wir befinden uns in der Planung unseres Einfamilienhauses in Hessen. Auf unserem 570 m²großen Grundstück ist laut Bebauungsplan (von 2016) ist ein Wohngebäude mit einem Vollgeschoss und nur einer Wohnung festgesetzt. Wir möchten jedoch im Kellergeschoss eine Zweizimmerwohnung als Einliegerwohnung für meine Eltern errichten. Mit einem gemeinsamen Eingang und Treppenhaus. Meine Frage: Ist die Einliegerwohnung eine separate Wohneinheit? Wird das Haus zum Haus mit zwei Wohneinheiten? Kann man das Vorhaben als "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" deklarieren? Ist das geplante Bauvorhaben bei diesen Festsetzungen genehmigungsfähig?
Mit freundlichen Grüßen