- Unterlage für das Bauamt (Baugenehmigung)
- Unterlagen für uns
Sichtbarer Unterschied beider Häuser beim Wohnzimmer:
- bei uns 1 Fenster mit 3 m Breite, anderes Haus 2 Fenster mit 2 m
- bei uns keine Wandabmauerungen in den Raum hinein; anderes Haus hat je 1 m kurze Mauer von Außenwand und v. Innenwand
- die Geschossdecke (aus 2 Teilen) hat bei uns nur 3 Auflageseiten; bei anderem Haus 4 Auflageseiten
Der Statiker (er hat das Statikbüro erst vor kurzem von früherem Inhaber gekauft) hat mich vor wenigen Wochen über diese Tatsache informiert, als ich ihn wegen der Statik anrief (im September d.J., wegen evtl. Einbau zusätzl. Fensters im Wohnzimmer)
Er sagte, es wurde nur das Deckblatt der statischen Berechnung gewechselt und mit unserer Anschrift versehen, die auf der Statik angegebene Objektnummer gehört tatsächlich zu einem anderen Haus (gleicher Haustyp aber eben mit Änderungen).
Das örtliche Bauamt prüft bei eingereichten Bauanträgen niemals die Statik-Unterlagen, sondern stempelt nur ab, dass diese Unterlagen dem Bauamt vorlagen.
Wir hatten die Baugenehmigungen usw. nebst Statik erst viele Monate nach Einzug in unseren damaligen Neubau vom Bauträger (erst nach mehrmaligem Nachfragen) ausgehändigt bekommen. Und da wir Statiken (statische Berechnungen, Pläne etc.) nicht "lesen" können war uns dies nie aufgefallen.
Wir konnten überraschend kurzfristig unser Haus aber im Oktober d.J. verkaufen (Arbeitsplatzwechsel).
Haben wir noch Rechte gegenüber dem Bauträger? Dieser hat auf meine schriftlichen Bitten die für uns gültige Statik auszuhändigen nicht reagiert (es wird wahrscheinl. keine gültige existieren).
Haften wir gegenüber den neuen Besitzern dafür (auch wenn die Statik diesen von uns nicht überreicht wird?)
Haus steht in Niedersachsen (BJ 1995)