ich habe eine Frage bezüglich der Verglasung unserer Balkontür. Wir besitzen einen klassischen Balkon mit einer Betonbrüstung, deren Höhe 0,95 m beträgt. Laut unseren Informationen bezieht sich die relevante Norm auf die DINAbk. 18008. Muss die bodentiefe Balkontür, ein klassisches Dreh-Kipp-Fenster, zwingend mit VSG-Glas (Verbundsicherheitsglas) ausgeführt werden?
Das Gebäude wurde im Jahr 1975 erbaut und befindet sich in Sachsen-Anhalt. Es liegen keine behördlichen Auflagen oder spezifischen Anforderungen der Hausverwaltung vor. Es besteht keine unmittelbare Gefahr für Personen oder Gegenstände, falls die Balkontür versagen sollte.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Welche Höhe genau hat die Betonbrüstung des Balkons in Metern? (z.B. 0,95 m, 1,00 m)
0,95 m - In welchem Bundesland befindet sich das Gebäude?
Sachsen-Anhalt - Wann wurde das Gebäude erbaut? (Baujahr)
1975 - Gibt es bereits eine Baugenehmigung oder eine behördliche Auflage bezüglich der Balkonverglasung?
nein - Sind weitere Personen oder Gegenstände gefährdet, falls die Balkontür versagt oder bricht?
nein - Welche Art von Balkontür ist geplant oder vorhanden (z.B. Schiebetür, Drehtür)?
klassisches Dreh-Kipp-Fenster bodentief - Gibt es spezifische Anforderungen oder Vorschriften der Hausverwaltung oder des Eigentümers bezüglich der Verglasung?
nein - Liegt eine DIN-Norm oder eine andere technische Regel zugrunde, auf die sich Ihre Frage bezieht?
DIN 18008
