- kann das Tiefbauamt einen stromunabhängigen Notüberlauf verweigern? (das tut es derzeit)
- muss die Drainage und deren Unterhaltung (laufende Kosten durch Pflege und Wartung) anstandslos akzeptiert werden?
- müssen Dienstbarkeiten, die die Eigentümer sich gegenseitig ins Grundbuch eintragen lassen sollen, akzeptiert werden (war kein Vertragsbestandteil)
- Funktioniert die Drainage überhaupt (50 cm über dieser steht das Wasser bereits im Erdreich) Verschlammung? Wie muss sie gewartet werden?
Für mögliche Rückinfo vorab schon Besten Dank!