Nach Feuchtigkeitsschäden an einer Kelleraußenwand wurde folgendes festgestellt:
- Einfamilienhaus Baujahr 1999
- Ob Lastfall 4 oder 5 nach DINAbk. 18195 a.F. vorliegt wurde nicht vor Baubeginn untersucht
- Monolithisches Mauerwerk mit Zementputz und dreifach Bitumenanstrich ausgeführt (von außen nach innen).
Ist dies sowohl unter Lastfall 4 oder 5 zum damaligen Zeitpunkt zulässig? Sprich, ist ein dreifach Bitumenanstrich eine Abdichtung nach den Regeln der Technik bzw. der DIN 18195 a.F.?
