wir haben letztes Jahr ein Einfamilienhaus ohne Keller (BJ 2009) von einer Erbengemeinschaft gekauft. Wann die damalige Bauabnahe erfolgte, ist uns nicht bekannt. Aktuell gehen wir von einer 5-jährigen Gewährleistung aus - dies aber nur am Rande.
Problem:
Da wir Feuchtigkeitsprobleme (nasse Flecken / Schimmelbild) an den Innenwänden (im Bereich der Fußleisten) festgestellt haben, haben wir von einer Fachfirma an einer Stelle die Bodenplatte offen gelegt und festgestellt, dass diese eine Feuchtigkeit von 30 bis 50 % aufweist. Die Quelle war somit gefunden. Die Ursache ist noch ein kleines Fragezeichen.
Die Frage ist nun, wer für die Kosten der Trocknung aufkommen muss. Liegt im Rahmen der Bauausführung evtl. ein Mangel vor. Verwendet wurde wohl sog. WU-Beton (laut Baubeschreibung Stahlbeton C20 / 25, Höhenlage 2,5 bis 3 m über NNAbk., Höchstgrundwasserstand 0,80 m). Bei der Öffnung könnten wir sehen, dass auf der Bodenplatte selbst keine vollflächige Sperre vorhanden war (siehe Bilder). Für mich stellt sich die Frage, wie die Bodenplatte so feucht werden kann, wenn alles ordnungsgemäß abgedichtet gewesen sein soll?!
Viele Grüße
Andy
