Unzumutbarer Straßenbau: Entschädigung für Anlieger? Zufahrtsprobleme, Bauzeit & Ansprüche
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Unzumutbarer Straßenbau: Entschädigung für Anlieger? Zufahrtsprobleme, Bauzeit & Ansprüche

Standort: Bayern

Die Straße vor unserem Haus wird auf ca. 100 m neu gemacht. Dabei wurden neue Frischwasserleitungen, Drainagen, Absperrschieber, Randsteine, Frostschutz und Tragschicht der Straße eingebracht. Sowohl für die privaten, als auch und insbesondere für die gewerblichen Anlieger ist ärgerlich, dass beispielsweise an einer Stelle 4 Mal aufgebaggert wurde, dass Randsteine schon wiederholt gesetzt und dann wieder abgerissen werden, dass auf der Baustelle lediglich eine Hand voll Arbeiter tätig ist, dass es dadurch letztlich zu langer Bauzeit kommt und dass die gewerblichen Anlieger nicht in die Zufahrten ihrer Anwesen zu den Lägern kommen, weil die Randsteine so hoch sind.

Einem logisch denkenden Beobachter drängt sich der Eindruck auf, dass der Stadt ein zügiger Baufortschritt vollkommen egal ist und dass zögerlich gebaut wird, weil man ja bis Ende September Zeit hat.

Die Baustelle besteht jetzt seit über 10 Wochen. Ich bin der Meinung, dass die Straße bereits nach 8 Wochen hätte fertig sein können.

Sachliche und höfliche Nachfrage bei der Stadt hat zu einem Anruf des baustellenverantwortlichen geführt, der mich angeschrien, als Lügner bezeichnet und am Ende seiner Schimpftirade einfach aufgelegt hat.

Gerade mich als Gewerbetreibenden, der laden und ausliefern müsste, trifft diese Sache besonders. Die delikate Sache dabei: 20 Meter weiter ist eine Zufahrt des Stadtrats, auch einem Gewerbetreibenden. Dort hat man eine Möglichkeit geschaffen, dass er in seine Einfahrt kommt.

Jetzt meine Frage, ob es eine Anspruchsmöglichkeit gibt, auf deren Basis ich verlangen kann, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu meinem Anwesen geschaffen wird.

Vielen Dank für Tipps!

  • Name:
  • Simon
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe Ihren Ärger über die lange Bauzeit und die Einschränkungen durch den Straßenbau. Es ist wichtig zu wissen, dass Anlieger bei unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen unter Umständen Anspruch auf Entschädigung haben können.

    Anspruchsgrundlage: Ein Anspruch auf Entschädigung kann sich aus dem sogenannten Aufopferungsanspruch ergeben. Dieser greift, wenn durch eine öffentliche Maßnahme (hier: Straßenbau) einem Einzelnen ein besonderer Nachteil entsteht, der über das hinausgeht, was alle Bürger hinnehmen müssen.

    Was ist unzumutbar? Ob eine Beeinträchtigung unzumutbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.:

    • Dauer und Intensität der Beeinträchtigung
    • Art und Umfang der Baumaßnahmen
    • Zumutbarkeit von Umwegen oder anderen Ausweichmöglichkeiten
    • Vorhersehbarkeit der Beeinträchtigung

    Vorgehensweise:

    • Dokumentation: Halten Sie alle Beeinträchtigungen (z.B. Zufahrtsbehinderungen, Lärm, Staub) genau fest (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art der Beeinträchtigung). Machen Sie Fotos.
    • Gespräch suchen: Versuchen Sie, mit der Stadt oder dem Bauunternehmen eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    • Rechtlichen Rat einholen: Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder Verwaltungsrecht beraten lassen. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Beeinträchtigungen detailliert und suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Anlieger
    Als Anlieger werden die Eigentümer und Bewohner von Grundstücken bezeichnet, die an eine Straße angrenzen. Sie haben bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Straße, z.B. das Recht auf Zufahrt zu ihrem Grundstück und die Pflicht, Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen hinzunehmen, solange diese zumutbar sind.
    Verwandte Begriffe: Straßenbaulast, Sondernutzung, Gemeingebrauch
    Aufopferungsanspruch
    Der Aufopferungsanspruch ist ein Rechtsanspruch, der entsteht, wenn durch eine rechtmäßige staatliche Maßnahme einem Einzelnen ein besonderer Schaden entsteht, der über das hinausgeht, was die Allgemeinheit hinnehmen muss. Im Zusammenhang mit Baustellen kann ein Aufopferungsanspruch entstehen, wenn Anlieger durch die Baumaßnahmen unzumutbar beeinträchtigt werden.
    Verwandte Begriffe: Enteignung, enteignungsgleicher Eingriff, Schadensersatz
    Baulärm
    Baulärm ist der Lärm, der durch Baumaßnahmen verursacht wird. Er kann eine erhebliche Belästigung für Anlieger darstellen. Die Immissionsrichtwerte für Baulärm sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) festgelegt.
    Verwandte Begriffe: Lärmimmission, Schallschutz, Lärmminderung
    Zufahrtsrecht
    Das Zufahrtsrecht ist das Recht eines Anliegers, sein Grundstück von der öffentlichen Straße aus zu erreichen. Dieses Recht darf durch Baumaßnahmen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Die Baufirma ist verpflichtet, die Zufahrt so weit wie möglich aufrechtzuerhalten oder eine zumutbare Ausweichmöglichkeit anzubieten.
    Verwandte Begriffe: Notwegerecht, Wegerecht, Servitut
    Baustelle
    Eine Baustelle ist ein Ort, an dem Bauarbeiten durchgeführt werden. Baustellen können erhebliche Beeinträchtigungen für Anlieger verursachen, z.B. durch Lärm, Staub, Verkehrsbehinderungen und Zufahrtsbeschränkungen.
    Verwandte Begriffe: Baugrube, Rohbau, Ausbau
    Entschädigung
    Eine Entschädigung ist eine finanzielle Leistung, die einem Geschädigten für einen erlittenen Schaden gewährt wird. Im Zusammenhang mit Baustellen kann ein Anlieger Anspruch auf Entschädigung haben, wenn er durch die Baumaßnahmen unzumutbar beeinträchtigt wird.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ausgleichszahlung
    Verwaltungsrecht
    Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich mit der Organisation, den Aufgaben und dem Handeln der Verwaltung befasst. Im Zusammenhang mit Baustellen ist das Verwaltungsrecht relevant, weil es die rechtlichen Rahmenbedingungen für Baumaßnahmen festlegt und die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Anlieger bei einer Baustelle vor meinem Haus?
      Als Anlieger haben Sie das Recht auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung durch die Baustelle. Dazu gehört, dass Zufahrten zu Ihrem Grundstück so weit wie möglich aufrechterhalten werden und dass Lärm und Staubbelästigung auf ein Minimum reduziert werden. Bei unzumutbaren Beeinträchtigungen können Sie unter Umständen Entschädigungsansprüche geltend machen.
    2. Was bedeutet "unzumutbare Beeinträchtigung" im Zusammenhang mit Baustellen?
      Eine Beeinträchtigung ist unzumutbar, wenn sie über das Maß hinausgeht, das Anlieger üblicherweise hinnehmen müssen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer und Intensität der Beeinträchtigung, der Art der Baumaßnahmen und der Zumutbarkeit von Ausweichmöglichkeiten.
    3. Wie kann ich meine Ansprüche auf Entschädigung geltend machen?
      Zunächst sollten Sie die Beeinträchtigungen genau dokumentieren und das Gespräch mit der Stadt oder dem Bauunternehmen suchen. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, sollten Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder Verwaltungsrecht beraten lassen. Dieser kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
    4. Welche Rolle spielt die Bauzeit bei der Beurteilung der Zumutbarkeit?
      Die Bauzeit ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Zumutbarkeit. Je länger die Baustelle dauert, desto eher kann eine Beeinträchtigung als unzumutbar angesehen werden. Allerdings spielen auch andere Faktoren eine Rolle, wie die Art der Baumaßnahmen und die Intensität der Beeinträchtigung.
    5. Was kann ich tun, wenn meine Zufahrt zu meinem Grundstück durch die Baustelle versperrt ist?
      Die Baufirma ist verpflichtet, die Zufahrt zu Ihrem Grundstück so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Wenn dies nicht möglich ist, muss sie Ihnen eine zumutbare Ausweichmöglichkeit anbieten. Wenn auch dies nicht möglich ist, können Sie unter Umständen Entschädigungsansprüche geltend machen.
    6. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn meine Kunden wegen der Baustelle wegbleiben?
      Ja, auch Umsatzeinbußen können unter Umständen einen Entschädigungsanspruch begründen. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass die Umsatzeinbußen tatsächlich auf die Baustelle zurückzuführen sind.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Aufopferungsanspruch und einem enteignungsgleichen Eingriff?
      Beide Ansprüche können im Zusammenhang mit Baustellen relevant sein. Ein Aufopferungsanspruch greift, wenn durch eine öffentliche Maßnahme einem Einzelnen ein besonderer Nachteil entsteht, der über das hinausgeht, was alle Bürger hinnehmen müssen. Ein enteignungsgleicher Eingriff liegt vor, wenn durch eine öffentliche Maßnahme ein Eigentumsrecht faktisch aufgehoben oder wesentlich beeinträchtigt wird.
    8. Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
      Die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder hätten erlangen müssen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu den zulässigen Lärmwerten und den Rechten von Anwohnern.
    • Staubentwicklung bei Bauarbeiten
      Maßnahmen zur Staubminderung und rechtliche Grundlagen.
    • Verkehrsbehinderungen durch Baustellen
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    • Anliegerbeiträge für Straßenausbaumaßnahmen
      Informationen zu den Kosten, die Anlieger für den Ausbau von Straßen tragen müssen.
  2. Bauverzögerung: Konventionalstrafe bei Ausschreibung – Ratgeber

    In der Regel
    wird bei einer Ausschreibung eine Ausführungsfrist vorgeschrieben, die nur durch nachträglich hinzu gekommene Arbeiten oder gerechtfertigte Behinderungen auf Verlangen verlängert werden kann, ansonsten wird eine Konventionalstrafe  -  falls vereinbart  -  fällig, diese kann bis 5 % der Auftragssumme betragen. Mein Rat: Schriftliche Anfrage an den Bürgermeister des Auftragsgebers (Stadt, Gemeinde, Verbandsgemeinde) um Angabe der in den Vertragsunterlagen angegebenen Ausführungsfrist bitten und gleichzeitig auf Ihre besondere Situation als Gewerbetreibender hinweisen, nicht vergessen, die Bevorzugung des in der Straße wohnenden Stadtrates durch Foto hinweisen und auch evtl. Schadenersatzansprüche hinsichtlich Bauverzögerung, nicht koordinierte Arbeitsweise (Dokumentation durch Bilder mehrmaliges Öffnen und Schließen von Baugruben an der gleichen Stelle) oder sonstige Behinderungen (geringe Zahl des Baustellenpersonals, Arbeitsunterbrechungen) anzeigen. Gruß aus der Eifel.
  3. Straßenbau Bayern: Beschwerde beim Oberbürgermeister – Reaktion

    Wieso habe ich nichts anderes erwartet?
    Vielen Dank für Ihre Hinweise, Herr Friedhofen.

    Ich habe folgendes an den Oberbürgermeister und den 2. Bürgermeister gemailt:

    >>> siehe nachfolgenden Beitrag

    Ende meiner eMail.

    Kurzer Hinweis noch zu den verbalen Entgleisungen eines Stadtmitarbeiters: auf höfliche und sachliche eMail-Anfrage hat mich der Herr angerufen, angeschrien, mich als Lügner beschimpft und dann einfach aufgelegt.

    Nun die Antwort des Oberbürgermeisters:

    Sehr geehrter Herr Gemeinhardt, Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Bauvorschritt bei der xxxstraße absolut im Zeitplan liegt, zudem haben mir meine zuständigen Mitarbeiter aus dem Fachbereich Tiefbau mitgeteilt, dass im Rahmen der bisherigen Bauarbeiten wiederholt auf Ihre persönlichen Anforderungen eingegangen wurde. Auch mir ist klar, dass der Neubau einer Straße nicht ohne jegliche Beeinträchtigungen voran gehen kann, wofür ich um Verständnis bitte, versichere meinerseits, dass der Stadt xxx an einem zügigen und zeitgerechten Abschluss der Arbeiten gelegen ist.

    Ich fühle mich abgewiegelt!

    Aber es ist mir schon klar, dass die Stadtbediensteten zusammenhalten. Mir ist auch klar, dass die Mitarbeiter aus dem Fachbereich Tiefbau nicht zugeben, dass etwas einfacher, flotter und besser gehen kann. Sie würden ja dann am eigenen Stuhl sägen.

    Und dass  -  bei uns sagt man  -  "Vetterleswirtschaft" betrieben wird und dass der Stadtrat eine Sonderbehandlung erhält, ist ja auch klar.

    Schlimm, dass man sich als Bürger sowas gefallen lassen muss.

    Kann ich noch etwas unternehmen? Evtl. auf höherer Ebene? Ich befürchte nicht.

    Grüße leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert. Daher wende ich mich nun direkt an Sie. 1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. Momentan ist eine Zufahrt nach wie vor nicht möglich, da der Bordstein von der Höhe her nicht überfahrbar ist. 2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner). 3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" mitgeteilt. Wir sind nunmehr in der 11. Woche. Daher bitte ich Sie um Mitteilung der Ausführungsfrist laut Vertrag und um Information, zu welchem Termin die Fertigstellung letztendlich sein wird. 4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter. Meines Erachtens für eine Baustelle in der Größe und für eine Straße mit dem Verkehrsaufkommen eindeutig zu wenige.
    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert. Erst heute wurde am Gehsteig wieder gearbeitet. Die Zufahrt zu meinem Lager stellt sich wie auf den Fotos dar. Bitte beachten Sie auch das Vlies, welches über dem Bordstein liegt und welches eine Stolperfalle ist.
    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen. Dies an verschiedenen Stellen: neben der Einfahrt zum Parkplatz der Fa. xxx, vor dem Nachbarhaus und vor meinem Haus, an der Einmündung zur Fa. xxx, gegenüber meines Hauses beim Anschluss der Bordsteine an die in der xxxstraße. 5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant? Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können. Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist. Ich bitte Sie, die xxxstraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben. Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. Ihr E-Mail-Schreiben von 08.07.2013, betreffend den Neubau der xxxstraße, habe ich erhalten. Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Simon
  4. Zufahrtsprobleme: Gewerbetreibender klagt über Umsatzverluste

    Halt, da fehlt was!
    Ich sehe nur einen Teil meines Schreibens an den Oberbürgermeister. Daher das Schreiben hier nochmal, hoffentlich in voller Länge:

    Sehr geehrter Herr xxx,

    leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert.

    Daher wende ich mich nun direkt an Sie.

    1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. Momentan ist eine Zufahrt nach wie vor nicht möglich, da der Bordstein von der Höhe her nicht überfahrbar ist. Die Situation behindert meine Geschäftstätigkeit, was bisher zu signifikanten Umsatzverlusten führte.

    2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner).

    3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" mitgeteilt. Wir sind nunmehr in der 11. Woche. Daher bitte ich Sie um Mitteilung der Ausführungsfrist laut Vertrag und um Information, zu welchem Termin die Fertigstellung letztendlich sein wird.

    4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter.

    Meines Erachtens für eine Baustelle in der Größe und für eine Straße mit dem Verkehrsaufkommen eindeutig zu wenige.

    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert.

    Erst heute wurde am Gehsteig wieder gearbeitet. Die Zufahrt zu meinem Lager stellt sich wie auf den Fotos dar. Bitte beachten Sie auch das Vlies, welches über dem Bordstein liegt und welches eine Stolperfalle ist.

    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen.

    Dies an verschiedenen Stellen: neben der Einfahrt zum Parkplatz der Fa. xxx, vor dem Nachbarhaus und vor meinem Haus, an der Einmündung zur Fa. xxx, gegenüber meines Hauses beim Anschluss der Bordsteine an die in der xxxstraße. Wurden der Baufirma falsche Pläne zur Verfügung gestellt, oder ist die Baufirma nicht in der Lage, die Pläne umzusetzen?

    5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant?

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können.

    Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist.

    Ich bitte Sie, die xxxtraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben.

    Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann.

    Ich bitte um Ihre Stellungnahme.

    Mit freundlichen Grüßen leider hat niemand auf meine eMail vom 12.06.2013, in der Sie im Verteiler waren, reagiert. Daher wende ich mich nun direkt an Sie. 1. Ich bin Gewerbetreibender und habe auf meinem Anwesen ein Lager, aus dem ich Maschinen auszuliefern habe, die schwer sind und die ich zu verladen habe. An mein Lager bin ich seit Baubeginn nur 2 Wochen gekommen. 2. Wenige Meter von meinem Anwesen weg befindet sich die Metzgerei xxx. Die Zufahrt zu deren Anwesen wurde bisher nahezu permanent gewährleistet. Genießt der Stadtrat xxx Privilegien? (Siehe Fotos im Anhang von der Zufahrt der Metzgerei xxx und von meiner). 3. Das Stadtbauamt hat ursprünglich eine Bauzeit von "ca. 10 Wochen" 4. Es scheint so. als ob die Bauarbeiten nicht mit erforderlicher Mitarbeiterzahl und unkoordiniert ablaufen. Diesen Eindruck gewinnt man aus folgenden Tatsachen:

    • In der Regel sind auf der Baustelle nur eine Hand voll Bauarbeiter.
    • Es erfolgen keine Parallelarbeiten. Statt mehrere Teilprojekte parallel voran zu treiben, wird immer nur an einem Teilprojekt gearbeitet.
    • Der Gehsteig zu meinem Anwesen wurde in der ersten Woche der Bauarbeiten aufgerissen. Das blieb dann 6 Wochen so. Meine Kunden mussten schwere Maschinen tragend durch die unwegsame Baustelle laufen und wurden auch schon mal mehr oder weniger freundlich von Bauarbeitern gerügt, weil sie Absperrungen umlaufen hatten.
    • Beschilderungen, welchen Weg Fußgänger nehmen können, fehlen komplett.
    • Montag letzter Woche wurde eine Frostschutzschicht, die erst 2 Wochen zuvor in den Gehsteig eingebracht wurde, teilweise wieder weggebaggert.
    • Bei den oben genannten Arbeiten am Gehsteig wurde mein Haussockel, den ich erst vorletztes Jahr herrichten ließ, mit dem Bagger beschädigt. Bitte teilen Sie mir mit, an wen ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Fotos der Schäden anbei.
    • Bordsteine wurden von einer anscheinend spezialisierten Baufirma gesetzt und kurz darauf von den Mitarbeitern der Fa. xxx wieder weggerissen. 5. Was macht es für einen Sinn, dass die Gehwege breiter werden und die Straße schmäler wird? Ist das so geplant? Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Bauarbeiten sicherlich schon lange hätten abgeschlossen werden können. Zurückkommend auf meine eMail vom 12.06.2013, entsteht der Eindruck, dass Herr xxx, der anscheinend Baustellenverantwortlicher ist, die Baustelle nicht in erforderlichem Maße überwacht oder überfordert ist, was allerdings keine Entschuldigung für seine verbalen Entgleisungen mir gegenüber ist. Ich bitte Sie, die xxxstraße zur Chefsache zu machen und deren Fertigstellung voran zu treiben. Aufgrund der Gesamtsituation, behalte ich es mir vor, von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ich Schadensersatzansprüche stellen kann. Ich bitte um Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Simon
  5. Selbst zum Bauamt gehen

    Selbst zum Bauamt gehen
  6. Ausführungsfrist Straßenbau: Einsicht in Ausschreibung verlangen!

    Selbst zum Bauamt gehen
    und wenn möglich, Einblick in die Ausschreibung = Vorbemerkungen = Ausführungsfrist VERLANGEN! Hier steht entweder ... nichts oder ... Ausführungsfriet innerhalb von ... Werktagen (zählt der Samstag mit) oder ... Arbeitstagen. oder: ... ist bis.. Datum.. fertig zu stellen.

    Sind keine Angaben gemacht, so gilt: ... das der Auftragnehmer in solchen Fällen verpflichtet sei, die Leistung in angemessener Frist zu erbringen. Dabei sei dem Auftragnehmer eine Frist zuzugestehen, die "bei zügiger Arbeitsweise und ausreichendem Personal" notwendig sei. (OLG Frankfurt, -Urteil vom 8.02.1994, Az. : 10 U 14/93; NJW-RR 94,1361. ... Die "angemessene Ausführungsfrist" muss im Streitfall i.d.R. von einem Sachverständigen ermittelt werden. ... Ist die angemessene Frist verstrichen, gerät der AN nicht automatisch in Verzug, sondern nur dann, wenn

    • er die Frist schuldhaft (zumindest fahrlässig) nicht eingehalten hat

    und

    • er durch den Auftraggeber gemahnt wurde.

    Der Auftraggeber kann dann den ihm entstandenen Verzugsschaden ersetzt verlangen, der nach Zugang der Mahnung beim Auftragnehmer entsteht.

    (Zitiert aus "Baurechtsreport, Band 3, Seite 60-61)

    Mein Rat: Mehraufwand bei Transport Ihrer Waren sowie Umsatzeinbußen rechtlich bei der Stadt geltend machen.

  7. Entschädigung Straßenbau: Politikverdrossenheit vs. Eigeninitiative

    Politikverdrossenheit ...
    Sehr geehrter Herr Friedhofen,

    herzlichen Dank für Ihre Ausführungen!

    Es ist kein Wunder, wenn bei solchen Aktionen eines Oberbürgermeisters, die denen unserer führenden Politiker in nichts nachstehen, Politikverdrossenheit entsteht.

    Ich habe mir die Sache jetzt überlegt und bin zu folgendem Schluss gekommen:

    • Ein Nachweis der Umsatzeinbußen dürfte Aufgrund branchen-, saisonal und meteorologisch bedingter Schwankungen schwer nachzuweisen sein.
    • Genauso sieht es mit dem Nachweis aus, dass bei der Bauausführung schuldhaft oder vorsätzlich getrödelt wurde und wird.

    Gerne würde ich dem Oberbürgermeister und seinem Fußvolk eines auf den Deckel geben. Letztendlich würde das aber auf Zeit- und Geldaufwand (Zeitaufwand, Geldaufwand) hinauslaufen, was ich mir nicht leisten kann.

    Hilflos werde ich die ganze Sache jetzt wohl aussitzen müssen. Gerne würde ich eine Demo starten, aber dafür ist bei den privaten Anliegern der Leidensdruck noch nicht groß genug und keine Bereitschaft da.

    Grüße

    Simon

  8. Straßenbau: Überlastung Bauamt vs. Bürgermeister-Desinteresse?

    Politikverdrossenheit sollte nicht das Resultat sein
    denn was hat das mit großer /kleiner Politik zu tun? Sehen Sies mal so:

    1. der Angestellte vom Bauamt ist überlastet

    2. der Unternehmer hat wichtigere/dringendere Baumaßnahmen und zu wenig Fachkräfte

    3. dem Bürgermeister ist diese Baustelle völlig egal (der Stadtrat bleibt ja ruhig)

    Also, nicht aufregen, leben!

    Gruß aus der sonnigen Eifel

  9. Straßenbau Hof: Staatliche Misswirtschaft vs. Eigenverantwortung

    Stimmt schon ...
    Einerseits haben Sie Recht: man sollte sich nicht aufregen.

    Andererseits ist es schlimm, wie in unserem Staat gewirtschaftet wird, auf unser aller Kosten. Wenn ich als selbstständiger Gewerbetreibender so hantieren würde, wäre ich längst pleite.

    Aber über Politik könnte man tagelang diskutieren, wir erreichen letztendlich nichts.

    Machen wir für uns das Beste daraus ...

    Grüße aus Hof

    Simon

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Unzumutbarer Straßenbau: Entschädigung & Anliegerrechte

    💡 Kernaussagen: Anlieger haben bei unzumutbarem Straßenbau Anspruch auf Entschädigung. Die Einhaltung der Ausführungsfrist ist entscheidend. Bei Bauverzögerungen können Konventionalstrafen fällig werden. Die Kommunikation mit der Gemeinde und das Einfordern von Informationen sind wichtig. Dokumentation von Beeinträchtigungen ist ratsam für mögliche Schadenersatzansprüche.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Straßenbau Bayern: Beschwerde beim Oberbürgermeister – Reaktion wird von verbalen Entgleisungen eines Stadtmitarbeiters berichtet, was die Notwendigkeit einer sachlichen und dokumentierten Kommunikation unterstreicht.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauverzögerung: Konventionalstrafe bei Ausschreibung – Ratgeber erklärt, dass bei einer Ausschreibung eine Ausführungsfrist vorgeschrieben wird, deren Verlängerung nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Andernfalls kann eine Konventionalstrafe fällig werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Gewerbetreibende, die durch den Straßenbau Umsatzeinbußen erleiden, sollten dies dokumentieren und sich an den Oberbürgermeister wenden, wie im Beitrag Zufahrtsprobleme: Gewerbetreibender klagt über Umsatzverluste beschrieben. Es ist ratsam, Einblick in die Ausschreibung zu nehmen, um die Ausführungsfrist zu prüfen, wie im Beitrag Ausführungsfrist Straßenbau: Einsicht in Ausschreibung verlangen! empfohlen wird.

    Die Diskussionsteilnehmer beleuchten die Problematik des Straßenbaus aus verschiedenen Perspektiven, von der Politikverdrossenheit (Entschädigung Straßenbau: Politikverdrossenheit vs. Eigeninitiative) bis zur Eigenverantwortung (Straßenbau Hof: Staatliche Misswirtschaft vs. Eigenverantwortung). Es wird deutlich, dass eine aktive Auseinandersetzung mit der Situation und das Einfordern von Rechten wichtig sind, um die Auswirkungen des Straßenbaus auf Anlieger zu minimieren.

    Abschließend lässt sich festhalten, dass Anlieger bei unzumutbarem Straßenbau verschiedene Rechte und Ansprüche haben, die sie geltend machen können. Dazu gehört das Recht auf Information, das Recht auf Entschädigung bei Beeinträchtigungen und das Recht auf Einhaltung der Ausführungsfrist. Eine proaktive Kommunikation mit den zuständigen Behörden und eine sorgfältige Dokumentation der Auswirkungen des Straßenbaus sind dabei unerlässlich.

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