Wichtig erscheinen mir folgende Punkte
1) Fachmann mitnehmen, der Probleme erkennen kann (Betonung liegt auf "kann")
2) und viel wichtiger: Kaufvertrag vom Anwalt prüfen lassen. Auf keinen Fall "Kauf wie besehen". Passus aufnehmen lassen, der dem Käufer ermöglicht bei nachträglich festgestellten Mängeln wie z.B. in dem vorliegenden Fall einen Rückgriff auf den Verkäufer zu haben.
3) Niemals im Vorhinein auf eine ordentliche Sanierung vertrauen. Klären, wer Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hat und nach Möglichkeit dort nochmals nachfragen. Grundsätzlich Nachhaken wie z.B. : Wie sieht der genaue Dachaufbau aus, gibt es eine Dampfsperre.
4) Wichtige Aussagen aus dem Verkaufsgespräch protokollieren und zum Bestandteil des Kaufvertrags machen.
5) So viel wie möglich über die Vorgeschichte des Hauses und den Verkäufer in Erfahrung bringen, ggf. "vorsichtiges" Nachfragen bei Nachbarn und örtlichen Handwerkern (vielleicht war ja schon mal ein Schaden/eine Sanierung). So konnte sich der jetzt hinzugezogene Zimmermann den Holzbockbefall gut erklären. Ihm war bekannt, dass der Vor-Vorbesitzer z.B. sein ganzes Brennholz auf dem Spitzbogen gelagert hatte.
PS: Um meinen Kopf in keine juristische Schlinge zu legen. Ich behaupte nirgends, dass in dem hier vorliegenden Fall eine Täuschung durch den Verkäufer vorliegt. Das kann und darf ich nicht.