und beauftragt haben. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies durch die Formulierung "Gebäudeentwässerung" in den Baunebenkosten enthalten sind.
Ich würde mich freuen, wenn jemand mir hierzu eine fachlich versierte Auskunft (ggf. Urteil) geben kann.
Vielen Dank!