Baubeschreibung prüfen: Rechte, Pflichten & Kosten für Änderungen? Checkliste!
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Baubeschreibung prüfen: Rechte, Pflichten & Kosten für Änderungen? Checkliste!

Die Frage Stelle ich mir in letzter Zeit immer häufiger, wenn man so
liest, was da alles beschrieben und vorbehalten wird. Hier mal ein paar Textauschnitte
aus der heute erhaltenen Bauträger-Baubeschreibung:
1. Temperatur  -  und feuchtigkeitsabhängige Schwund- und Quellrisse bei Baustoffen mit
verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten (Holz, Gipskarton, Putz etc.) unterliegen nicht der
Gewährleistung, Fugen werden nicht nachbehandelt.
2. Die Höhe einer Gutschrift wird vom Architekt auf Grundlage des gültigen Angebotes und
Massen ermittelt. Eine Gutschrift in Höhe von 90 % des ersparten Aufwands wird gewährt.
3. Für die Bearbeitung von Änderungswünschen und die Ermittlung von Mehr- und Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten)
berechnet der Architekt 10 % Honorar aus den anfallenden Mehr- / Minderkosten (Mehrkosten, Minderkosten).
4. Entsprechende Mehrkosten einschließlich Nebenkosten sind vom Erwerber zu tragen und müssen
direkt mit den ausführenden Firmen beauftragt und abgerechnet werden.
5. Wenige Zeilen später: Die Käufer sind nicht berechtigt in das Baugeschehen und den Bauablauf
durch Angaben an Handwerker einzugreifen.
6. Bauträger und Architekt haben das alleinige Hausrecht bis zur Übergabe und den Eingang der
bei Übergabe fälligen Kaufpreisrate.
Überzeugen Sie sich von unserem gehobenen Baustandard, wie den wartungsarmen Kunststofffenstern,
wandhängenden WCs sowie Türen in Buche-Echtholz-Furnier.
Die Dachdämmung wird mit mind. 200 mm starkem Filz aus hochwertiger Mineralwolle ausgeführt.
Die Begriffe Schlüsselfertig oder EnEVAbk. entfallen völlig, die restliche Leistungsbeschreibung
ist nach vier Seiten erledigt.
Kann es das noch sein?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich sehe, dass Sie sich über die Qualität und Verständlichkeit Ihrer Baubeschreibung Sorgen machen. Das ist verständlich, da die Baubeschreibung eine wichtige Grundlage für Ihr Bauvorhaben ist.

    Wichtige Punkte, die ich hervorheben möchte:

    • Prüfung der Baubeschreibung: Lassen Sie die Baubeschreibung von einem unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen prüfen. Dieser kann Ihnen helfen, unklare Formulierungen zu verstehen und mögliche Risiken zu erkennen.
    • Rechte bei unklaren Formulierungen: Unklare Formulierungen in der Baubeschreibung gehen in der Regel zu Lasten des Bauträgers. Sie haben das Recht auf eine klare und verständliche Beschreibung der Bauleistungen.
    • Änderungswünsche: Klären Sie im Vorfeld, wie Änderungswünsche behandelt werden und welche Kosten dafür entstehen. Lassen Sie sich alle Vereinbarungen schriftlich bestätigen.
    • Gültigkeit des Angebots: Achten Sie darauf, wie lange das Angebot gültig ist und welche Leistungen im Preis enthalten sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie die Baubeschreibung nicht einfach hin. Investieren Sie in eine unabhängige Prüfung, um spätere Probleme und Mehrkosten zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Bauleistungen. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags und sollte alle wesentlichen Aspekte des Bauvorhabens umfassen. Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Werkvertrag.
    Bauträgervertrag
    Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem der Bauträger sowohl das Grundstück verkauft als auch das Haus darauf baut. Der Bauträger ist für die Planung und Ausführung des Bauvorhabens verantwortlich. Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Bauvertrag, Werkvertrag.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Bauträgers für Mängel an der erbrachten Bauleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Nachbesserung.
    Mehrkosten
    Mehrkosten entstehen, wenn während des Bauvorhabens zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht in der Baubeschreibung enthalten sind. Diese Kosten müssen vom Bauherrn getragen werden, sofern sie nicht auf einem Fehler des Bauträgers beruhen. Verwandte Begriffe: Nachtragsangebot, Zusatzkosten, Bauzeitverzögerung.
    Minderkosten
    Minderkosten entstehen, wenn Leistungen aus der Baubeschreibung entfallen oder durch günstigere Alternativen ersetzt werden. Diese Kosten müssen dem Bauherrn gutgeschrieben werden. Verwandte Begriffe: Gutschrift, Einsparung, Bauoptimierung.
    Ausdehnungskoeffizient
    Der Ausdehnungskoeffizient ist eine physikalische Größe, die angibt, wie stark sich ein Material bei Temperaturänderungen ausdehnt oder zusammenzieht. Dies ist wichtig bei der Planung von Fugen und der Auswahl von Materialien. Verwandte Begriffe: Wärmeausdehnung, Materialeigenschaften, Fugenplanung.
    Dachdämmung
    Die Dachdämmung ist eine Maßnahme zur Reduzierung des Wärmeverlusts über das Dach. Eine gute Dachdämmung trägt zur Energieeffizienz des Gebäudes bei und reduziert die Heizkosten. Verwandte Begriffe: Wärmedämmung, Energieeffizienz, Isolierung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die Baubeschreibung unvollständig ist?
      Eine unvollständige Baubeschreibung kann zu Streitigkeiten führen. Fordern Sie vom Bauträger eine detaillierte Ergänzung der fehlenden Angaben. Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Nachbesserung.
    2. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Baubeschreibung?
      Der Architekt ist für die Erstellung einer vollständigen und detaillierten Baubeschreibung verantwortlich. Er sollte sicherstellen, dass alle Leistungen klar und verständlich beschrieben sind. Bei Unklarheiten sollten Sie den Architekten direkt kontaktieren.
    3. Was bedeutet "schlüsselfertig" in der Baubeschreibung?
      "Schlüsselfertig" bedeutet, dass das Haus bezugsfertig übergeben wird. Allerdings können die genauen Leistungen variieren. Prüfen Sie genau, welche Leistungen im Preis enthalten sind (z.B. Malerarbeiten, Bodenbeläge).
    4. Wie kann ich Mehrkosten bei Änderungswünschen vermeiden?
      Klären Sie vorab mit dem Bauträger, wie Änderungswünsche behandelt werden und welche Kosten entstehen. Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot für die gewünschten Änderungen erstellen und schriftlich bestätigen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Baubeschreibung und Bauvertrag?
      Die Baubeschreibung ist Teil des Bauvertrags und beschreibt die zu erbringenden Bauleistungen. Der Bauvertrag regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung und Haftung.
    6. Welche Gewährleistungsansprüche habe ich bei Mängeln?
      Sie haben Gewährleistungsansprüche auf die erbrachten Bauleistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre. Mängel müssen dem Bauträger schriftlich angezeigt werden.
    7. Was bedeutet Ausdehnungskoeffizient bei Baustoffen?
      Der Ausdehnungskoeffizient gibt an, wie stark sich ein Baustoff bei Temperaturänderungen ausdehnt oder zusammenzieht. Dies ist wichtig bei der Planung von Fugen und der Auswahl von Materialien.
    8. Wie wirkt sich die Dachdämmung auf die Energieeffizienz aus?
      Eine gute Dachdämmung reduziert den Wärmeverlust im Winter und die Aufheizung im Sommer. Dies führt zu geringeren Heizkosten und einem angenehmeren Raumklima. Achten Sie auf eine hochwertige Dämmung mit guter Wärmeleitfähigkeit.

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  2. Baubeschreibung: Qualität & Eigenverantwortung für Bauherren

    Provokant geanwortet
    In meiner Ansicht: Nein! Die waren schon IMMER miserabel und indiskutabel. Ich für meinen Teil habe meine Antwort darauf gefunden: Ich schreibe Sie selbst. Dauert zwar (als Wochenendplaner), aber zahlt sich aber eines Tages aus  -  Hoffe ich.
    Die Pkt. 2 bis 6 sind unverschämt. Die Bauherren sollen nicht als Bittsteller auftreten, sondern als bestimmender AGAbk.! Das scheinen viele der Firmen noch nicht kapiert zu haben und jammern ob der schlechten Auftragslage. Firmen mit solchen Beschreibungen werden ignoriert, der Rest ist Makulatur.
  3. Vertragsschrott im Bauwesen: Beispiele & Erfahrungen

    gesammelter Vertragsschrott  -  ein schlechter Witz ...
    gesammelter Vertragsschrott  -  ein schlechter Witz aber ich habe vor 3 Jahren auch mal in Unkenntnis so einen Murks unterschrieben  -  ist wohl eher üblich ...
    Sammeln Sie üble Verträge? Faxe gerne ein Beispiel ... vielleicht gibt es ja mal so eine Art gelbe Zitrone ...
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  4. Bauträgerwahl: Risiken schlechter Baubeschreibungen vermeiden

    Wer mit denen baut
    ist selber schuld. Einige Punkte dürften zwar rechtlich unzulässig sein, aber die Auswahl an Bauträgern ist doch enorm. Warum soll ich mich damit rumschlagen.
    Oder zielt das auf "Bauherren sind doof", sonst wäre die Firma ja schon längst pleite ...
  5. Suche nach der idealen Baubeschreibung: Erfahrungen & Tipps

    Ich sammle ...
    eigentlich keine Baubeschreibung schlechter Art, sondern bin auf der Suche nach der guten Sorte. Von schlechten habe ich den ganzen Schrank voll. Aber trotzdem: Für weitere Beispiele bin ich gerne zu haben 🙂
    @Frank unter einem Haufen Mist, kann man sich das Schönste aussuchen. Klaro waren oder sind die Baubeschreibungen noch nie (nicht bei allen) das gelbe vom Ei gewesen. Aber die Unkenntnis der Bauherren wird deutlich, dass solche Objekte trotzdem verkauft werden und der Ärger vorprogrammiert ist.
  6. Baubeschreibungen: Regionale Unterschiede & Bauträgerauswahl

    Die Auswahl der Bauträger ist zwar groß ...
    aber die Baubeschreibungen sehr ähnlich. Oder muss ich auf ein anderes Bundesland ausweichen um endlich mal einen guten zu erwischen? Dann habe ich aber keinen Bauträger mehr, weil der zumindest nicht die Grundstücke unserer Gegend nicht mitveräußern kann.
  7. Architektenhonorar: Mehrwert durch bessere Baubeschreibungen

    Architekten beauftragen
    und selber bezahlen, dann habt ihr keine sorgen mit schlechten Baubeschreibungen ...
    wie Herr Kampa schreibt, muss der ja eh bezahlt werden. das Honorar habt ihr schnell wieder raus ...
    unter den ganzen dilettanten einen guten rauszufinden halte ich zumindest für den durchschnittsbauherren für eine unlösbare Aufgabe.
    • Name:
    • Herr Rob-647-Sch
  8. Bauleitung: Klare Anweisungen für fachgerechte Ausführung

    Foto von Lieselotte Tussing

    auch wenn ich jetzt einen 'auf den Sack' bekomme ...
    auch wenn ich jetzt einen 'auf den Sack' bekomme ich finde es durchaus sinnvoll, dass nur einer (Bauleiter, Architekt ...) den einzelnen Arbeitern, Monteuren etc. sagen darf, was läuft. Erstmal ist das dann größtmöglichst fachgerecht, was angewiesen wird und zum zweiten liegt es aus meiner Sicht schon in der Hand des Bauherrn, Entscheidungen vor Weitergabe an die arbeitende Masse mit dem Architekten zu bequacken. Außerdem  -  und das ist sicher nicht das kleinste Argument-: Der Architekt haftet! Sie als Bauherrn haften nicht! Sie haben höchstens den Ärger mit der Argumentation (ich habe halt gedacht, das wäre richtig und der Fachmann/Arbeiter hätte ja drauf hinweisen können/müssen ...)
    Ansonsten geben ich Ihnen allen sehr Recht!
    Macht doch wirklich mal eine Sammlung als Leitfaden für künftige Bauherrn!
  9. Unter den Architekten?

    Oder den Bauträgern?
  10. Gute Baubeschreibungen: Viebrock, Impatex & VOB-Anforderungen

    Ohne Werbung zu betreiben, Patrick
    zu den "Guten" gehört m.E. Viebrock und Impatex (Lizenzgeber). Aber auch die bleiben ungenügend, weil lückenhaft und interpretierfähig.
    Guckt man in die VOBAbk. (die von den Firmen gerne herangezogen werden), dann müssten die Lieferungen und Leistungen für alle eindeutig und unmissverständlich beschrieben sein. Umgekehrt: Man müsste mal die 4-Seiten-Baubeschreibungen an "klassische" Baufirmen schicken mit der Bitte um Angebot. Ich wette, da kommt kein Angebot zurück, weil nicht kalkulierbar. Also ist die Bauleistungsbeschreibung mehr eine inhaltsleere, völlig abgemagerte technische Spezifikation. Und die soll als Vertragsbestandteil herhalten?
    Allein mein Zimmertür-"LV" umfasst 6 Seiten ...
  11. Bauträger & Architekt: Baubeschreibung im Stuttgarter Raum

    Dann fehlt mir aber immer noch das Grundstück ...
    und da ist es hier im stuttgarter Raum relativ eng. Bauträger im Wochenblatt finden sie massig.
    Ich bin froh, dass der freie Architekt, der für den Bauträger die Baubeschreibung geschrieben hat am Ende des Textes noch seine Adresse hinterlassen hat 🙂
  12. Bauvertrag: Direkte Beauftragung vs. Ausschlussklauseln

    @Tussing auf Sie! 🙂
    Nein, generell richtig. Was ich nicht versteh, einerseits soll
    direkt mit der ausführenden Firma beauftragt und abgerechnet werden, andererseits wieder dieser Ausschluss. Wenn eine von mir beauftragte Leistung nicht meinen Vorstellungen entspricht, sollte ich doch was sagen können. Ist hier aber nicht beschrieben bzw. unklar.
  13. VOB § 9: Eindeutige Baubeschreibung für alle Bewerber!

    Foto von Lieselotte Tussing

    duck  -  Kampa kommt!
    Nein, Patrick, habe ich doch gesagt, dass ich mir lediglich diesen einen Punkt rausgepickt und was dazu bzw. 'pro' geschrieben habe. Bei allem anderen bin ich doch Ihrer Meinung, dass das dicke tieffliegende Hunde sind.
    @FPT: Der Passus in der VOBAbk. ist der § 9 1. 'Die Leistung ist eundeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass ALLE BEWERBER die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen ...
    SIE als Bauherr müssen an einer Ausschreibung gar nichts auf Anhieb verstehen  -  dazu fehlt Ihnen (Entschuldigung) ja auch die Ausbildung. Sie müssen jemanden haben, der Ihnen das erklärt. Eine Ausschreibung kann nicht Bauherrengerecht aufgestellt sein; siehe die beliebten Ausdrücke Drainage, Isolierung statt Dämmung etc. ... Der Anbieter muss das lesen und verstehen können, das will die VOB.
    Und die Baubeschreibung, die Sie von Ihrem Bauträger, Generalübernehmer bekommen, hat mit der VOB gar nichts zu tun.
    Sorry, wenn es ein bisschen hart war 😉
    • Name:
  14. Baubeschreibung vs. VOB: Mengengerüst für Bauherren verständlich?

    Och, war nicht hart, Tu
    Die Baubeschreibung hat nichts mit der VOBAbk. zu tun? Warum eigentlich nicht? ... ich denke, dass der Bauträger/Generalübernehmer an seine Subunternehmer / Nachunternehmer (sofern vorhanden) eine Ausschreibung schickt, die den Kriterien der VOB/A? § 9 entspricht. Das 100 %-Mengengerüst "liegt" ja irgendwo vor bzw. herum. Warum nicht dann auch beim Bauherren? Auch wenn der das Kauderwelsch nicht (vollständig) versteht, ist das eine auch von dritter Seite nachvollziehbare saubere Vertragsbasis. Wenn dann ein "Extract" erstellt wird (zusätzlich jedoch!) für die Leute ohne entsprechender Ausbildung 🙂, dann ist es doch OK.
    Mit meinem (verunglückten) Beispiel wollte ich andeuten, dass, wenn der Baubeschreibungs-"Flyer" schon Vertragsbestandteil wird (quasi das Mengengerüst darstellt) die BB'n ungenügend sind, um damit einen Dritten eindeutig den Umfang zu beschreiben und ggf. Anbieten zu lassen.
  15. Baubeschreibung: Spielraum für Bauträger vs. Klarheit für Bauherren

    Foto von Stefan Ibold

    hart aber richtig
    Moin,
    Tu hat Recht.
    Es ist doch klar, warum die Beschreibungen nicht besser werden. Dann hätten die Jungs keinen Spielraum mehr zum Jounglieren.
    Hab hier eine andere Baubeschreibung liegen, die genauso wenig aussagt. Dabei ist dem Besch ... Tür und Tor geöffnet.
    Klar, Rossi, der Haken ist nur der, wie kommen Sie an bezahlbare Grundstücke heran? Die meisten sind mittlerweile von Bauträger erworben und nicht ohne Bebauung zu erwerben. Und bei 220 €/m² und drüber ist das noch recht "preiswert" für ein Wohnklo mit Schlaf- und Bebauungsmöglichkeit. Wenn die Gemeinden da mal nen bisschen mehr drauf achten würden, ... ja dann ...
    Grüße
    Stefan Ibold
  16. Baubeschreibung & VOB: Bezugnahme & Detailtiefe entscheidend

    Foto von

    Ist eigentlich HP's Spezialgebiet
    und ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster (Window!):
    Ich denke, die Baubeschreibung, die Sie als Bauherrn von Generalübernehmer/Bauträger bekommen, kann eigentlich nur insofern was mit der VOB zu tun haben, als irgendwo darin oder im Vertrag auf die VOB Bezug genommen wird. Die BBS dient dazu, Ihnen als Käufer zu beschreiben, was gebaut wird. Klar, je ausführlicher, desto besser und ich gebe Ihnen auch Recht, dass z.B. die Bezugnahme auf die DINAbk. 18336 bei den Abdichtungsarbeiten herzustellen ist.
    Nur in diesen DIN-Vorschriften der VOBAbk. Teil C sind nahezu alle eventuellen Fallbeispiele (drückendes Wasser, nicht drückendes, Bodenfeuchtigkeit ...) eingeschlossen. Welcher Fall bei Ihnen ansteht und nach welcher DIN reagiert werden muss, kann in der Baubeschreibung  -  die ja nur bedingt ins Detail gehen kann  -  ebenfalls nur bedingt beschrieben werden.
    Klar ist uns ja wohl, dass vor detaillierter Planung eine Baubeschreibung nur ganz wenige fachliche Aussagen enthalten kann, da sie auf 'die breite Masse' zugeschnitten sein muss.
    Ich bin zu diesem Thema eigentlich überhaupt kein Fachmann, da meine früheren 'Kunden' Bauherrn mit Fachkenntnissen waren und ich auch jetzt nur mit Fachleuten/Subunternehmer zu tun habe. Klassische Baubeschreibungen habe ich keine benötigt, versuche aber, mich in 'den Bauherrn' reinzuversetzen.
    • Name:
  17. Vertragsinhalt: Ausschreibungsunterlagen VOR Unterschrift prüfen!

    Ausschreibungsunterlagen des Bauträger zum Vertragsinhalt machen!
    diese müssen VOR der Unterschrift dem Käufer ausgehändigt werden zur Prüfung.
    Das würde vieles einfacher machen.
  18. Baubeschreibung: Werbeflyer oder detaillierte Leistungsbeschreibung?

    Also doch nur als Werbeflyer zu benutzen.
    Da ist ja die Crux: Bemustert (= detailliert) wird später, der Abdichtungslastfall wird erst nach Vertragsabschluss festgelegt (= detailliert) usw. usw. Warum nicht vor Vertragsabschluss im Rahmen der Grundstücksbesichtigung und/oder Akquise festlegen?
    Oder: Wenn der Bauträger/Generalübernehmer seine Bauwerke in Einheit mit dem Grundstück verhökert, dann sollte er schon den Lastfall bei der Abdichtung kennen (und auch sonstige "Überraschungen"). Dann sollte es doch möglich sein, die Lieferungen und Leistungen detailliert schon vorher im Vertrag aufzunehmen bzw. in der BBS aufzuführen.
    Desinformation durch Nichtinformation! An jede Ecke lauert der Beschiss, glasklar definiert und erkannt (@si).
  19. @WA

    joo, so ginge es auch ...
  20. Grundstückspolitik: Gemeinden, Bauträger & bezahlbarer Wohnraum

    @si
    an bezahlbare Grundstücke kommen wir alle nur, wenn die gemeinden die unsinnige und in meinen Augen auch total unwirtschaftliche Praxis aufgeben, die baugebiete komplett an Bauträger zu verscherbeln bzw. es möglich machen, das diese direkt vom Eigentümer an die Bauträger verkauft werden. hier liegt der Hase im pfeffer oder wie das heißt. darum sollten wir uns mal kümmern.! ja, kümmern sollten wir uns darum, nicht die anderen machen lassen! das ist wichtig! jeder einzelne von uns sollte das in seiner Gemeinde thematisieren! .. es kann nicht sein, wie dort teilweise mit unseren steuermitteln und mit unseren Gesetzen (Planungshoheit = Planungspflicht sag ich nur!) umgegangen wird. einer reibt sich die Hände und alle anderen sind die dummen (inklusive des jeweiligen bürgermeisters, nur merkt der das meistens nicht). wer schlecht planen lässt bekommt auch schlechte Baubeschreibungen, wer schlechte Baubeschreibungen hat, hat auch schlechte Verträge, wer schlechte Verträge hat, bekommt nicht das, was er eigentlich will (verdient?). naja, einige werden es sicherlich noch begreifen ... den anderen ist eh nicht zu helfen ... : --)
    gute bt, FPT, erkennt man tatsächlich an diesen von Dir beschriebenen Einzelheiten (Gründung etc.), da stimme ich Dir voll zu! Nur, wollen das die Bauherren am Anfang schon wissen? Bzw. dürfen sie es wissen? ;--) Ich soll seit letzter Woche ja kaufmännisch denken: er darf es dann nicht wissen, weil der Bauträger den Bauherren dann nie wieder sieht! Das meinte ich mit dem "Antikaufmann" Architekt: Ich kann mir solche Vorgehensweise nicht erlauben! Bei mir muss die Kostenschätzung auf Anhieb stimmen und nicht erst nach 3-4 maligem Nachbessern ...
    Irgendwann kommt zwar der selbe Betrag raus, aber mach das mal den Bauherren klar ... : --/
    • Name:
    • Herr Rob-647-Sch
  21. gut argumentiert, Rossi!

    Foto von

    ;-)
    • Name:
  22. Grundstückserwerb: Bauträger vs. Direktkauf – Vor- & Nachteile

    Foto von

    sach ich doch rossi
    Mein Reden seit 1888.
    Nur, um was soll ich mich denn noch alles kümmern? 🙂 )
    Nein, bezahlbare Grundstücke, nicht über einen Bauträger zu erwerben, das hätte was. Aber  -  in Zeiten knapper Kassen bei der Gemeinde sind die Stadtkämmerer froh, wenn sie ein großes Baugrundstück verscherbeln können. Auch wenn sie oftmals das Geld nur auf dem Papier in der Hand halten, was ja noch erschwerend hinzukommt.
    so, wünsche Euch was, gucke evtl. mal rein, ansonsten schönes WEAbk. zusammen
    Grüße
    Stefan Ibold
  23. Grundstückserschließung: Gewinnmaximierung vs. Bürgerinteressen

    und da kommt wieder der Kaufmann
    • diesmal der hanseatische! 😉, stefan: ich verkaufe doch nicht mein tafelsilber, wenn ich damit viel mehr Geld machen kann, indem ich die Erschließung und den Bebauungsplan selber mache und bezahle und danach auch den Gewinn abschöpfen kann. mal ein rechenexempel für 1 ha: grundstückspreis 30 €, Erschließung nochmal 50 inkl. b-PlanAbk.: 80 €. verkauft wird für 100, macht einen Gewinn von 20 €. das geht alles in die gemeindekasse (100.000 €!) der Bauträger im anderen Beispiel drückt den Verkäufer auf 30 €, stellt dem noch ein grunsstück zur Verfügung, nimmt von den anderen Bauherrn dann 120 € und sackt alles ein. angeschissen ist der Bürger und Steuerzahler in doppelter Hinsicht: er hat kein Geld mehr fürs Haus (das eigentliche vorhaben) und darf dann auch noch höhere kindergartengebühren zahlen, weil der Gemeinde das Geld fehlt. und dann sehen diese kommerziell genutzten baugebiete noch so aus, als ob da jemand willkürlich Häuser billigster Sorte drübergewürfelt hat: von Stadtplanung, Grünvernetzung, Wegeverknüpfungen haben die doch noch nie was gehört, bzw. ist denen zu teuer ...

    ach ja, der Bauherr muss dann ja auch noch Grunderwerbssteuer zahlen: natürlich für den gesamtpreis inkl. Haus und nicht nur fürs Grundstück.. : -------) selber schuld! alles zusammengerechnet dann lieber Grundstück direkt von den gemeinden
    und dann mit regionalen Handwerkern und Architekt. ist dann nicht teurer, oder? bitte mal gegenrechnen, wer was anderes favorisiert.. : --)

    • Name:
    • Herr Rob-647-Sch
  24. Politik & Bauträger: Verschränkung bei Grundstückserschließung

    Verkauf an Bauträger dient der Steuermaximierung & Arbeitsminimierung ...
    bei obiger Diskussion sollte eines nicht vergessen werden :
    die Verschränkung zwischen Politik und Industrie / Bauträgerschaft: die Stadt oder Gemeinde verkauft in einem Zug eine größere Fläche an einen Bauträger und hat dann mit der Erschließung nur noch bis an diese Grenze zu tun, den Rest erledigt der Bauträger (und lässt sich dass sowohl von der Gemeinde als auch von den Erwerbern bezahlen ).
    Die Gemeinde kassiert die um den Wert der noch nicht gebauten Häuser vermehrte Grunderwerbssteuer und freut sich ...
    Der verantwortliche Politiker hat wieder einen Amigo mehr ... Die Bauämter genehmigen alles und sind dann auf Grund des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nicht mehr zuständig (siehe das Thema "Brandschutz bei Reihenhäusern) ...
    der Bauträger baut mit den bekannten Baubeschreibungen den letzten Mist ohne Einhaltung irgendeiner DINAbk. und der Bauherr rennt der beauftragten und bezahlten Leistung hinterher ...
    die Geldinstitute interessiert die Werthaltigkeit der Immobilie in der Regel sowieso nicht: bei einem Bauschaden, der zur Insolvenz des Bauherren führt, kommt man günstig an eine Immobilie und kann beim Verkauf der günstig erhaltenen Immobilie nochmal Geld verdienen ...
    Der einzige, der letztendlich das Risiko & die Finanzlast trägt ist der Bauherr, alle anderen sitzen doch schön warm und trocken ...
  25. Grundstückspreise: Zahlendreherei & Schlussfolgerungen

    Im Moment
    bin ich da grad zu schwindelig dafür bei all der Zahlendreherei 🙂 Grundstück für 30 € wird auf 30 € runtergehandelt und am Ende die bekannte Schlussfolgerung, die zuvor nicht begründet wurde. Aber immerhin früher hieß es ja immer ist billiger vor kurzem erst Gleichauf und nun sind wir bei nicht teurer.
    Munter bleiben ...
  26. Baubeschreibung: Suche nach guten & schlechten Formulierungen

    Wer bietet mir noch was besonderes?
    Erstmal vielen Dank für die vielen Statements. Leider musste ich
    heute mittig kurzfristig ins Büro und habe das meiste jetzt verpasst. Vielleicht hat der ein oder andere noch was zum Thema
    Baubeschreibung zu bieten. Das heißt, eine gute oder schlechte Beschreibung oder bestimmte Formulierungen. Eigentlich suche ich immer noch eine gute, nehme aber alles entgegen 🙂! Also wer was besonderes hat, bitte bitte per email melden!
    Übrigens, die Aussage von Herrn Ibold mit dem Spielraum des Bauträger bringt die Sache schon auf den Punkt. Ausschreibungstexte als Baubeschreibungsersatz wäre zwar schön ausführlich, aber eher undenkbar. Meistens steht die endgültige Ausführung bei Verkaufsstart noch gar nicht fest und viele Bauherren sind ja jetzt schon mit den "Schönrede-Formulierungen" überfordert.
    Viele Grüße
  27. Grundstückspreise: Bauträger & kommunale Erschließung

    @MPm
    das passiert meinem Kaufmann um die Ecke ständig.. irgendwo muss ich das ja kompensieren, also warum nicht hier. also: der bt kauft für 15 €, aber das dürfte dir ja bekannt sein?! : --)
    ansonsten ist es ja wirklich so, wie beschrieben ... allerdings glaube ich nicht, das die gemeinden mehr verdienen, wenn sie die Erschließungen aus der Hand geben.
    • Name:
    • Herr Rossi
  28. Bauberater & TÜV: Vertrauen in der Baubranche – Kernfragen

    Gehen wir mal vom kaufmännischen etwas in die andere Richtung
    Hat sich nicht genau aus dieser Problematik der "Beruf" des Bauberaters entwickelt? Und auch der TÜV dies ausgenutzt?
    Es ist immer die Kernfrage: wem kann ich vertrauen?
    Sicher nicht jedem selbsternannten "Fachmann", sicher nicht jedem S (chw) achverständigen und auch sicher nicht jedem Architekten. Damit kommen wir wieder zum Kern:
    Es ist nämlich die staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung. Qualifikationen werden nicht mehr ernst genommen (teilweise sogar berechtigt) und es gibt keine übergeordnete wirklich effektive Qualifizierungsstelle.
    Der Versuch der ISO 9001 ff war ja wohl lächerlich und reine Geldschneiderei. Bauleiter werden immer noch nicht geprüft, es kann sich im Prinzip jeder Bäcker so nennen.
    Solange daran nichts geändert wird, wird es so bleiben (und ich habe immer Aufträge).
    Allerdings können nur Bauherren das ändern, wenn die denn eine Lobby oder zumindest eine einheitliche Vertretung hätten.
    • Name:
    • Martin Beisse
  29. Bauherren: Doof oder clever? Erfahrungen & Meinungen

    da trifft doch ...
    mb's letzter mammutthread (doofe Bauherren o.ä.): so doof können die gar nicht sein.
    das schnallt doch nun wirklich jeder depp. und wenn e. meint, er muss mit bäckern bauen -
    na dann soll er doch, machen wir ihm halt eine Fernsanierung 😉
    i.ü. : nichts gegen Bäcker  -  ich mag nur keine Fertigbackmischungen ...
  30. Bauherren-Wissen: Bäcker als Bauleiter – Risiken erkennen

    Ein bisschen anders sehe ich das schon ...
    Denn wenn ich weiß, dass der Bäcker nun Bauleiter ist und der Sachverständige eigentlich als Verkäufer arbeitet, würde ich den Sachverhalt als Bauherr mit Sicherheit anders betrachten. Bloß wer weiß am Anfang schon? Wer weiß schon, welches davon geschützte Begriffe sind? Ganz ehrlich, ich wusste das anfänglich auch nicht.
    Wenn dem Bauherr aber von vornerein bekannt ist, dass er mit einem Bäcker schafft ... klaro selber schuld! Aber um zum eigentlichen Thema zurückzukommen, sollte den Bauherren klar sein, dass eine schlecht formulierte und undetaillierte Baubeschreibung meistens Ärger und Nachverhandlungen (+Mehrkosten) bedeuten kann. Leider verschärfen sich dann die Fronten sehr schnell und es macht beiden Seiten kein Spaß mehr, weil jeder auf seiner Meinung beharrt.
    Das erste was der Bauherr erhält, ist nun einfach mal die Baubeschreibung und die Basis für das Bauvorhaben. Hier sollte meiner Ansicht nach angesetzt werden. Checklisten für Abnahmen finde ich etliche, aber keine etlichen für Baubeschreibungen.
    Ich erinnere mich immer noch an die Worte meines Bauträgers, als er schwingend die Baubeschreibung in der Hand hielt: "Das hier Herr Kampa ist unsere Bibel, nach der arbeiten wir! "
  31. Musterbaubeschreibung: Vergleich von Angeboten & Leistungen

    Foto von Robert Worsch

    Amen 🙂
    Meine Erfahrungen der letzten Wochen haben gezeigt, dass dieser Beitrag aktueller denn je ist. Meine Empfehlung bei der Suche nach einem geeigneten Partner ist, dass zur Angebotsfindung der Bauherr seinen Firmen, die in der engeren Auswahl sind, zusätzlich zu dem allgemeinen Werbeblabla die Musterbaubeschreibung des Verbraucherschutzes ausfüllen lässt, anhand deren Gliederung kann er einen ersten Vergleich der Leistungen und Austattungsgüten ziehen. Dann zusammen mit einer erfahrenen Person seiner Wahl konkretisieren und auf seine Bedürfnisse zuschneiden und als Vertragsbestandteil fordern. Und der Anbieter, der sich dagegen sträubt, ist es nicht Wert, kennt wahrscheinlich nicht einmal was ein sd-Wert ist, oder hat was zu verbergen und sollte gnadenlos ausgemustert werden. Und wer die Musterbaubeschreibung immer noch nicht hat, E-Mail an mich, kommt als pdf-Datei.
  32. Architekten-Bauleitung: Details & Logistik auf der Baustelle

    Foto von Helmuth Plecker

    Habe gerade was gesehen ...
    Habe gerade was gesehen ein Bauvorhaben, dass von einem freien Architekten (BDB) geleitet wird. Architektur: super. Details: super. Bauablauf und Logistik: super: Gerade wird das Wärmedämmsystem aufgebracht  -  vielmehr die Polystyrol-Hartschaumplatten. Jetzt ratet mal, wie viele Kreuzfugen ich gezählt habe. Ich schätze, die Fläche ist soooo 100 m² groß.
  33. WDV-Systeme: Kreuzfugen & Details bei der Ausführung

    Wie viele Fugen
    waren denn nicht press gestoßen Herr Plecker? . Sieht man oft bei WDV-Systemen. Ja , Ja der Teufel liegt im Detail.
    PS: Wieso kann ich denn hier noch schreiben? 😉
    Der noch unregistrierte
  34. WDVS-Mängel: Sonne, Regen & Verarbeitung auf der Baustelle

    Jaja, die WDVSAbk.
    ich habe letztens einen Bau gesehen, da war am EGAbk. ein halbes Jahr das Pyrostor drauf bevor irgendwas weitergemacht wurde. Den ganzen Sommer von der Sonne "gebräunt", im Herbst richtig schön vollgeregnet und am dritten Tag ohne Regen haben die das OGAbk. voller PS geklebt und das PS das fast noch aus allen Fugen getropft hat eingeputzt. Und dann kam gleich der Winter ...
    Schauen mer mal, obs bei mir auch noch unreg. geht.
    Gruß Roland
  35. Massivbau: LS-Systeme & Vormauerziegel als Alternative

    wir wissen schon
    warum wir hier immer mit ls und Vormauerziegel arbeiten ...
  36. Reihenhaus/Doppelhaus: Bauträger vs. Architekt – Ausschreibungsprobleme

    Der Bauherr, der ein Reihen- oder Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) bauen möchte
    weil freistehend vor allem wegen der horrenden Grundstückspreise für ihn nicht möglich ist, steht nun aber vor folgendem Problem:
    Reihenhäuser und Doppelhäuser werden (zumindest bei uns hier) zu 90-90 % nur von Bauträgern gebaut oder Firmen, die nach einem ähnlichen Vertragskonstrukt arbeiten. Er geht nun von Bauträger A nach B und nach C etc. Überall hört er auf seine Nachfrage nach genauen Ausschreibungsunterlagen die gleiche Leier: "Die können wir Ihnen noch gar nicht geben, das steht doch noch gar nicht fest. Das wird alles erst gemacht nachdem der Vertrag unterschrieben ist. "
    Das hört er nun ausnahmslos bei jedem Bauträger! Das sei so üblich, wird ihm überall gesagt. Was soll er denn machen? Er unterschreibt (so wie ich auch). Einen Vertrag, dessen Baubeschreibung wenige Seiten dick ist und im Prinzip nichts aussagt. ER hat KEINE andere CHANCE! Es gibt praktisch keine Möglichkeit, ein Grundstück zu kaufen, und dann eine Doppelhaushälfte oder Reihenhaus klassisch mit Architekten zu bauen (und zwar NICHT nach dem Bauträger-, Generalübernehmer- oder Generalunternehmer-Prinzip!).
    Er hat also die Wahl zwischen "einem Stück Haus" oder GAR keinem Haus. Toll ☹
    DAS ist die Realität (zumindest im Hildesheimer Raum), wenige Ausnahmen bestätigen die Regel ...
    Klar, wenn sich wirklich niemand mehr auf derartige vage Baubeschreibungen einließe und die Bauträger's auf ihrem Sch ... sitzen bleiben würden, dann würde sich vielleicht etwas ändern. Aber nur dann. Leider gibt's genug "doofe Bauherren", und wenn man nur Geld hat für RH oder Doppelhaushälfte, dann muss man zähneknirschend nichtssagende Baubeschreibungen akzeptieren, oder man lässt es. Ich denke, wenn wir damals auf derartige genaue Ausschreibungsunterlagen bestanden hätten, dann hätten wir bis heute KEIN Reihen- oder Doppelhaus (Reihenhaus, Doppelhaus) bauen können (für freistehend fehlte uns das Geld).
    Vielleicht wäre uns dann einiger Ärger erspart geblieben. Nun ja.
  37. Bauträger-Grundstücke: Ausschreibungen erst nach Hausverkauf?

    Note 1! Werner spricht aus dem Herzen eines Bauherrn:-)
    Dem kann ich eigentlich nur zustimmen. Ich habe vor Jahren auch nach einem freien Grundstück gesucht, aber nichts gefunden.
    Alle guten Grundstücke hatten sich schon die Bauträger's gekrallt. also was blieb: In der Zeitung nach einem Bauträger suchen, der ein Grundstück in der erwünschten Gegend anbietet. Uns so wie Werner sagt, die Aussage das Ausschreibungen erst erfolgen, wenn alle Häuser verkauft sind ...! Hätte wenigstens die Baubeschreibung gestimmt und nicht ständige Unklarheiten daraus den Bauablauf gestört, dann hätten sich auch die Fronten nicht so verhärtet.
    Eine ordentliche und detaillierte Baubeschreibung kann nämlich auch viel Ärger einsparen.
  38. Gemeindepolitik: Bürgermeister, Bauträger & Grundstücksverkauf

    Bauherren sind auch Bürger
    und können dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde ja auch mal auf die Finger klopfen! die Bürgermeister sind es, die  -  aus unterschiedlicher Motivation (meist Unwissenheit oder Bequemlichkeit)  -  die Bauträgerschiene fahren. für die gemeinden wäre es ein gutes Geschäft, die Erschließung und den grundstücksverkauf selber zu organisieren. für die Bauherren übrigens ebenso. kein wunder, das die kassen der Kommunen leer sind, bei so wenig Verständnis für die marktwitschaft (die im Falle einer Selbstvermarktung sogar sozial wäre!).
    • Name:
    • Herr Rossi
  39. Bürgermeisterwahl: Demokratie & kommunale Entscheidungen

    Und wer wählt den Bürgermeister?
    Ich kenne "meinen" nicht einmal. Wie wird denn gewählt?
    1. "Ja, wir wählen immer SPD, wir sind ja Arbeiter"
    2. "Das stinkt mir alles, ich wähle grün"
    3. "Den zeige ich es, ich wähle PDS/NPD"
    4. "Ich bin für Recht und Ordnung, ich wähle Schill/CSU"
    90 % der wahlberechtigten Bürger kennen nicht mal den Unterschied zwischen 1. und 2. Stimme oder kennen ihn falsch.
    Was wir haben, ist keine Demokratie, die nennt sich nur so
    Oder wurde jemand persönlich nach EU und € befragt?
    • Name:
    • Martin Beisse
  40. Gemeinschaftliches Bauen: Reihenhausprojekte scheitern oft

    @ Rossi: Guter Ansatz, aber was dann?
    Wir haben gerade in der Nachbarschaft erlebt, dass gemeinschaftliches Bauen einer Reihenhauszeile auch mit Wohlwollen der Gemeinde nicht klappt. Seitens der Gemeinde wurden im Vorwege mehrfach Foren angeboten, auf denen sich Interessenten für Reihen- und Doppelhausgrundstücke finden konnten/sollten. Das Resultat: Von ca. 10 Reihenhauszeilen im Baugebiet werden alle nun doch von Bauträgern gebaut, weil sich nicht genügend Interessenten für ein gemeinsames Projekt zusammengefunden haben. Die zukünftigen Bauherren sind in der Mehrheit einfach nicht willens oder in der Lage einen Planungsprozess mitzumachen. Unser Eindruck war, dass die Käufer von Reihenhausgrundstücken in der Mehrheit etwas "fertiges" ohne eigenen Planungsaufwand wollten.
    Nur um es klar zu machen: Bei uns wurden die Grundstücke von der Gemeinde verkauft (Ankauf 40 €, Verkauf nach Erschließung und Bau eines Kindergartens 230 €). Die Bauträger haben die Reihenhausgrundstücke erst an die Hand bekommen, als es in dem Bereich keinerlei Verkäufe gegeben hat.
  41. Reihenhausplanung: Gemeinsam vs. individuell – Vor- & Nachteile

    Man kann doch Reihenhäuser gemeinsam oder einzeln planen
    gemeinsam mit individueller Ausbauplanung oder einzeln völlig individuell. Warum um Gottes Willen müssen sich alle Interessenten von Reihenhäusern immer "einig" sein und gemeinsam einheitliche langweilige Häuserzeilen planen und bauen müssen?
    Soll doch jeder sein eigenes Haus planen und bauen, warum nicht? Kostenvorteil ist doch vor allem sowieso die eingesparte teure Grundstücksfläche und nicht die "Einheitsbauweise" ...
    Wichtig ist doch dabei vor allem: Eine wirklich detaillierte Baubeschreibung (die es heutzutage leider von fast keinem Bauträger gibt).
  42. Individuelle Reihenhäuser: Planungsfreiheit & Kostenvorteile?

    Hallo WAAbk.!
    Verstehe ich das richtig: Reihenhäuser mehr oder weniger individuell gebaut, und lediglich "aneinandergeklebt"? Das wäre natürlich eine interessante Idee. Man müsste einfach nur die Größe der Berührungsflächen festlegen, und hätte ansonsten weitgehende Planungsfreiheit.
    Leider bliebe dabei der Kostenvorteil auf der Strecke. Meines Erachtens liegt der Vorteil nicht nur in der Einschränkung der Grundstücksgröße, sondern auch in den logistischen Einsparungen beim Bau. Durch den Platzmangel könnte es sogar noch zu Mehrkosten kommen.
  43. Reihenhausbau: Kostenvorteile für Bauträger oder Bauherren?

    Kostenvorteile durch logistische Einsparung beim Reihenhausbau?
    Vielleicht. Aber wenn ich mir so die Preise anschaue, die diese Häuser letztendlich kosten, dann habe ich den Eindruck, dass dieser Kostenvorteil meist nur dem Bauträger nutzt, da er nicht oder kaum an den Bauherren weitergegeben wird.
    Dann kann man auch individuell bauen, der Kostenvorteil durch das kleinere Grundstück bleibt ja erhalten. Und der Kostenvorteil durch weniger Fassadenfläche ebenfalls.
  44. Reihenhausanlagen: Betonschotten & individuelle Planung

    @k-p a. @ wa
    das mit den reihenhäusern ist nichts neues, jüngstes besipiel ist eine reihenhausanlage am betzenberg in Karlsruhe (in einschlägiger Fachliteratur nachzulesen), dort hat man betonschotten errichtet, zwischen die dann individuell geplant werden konnte. Bauträger machen dies natürlich ungern ... dann müssten sie nämlich Farbe bekennen ... : --)
    kosten  -  und flächensparend bauen kann man in der Regel nur über die klassische Schiene und wenn die Gemeinde die Grundstücke selber vermarktet. Beispiele dafür gibt es ja genug, nur leider nimmt die keiner wahr oder interessiert sich nicht dafür.
    • Name:
    • Herr Rossi
  45. Betonschotten: Gänsehaut im Wohnungsbau – Ein Versuch?

    das hört sich besser an ...
    als es vielleicht ist..
    bei der Vorstellung, betonschotten einbinden zu müssen, kommt die gänsehaut , -)
    wer will schon Betonwände im Wohnungsbau? ganz schön saurer apfel ...
    na gut, immerhin ein versuch in die richtige Richtung ...
  46. Reihenhausanlage: Betzenberg in Karlsruhe – Korrekt?

    Foto von

    @rossi
    bist du ganz sicher, dass es der betzenberg in Karlsruhe ist?
    • Name:
  47. Haustrennwände: Schallschutz mit Beton – Bessere Lösung?

    warum nicht Beton bei den Haustrennwänden?
    ist doch schallschutztechnisch sowieso das Beste, oder?
    Ich wäre froh wenn die bei mir aus Beton wären anstatt aus Poroton ... ☹
  48. Beton im Wohnungsbau: Akzeptanz & angemessene Lösungen

    die Frage nach Beton ...
    geht wohl an mich 😉
    ich habe nichts gegen Beton  -  aber immer dann, wenn eine betonierte Wand im Wohnungsbau die
    angemessenste Lösung gewesen wäre, ist die maulerei losgegangen ...
    Wohnungskäufer (sofern im Vorfeld dabei), Handwerker (die die Wand nicht nach Lust
    und Laune massakrieren können)  -  sogar mal der Architekt (genervt von wiederstreitenden
    interessengruppen)
    also, im Prinzip wäre Beton schon gut ... 😉
  49. Reihenhausanlage Karlsruhe: Fotos erwünscht!

    @tu
    absolut sicher. Ich kann dir mal ein paar Fotos schicken, wenn du erlaubst ... : --)
    • Name:
    • Herr Rossi
  50. Fotos der Reihenhausanlage: Bitte auch für mich!

    Ich auch bitte
    kann ich die auch haben, Rossi?
    Grüße
  51. Reihenhausanlage Karlsruhe: Bilder-Anfrage!

    Foto von

    @rossi
    ich erlaube nicht nur, ich bitte darum  -  aber nicht wieder diese Bilder, auf denen ich nur einen schwarzen Bahnhof bei Nacht sehe 😉 )
    • Name:
  52. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baubeschreibung prüfen: Rechte, Pflichten & Kosten für Änderungen

    💡 Kernaussagen: Eine detaillierte Baubeschreibung ist entscheidend für Bauherren, um Rechte und Pflichten zu verstehen. Bauträger neigen oft zu unklaren Formulierungen, was zu Mehrkosten führen kann. Architekten können helfen, die Baubeschreibung zu prüfen und Alternativen zu finden. Die VOBAbk. sollte als Grundlage für eindeutige Leistungsbeschreibungen dienen. Gemeinschaftliches Bauen kann eine Option sein, erfordert aber gute Organisation.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie auf Klauseln, die die Gewährleistung für Schwund- und Quellrisse ausschließen, wie im Beitrag Baubeschreibung: Qualität & Eigenverantwortung für Bauherren diskutiert.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Musterbaubeschreibung des Verbraucherschutzes kann helfen, Angebote verschiedener Anbieter besser zu vergleichen, siehe Musterbaubeschreibung: Vergleich von Angeboten & Leistungen.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie einen unabhängigen Architekten oder Bauberater, um die Baubeschreibung vor Vertragsabschluss zu prüfen. Fordern Sie detaillierte Ausschreibungsunterlagen an und machen Sie diese zum Vertragsbestandteil, wie im Beitrag Vertragsinhalt: Ausschreibungsunterlagen VOR Unterschrift prüfen! empfohlen wird.

    Die Diskussion zeigt, dass viele Baubeschreibungen unzureichend sind und Spielraum für Bauträger lassen. Dies kann zu unerwarteten Mehrkosten und Ärger für Bauherren führen. Es wird empfohlen, die Baubeschreibung sehr genau zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Auch die Wahl des richtigen Bauträgers spielt eine wichtige Rolle, wobei regionale Unterschiede und Grundstücksverfügbarkeit berücksichtigt werden sollten. Der Beitrag Bauträgerwahl: Risiken schlechter Baubeschreibungen vermeiden unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Auswahl.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rolle der Gemeinden bei der Grundstücksvergabe. Oftmals werden Grundstücke direkt an Bauträger verkauft, was den Wettbewerb einschränkt und die Preise erhöht. Bauherren sollten sich aktiv in die Kommunalpolitik einbringen und auf eine transparente und faire Grundstücksvergabe drängen. Der Beitrag Gemeindepolitik: Bürgermeister, Bauträger & Grundstücksverkauf beleuchtet diese Problematik genauer.

    Die Diskussion berührt auch die Frage, ob Reihenhäuser individuell geplant werden können. Während gemeinschaftliches Bauen Kostenvorteile bieten kann, bevorzugen viele Bauherren eine individuelle Gestaltung. Es gibt innovative Ansätze, wie z.B. der Einsatz von Betonschotten, die eine individuelle Planung innerhalb einer Reihenhausanlage ermöglichen. Der Beitrag Reihenhausanlagen: Betonschotten & individuelle Planung stellt ein solches Beispiel vor.

    Abschließend lässt sich sagen, dass eine sorgfältige Prüfung der Baubeschreibung, die Einbeziehung von Experten und die aktive Beteiligung an kommunalpolitischen Entscheidungen entscheidend sind, um als Bauherr seine Rechte zu wahren und ein qualitativ hochwertiges und bezahlbares Eigenheim zu realisieren. Die Diskussion zeigt, dass es viele Fallstricke gibt, aber auch Lösungsansätze, um diese zu vermeiden.

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  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baubeschreibung für Massiv-Fertighaus: Was muss drin stehen? Architekt vs. Bauträger?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenpläne an andere Bauträger weitergeben: Was ist erlaubt & Vorgehensweise?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauzeitplan fehlt: Architekt verzögert Hausbau – Was tun bei Bauzeitüberschreitung?
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  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Bauaufsicht: Wann ist der Architekt für die Bauüberwachung zuständig?
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