Die Abstandsflächen in Bayern werden zu einer hohen Wahrscheinlichkeit von 0,5H auf 0,4H reduziert.
Ich habe einen Bauplan, den ich jetzt einreichen werde. In diesem Bauplan werden die Abstandsflächen mit 0,5 h eingehalten.
Über eine Tektur würde ich gerne die Dach die Dachneigung von 45 Grad auf 70 Grad erhöhen. Die Tektur würde ich dann einreichen, wenn die neue Gesetzesvorlage vom Landtag beschlossen wurde. Die Abstandsflächen von 0,4H werden mit der Tektur eingehalten.
Ist das rechtlich möglich? Oder bezieht sich eine Tektur auf das Baurecht, das bei Einreichung des Bauplans galt?