ich habe vor Kurzem mein Bad (in Baden-Württemberg) renovieren lassen. Hierzu habe ich verschiedene Angebot eingeholt und mich dann für einen Handwerker entschieden. Dieser hat mir eine Auftragsbestätigung mit den Einzelposten zukommen lassen.
In dieser Auftragsbestätigung ist jeder einzelne Tätigkeit und das Material aufgeführt. Zum Beispiel: 32 m² Wandfliesen verlegen á 30 €/m², Vorarbeiten 8 h á 42 € oder 7,5 m² Entkopplungsmatte verlegen á 20 €/m². Insgemsat beläuft sich die Auftragsbestätigung auf 3499,20 €. Hinzuzufügen ist, dass der Handwerker zur Erstellung des Angebots vor Ort das Bad und den entsprechenden Zustand begutachtet hat.
Nun ist die Rechnung eingetroffen und der guter Herr möchte nun 6199,58 € überwiesen haben. Okay man muss 400 € Material abziehen die ich noch selbst wo anders verbaut habe . Die Summe beläuft sich also auf 5799,58 €. Das Bad ist somit um 65 % teurer als vereinbart.
Verantwortlich für die Kostensteigerungen sollen die Ausgleichsmaßnahmen des Untergrunds sein. In der Rechnung sind jetzt auch keine m²-Preise mehr genannt, sondern nur Stundenkosten zu á 42 €/h.
Nun die eigentliche Frage:
- Inwieweit muss sich der Handwerker an seine Auftragsbestätigung halten (bei o.g. Tatsachenbestand)?
- Wie soll ich weiter Verfahren?
Danke im Voraus Ändern

