- Rückbau der Trockenbauwand im Gäste WC
- Trocknung
- Unterestrichtrocknung
- was gilt generell zu beachten?
- sind die reparierten Stellen "vertrauenswürdig?
- muss ich das bei der Wohngebäudeversicherung anzeigen? Wer trägt etwaige Mehrkosten.
- wirkt sich das Ganze wertmindernd aus?
- der Bauträger verlangt mit der vorletzten Rate und der Schlüsselübergabe die Rückgabe der Bürgschaft. Würde ich von Abstand nehmen vor allem weil uU die Trocknung dann noch nicht abgeschlossen sein wird.
Ist das denn so "okay"?
Gibt es sonst noch Tipps?
Wir bauen zum ersten Mal, und so kurz vor Schlüsselübergabe sind wir doch leicht überfordert mit diesem Thema.Vielen Dank!




