Baufirma Neubau: Dürfen Gewährleistungen im Werkvertrag ausgeschlossen werden?
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei einem Neubau mit Feuchtigkeitsproblemen im Ziegelkeller. Eine zentrale Frage ist, ob die Baufirma für Mängel haftet, wenn Abdichtungsarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Der Lastfall (drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte) und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik spielen eine entscheidende Rolle. Das Baugrundrisiko und die Frage, wer die Verantwortung für eine mangelfreie Ausführung trägt, werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Risiko · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Baufirma Neubau: Dürfen Gewährleistungen im Werkvertrag ausgeschlossen werden?
es handelt sich um einen Neubau und wir haben folgendes Problem. Unser Keller besteht aus Ziegeln und nicht wir in den meisten Fällen aus Beton oder Betonsteinen. Die Außenwände wurde mit einer Bitumendickbeschichtung versehen um eine Abdichtung sicherstellen zu können. Leider haben wir nach einiger Zeit feststellen müssen, dass wir Feuchtigkeit im Keller haben. Somit mussten wir die Außenwände wieder freilegen um die Abdichtung auf Schäden etc. zu kontrrollieren ... Ergebnis: Die Abdichtung muss "saniert" werden. Nun soll dies aber nicht mehr in Eigenregie geschehen, wir möchten eine Baufirma damit beauftragen. Viele schauen sich die Situation an und geben zu verstehen, dass es grundsätzlich möglich ist, ABER EINE Garantie KÖNNEN WIR DANN NICHT Überniedrigenergiehaus nehmen!
Nun, meine Frage ist, können Firmen das ohne Weiteres? Denn grundsätzlich haben wir einen Werkvertrag, der eine gesetzliche Garantie einschließt, die auch nicht außer Kraft zu setzen ist.
Gehe ich richtig in der Annahme?
Wäre Ihnen sehr zu danke verpflichtet, wenn Sie mir hier etwas Licht ins Dunkel bringen könnten.
D / Bayern
Herzlichen Dank
S. D.
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise: Baufirma: Gewährleistungsausschluss im Neubau möglich?
🔴 Kritisch: Ein unklar formulierter Gewährleistungsausschluss kann im Streitfall zu erheblichen finanziellen Risiken führen.
GoogleAI-Analyse: Baufirma: Gewährleistungsausschluss im Neubau möglich?
Im Werkvertragsrecht ist ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch eine Baufirma bei einem Neubau rechtlich sehr schwierig.
🔴 Gefahr: Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss könnte unwirksam sein, insbesondere wenn er überraschend oder unangemessen benachteiligend für den Bauherrn ist.
Ein teilweiser Ausschluss oder eine Beschränkung der Gewährleistung kann unter Umständen möglich sein, beispielsweise für bestimmte Bauleistungen oder Materialien, dies muss aber transparent und nachvollziehbar im Vertrag vereinbart werden.
Ich empfehle, den Werkvertrag vor Unterzeichnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Dieser kann beurteilen, ob die Klauseln zum Gewährleistungsausschluss rechtlich zulässig sind und welche Risiken damit verbunden sind.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich rechtlich beraten und bestehen Sie auf einer klaren und fairen Regelung der Gewährleistung im Werkvertrag.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Werkvertrag
- Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Besteller sich verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauwerk, Vergütung - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seinem Werk einzustehen. Sie sichert den Besteller gegen Mängel ab, die bei der Abnahme vorhanden waren oder später auftreten.
Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Nacherfüllung, Schadensersatz - Mängelansprüche
- Mängelansprüche sind die Rechte, die dem Besteller bei Vorliegen eines Mangels am Werk zustehen. Dazu gehören insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadensersatz - Abnahme
- Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Beweislast für Mängel liegt beim Besteller.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Gewährleistung, Mängel - BGB
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGBAbk.) ist die zentrale Rechtsquelle des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem die Vertragsverhältnisse, das Sachenrecht und das Familienrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht - Neubau
- Ein Neubau bezeichnet die Errichtung eines neuen Gebäudes oder Bauwerks. Im rechtlichen Sinne unterliegt ein Neubau besonderen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistung.
Verwandte Begriffe: Bauwerk, Bauvertrag, Gewährleistung - Bitumendickbeschichtung
- Eine Bitumendickbeschichtung ist eine Abdichtungsmethode, die verwendet wird, um Bauwerke vor Feuchtigkeit zu schützen. Sie wird häufig bei Kellerwänden eingesetzt, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
Verwandte Begriffe: Abdichtung, Kellerabdichtung, Feuchtigkeitsschutz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet Gewährleistung im Werkvertrag?
Die Gewährleistung im Werkvertrag sichert den Bauherrn gegen Mängel am Bauwerk ab. Die Baufirma haftet dafür, dass das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Treten Mängel auf, hat der Bauherr Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Werklohns oder Schadensersatz. - Kann die Gewährleistung bei einem Neubau vollständig ausgeschlossen werden?
Ein vollständiger Ausschluss der Gewährleistung ist bei einem Neubau in der Regel nicht möglich, da dies gegen zwingendes Recht verstoßen könnte. Teilweise Beschränkungen oder Modifikationen der Gewährleistung sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen denkbar, müssen aber transparent und fair sein. - Welche Risiken birgt ein Gewährleistungsausschluss für den Bauherrn?
Ein Gewährleistungsausschluss kann den Bauherrn erheblich benachteiligen, da er im Falle von Mängeln keine oder nur eingeschränkte Ansprüche gegen die Baufirma geltend machen kann. Dies kann zu hohen Kosten für die Beseitigung der Mängel führen. - Was sollte man tun, wenn die Baufirma einen Gewährleistungsausschluss fordert?
Ich empfehle, den Werkvertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Der Anwalt kann beurteilen, ob der Gewährleistungsausschluss rechtlich zulässig ist und welche Risiken damit verbunden sind. Zudem kann er bei den Verhandlungen mit der Baufirma unterstützen. - Welche Alternativen gibt es zum Gewährleistungsausschluss?
Anstatt eines vollständigen Ausschlusses der Gewährleistung können beispielsweise bestimmte Mängel oder Schäden von der Gewährleistung ausgenommen werden. Auch eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist oder eine Vereinbarung über eine Selbstbeteiligung des Bauherrn sind denkbar. - Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, während die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Die Garantiebedingungen können frei vereinbart werden und gehen oft über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. - Wie lange dauert die Gewährleistungsfrist bei einem Neubau?
Die Gewährleistungsfrist für Bauwerke beträgt in Deutschland in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Für bestimmte Mängel, wie beispielsweise versteckte Mängel, kann die Frist auch länger sein. - Was bedeutet Abnahme des Werks?
Die Abnahme des Werks ist die Erklärung des Bauherrn, dass er das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß annimmt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist zu laufen und die Beweislast für Mängel liegt beim Bauherrn.
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Die Überprüfung eines Werkvertrags durch einen Anwalt kann vor bösen Überraschungen schützen. - Gewährleistungsansprüche durchsetzen
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Tipps zur Erkennung und Dokumentation von Baumängeln. - Rechte bei Pfusch am Bau
Welche Rechte man bei mangelhafter Bauausführung hat. - Bauabnahme richtig durchführen
Worauf man bei der Bauabnahme achten sollte.
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Kellerabdichtung: Lastfallanalyse – Drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte
Also
Es wurde ein Haus selber gebaut? Auch die Abdichtung in Eigenleistung erstellt?
Undicht und nun soll ein Fachbetrieb dieses Instandsetzen?
Soweit so gut ... Nur Frage ist welcher Lastfall liegt am Gebäude vor? Zeitweise drückendes Wasser aus aufstauendem Sickerwasser weil der Boden schlecht Versickerungsfähig ist?
Dann wäre eine Abdichtung UNTER der Bodenplatte erorderlich um eine Mängelfreie Konstruktion zu ermöglichen. ODER eine Bodenplatte als WU-Bauteil und nicht bloß WU-Beton. Dann ginge eine Vertikalabdichtung mit KMB.
ODER Lastfall Bodenfeuchte? Dann ist die Abdichtung so kein Problem.
ODER Eintauchtiefe über 3 m in die Erde ODER Grundwasserhöchststand näher als 30 cm an der Bodenplatte geht KMB gar nicht. Oder besser wäre falsch.
Wenn eines hiervon zutrifft haben die Unternehmer Recht. -
Werkvertrag Neubau: Mängelfreies Gewerk nach Stand der Technik!
Anmerkung zum Werkvertrag
Bei einem Werkvertrag schuldet der AN ein Mangelfreies Gewerk. Hiervon ist auszugehen wenn das Gewerk den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Sind die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben wegen Grundwasser oder aufstauendem Sickerwasser ohne WU Bodenplatte oder Abdichtung UNTER der Bodenplatte ist diese Ausführung sowieso nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend zu erstellen und somit ein Mangel auch wenn es nicht zu einem Schaden kommt. -
Abdichtungssanierung: Ursachen für Schäden – Baugrube & Untergrund
Anmerkung zur Abdichtung
Das Haus wurde von einem Unternehr gebaut, lediglich einige Dinge wie eben diese Abdichtung wurde selber gemacht. Die Abdichtung an sich ist die Richtige. Wir haben diese Abdichtung angebracht auf Anweisung des Unternehmers. Diese wurde beim Zufüllen der Baugrube oder Ähnlichem beschädigt, oder haftete nicht am Untergrund, oder ... Es geht nur darum, die bereits angebrachte Abdichtung zu sanieren. Eben dies soll ein Bauunternehmen tun, MIT Garantie. -
Baugrundrisiko: Unternehmerhaftung bei mangelhafter Ausführung?
Kann er aber nur
wenn eine MANGELFREIE Ausführung überhaupt möglich wäre!
Wieso sollte der Unternehmer sich das Baugrundrisiko ans Bein binden?
Welcher Lastfall liegt denn vor und was sagt das Baugrundgutachten? -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baufirma Gewährleistung: Neubau-Werkvertrag und Abdichtungsprobleme
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um Gewährleistungsansprüche bei einem Neubau mit Feuchtigkeitsproblemen im Ziegelkeller. Eine zentrale Frage ist, ob die Baufirma für Mängel haftet, wenn Abdichtungsarbeiten in Eigenleistung erbracht wurden. Der Lastfall (drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte) und die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik spielen eine entscheidende Rolle. Das Baugrundrisiko und die Frage, wer die Verantwortung für eine mangelfreie Ausführung trägt, werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Kellerabdichtung: Lastfallanalyse – Drückendes Wasser vs. Bodenfeuchte ist die korrekte Lastfallanalyse entscheidend für die Wahl der richtigen Abdichtung. Bei zeitweise drückendem Wasser kann eine Abdichtung unter der Bodenplatte erforderlich sein.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Werkvertrag Neubau: Mängelfreies Gewerk nach Stand der Technik! wird betont, dass ein Werkvertrag ein mangelfreies Gewerk schuldet, das den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Dies ist besonders relevant im Kontext von Grundwasser oder aufstauendem Sickerwasser.
🔴 Risiko: Wie in Baugrundrisiko: Unternehmerhaftung bei mangelhafter Ausführung? diskutiert, sollte der Unternehmer das Baugrundrisiko nur übernehmen, wenn eine mangelfreie Ausführung überhaupt möglich ist. Ein Baugrundgutachten ist unerlässlich, um den Lastfall zu bestimmen.
🔧 Praktische Umsetzung: Bei der Sanierung der Abdichtung (siehe Abdichtungssanierung: Ursachen für Schäden – Baugrube & Untergrund) ist es wichtig, die Ursachen für die Beschädigung zu identifizieren (z.B. Beschädigung beim Verfüllen der Baugrube oder mangelnde Haftung am Untergrund).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Lastfall durch ein Baugrundgutachten. Prüfen Sie, ob die Abdichtung den anerkannten Regeln der Technik entspricht und ob die Baufirma für die mangelhafte Ausführung haftbar gemacht werden kann. Ziehen Sie einen Baurecht-Experten hinzu, um Ihre Mängelansprüche im Neubau-Werkvertrag geltend zu machen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baufirma, Gewährleistung, Werkvertrag, Neubau". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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