ich möchte an einem bestehenden Gebäude anbauen, um die Wohnung zu vergrößern. Mit GRZ und GFZAbk. ist alles in Ordnung und den Bauantrag habe ich mit meinem Architekten durch. Er hatte aber wegen der Brandschutzmaßnahmen bedenken.
Ich wollte wissen, wie die Brandschutzanforderungen im Bestand aussehen, wenn ich "Neu" anbaue? Kann denn nicht im Bestand alles so bleiben? Wo finde ich Gesetzte, Regelungen, Verordnungen, die die Brandschutzmaünehmen im Bestand auflisten oder kann mit jemand zu folgendem Punkt weiter helfen?
Die WE im 2. OGAbk. hat den Eingang im 1. OG. Das Treppenhaus im 1. OG mit dem Eingang der WEAbk. im 1. OG hat kein Fenster. Das Haus ist von ca. 1905. Der Architekt meint, dass die Eingangstür zum 2. OG nicht den Brandschutzordnungen entsprechen werden, wenn der Antrag des Anbau (Neubau) eingereicht werden. Wer hat da Ahnung und kann mir helfen?
Ich habe die BauO NRW durchgeschaut und die entsprechenden Paragraphen zu dem Thema herausgefunden und begriffen (§§ 17,36-38,40), aber gibt es nicht irgendwelche Abweichungen oder Ausnahmen bei "Bauen im Bestand", sodass die Eingangstür bestehen bleiben kann? Gilt die Treppe zum 2. OG nicht zur Wohnung? Muss ein Fenster bestehen zum Flur im 1. OG?
Ich wäre um jede Antwort erfreut, das man durch diese Gesetze mal durchblickt.
Schönen Tag noch,