wir möchten ein Einfamilienhaus auf Bodenplatte bauen. Von der Gemeinde habe ich einen Auszug einer "Geotechnischen Stellungnahme" die für das Neubaugebiet, indem auch unser Grundstück liegt, angefertigt wurde. Dort sind die "Kf-Werte" für die Böden sind mit 1,0 x 10 hoch -9 m/s bis 5,0 x 10 hoch -8 m/s angegeben. Weiter heißt es: "Es ist vom Betrieb von Versickerungsanlagen, wie Rohr-Rigole, Schächte etc. abzusehen. Ggf. sollte in die Überlegung des Fachplaners mit einfließen, sofern ausreichend Platz zur Verfügung steht, Verdunstungsmulden vorzusehen. "
Aus einer Grafik kann man folgendes erkennen:
- Mutterboden bis 0,3 m
- 0,3 bis 3,2 m Schluff, tonig, feinsandig, braun, weich-feucht
- 3,2 bis 5 m Schluff, feinsandig, hellbraun, weich-steif-feucht
Außerdem gibt es hier in der Gegend Braunkohleabbau und entsprechend kleine Erdbeben. Rheinbraun (das abbauende Unternehmen) hat jedoch dazu folgendes geschrieben: "Irgendwelche zusätzliche Sicherungen, die über die Gründungsmaßnahmen, wie sie in den Vorschriften der DINAbk. 1054 und der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gefordert werden, hinausgehen halten wir aus Bergschadensgesichtspunkten des Braunkohlenbergbaus nicht für erforderlich. "
Jetzt die Fragen:
- Sollte ich zusätzlich noch ein Bodengutachten anfertigen lassen oder reichen diese Informationen bei einer Bodenplatte?
- Was muss nach diesen Angaben bei der Bodenplatte und der Versickerung beachtet werden?
Danke,
Robert