Bereits im Jahr 2007 sanierten wir unser Haus, u.a. Erweiterung der bestehenden Garage, Fensteraustausch, neues Dach, neue Innentüren sowie ein WDVSAbk.. Aufgrund meiner Behinderung durch Unfall beauftragte ich eine Bauingenieurin für Planung, Maßfeststellung, Objektbetreuung und Rechnungsprüfung. Die Frau verlangte Zeithonorar nach § 6 HOAIAbk. = 40 €/h + 3 % NKAbk.. Im Endresultat verlangte sie dann knapp 20.000 € inkl. MwSt und immenster sich danach darstellender Baumängel.
Von einer Bausachverständigen, welche für mich ein Mängelgutachten erstellte, wurde mir mitgeteilt, dass man nur in Ausnahmefällen ein Zeithonorar vereinbaren darf und in meinem Fall hätte nach § 15 Leist. Bild für Objektplanung abgerechnet werden müssen. Leider kann ich die private Sachverständige dazu nicht mehr fragen, da sie schwer erkrankt ist und alle Arbeiten niederlegen musste. Ich bitte Sie mir mitzuteilen, ob dies so und gar nicht nach Zeithonorar abgerechnet werden durfte. Es betrifft in meinem Fall noch die alte HOAI. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen