Nachträgliche Baugenehmigung: Formulare Baubeginn & Nutzungsaufnahme korrekt ausfüllen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachträgliche Baugenehmigung: Formulare Baubeginn & Nutzungsaufnahme korrekt ausfüllen?

Hallo Forumsteilnehmer,

gleich vorweg:

Mein Bauantrag nach § 69 LBOAbk.-S. -H. für die Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes aus 1964 (bisher nur eine Dauerwohnung laut damaligen Bauplan) wurde jetzt genehmigt und man hat mir zwei Formulare für den "Baubeginn" und die "Nutzungsaufnahme" zusammen mit den (Grünstempel) Unterlagen zugeschickt.

Die mündlich geforderte statische Berechnung der Treppe in das DGAbk. sowie der Energieausweis wurden ohne Grün-Stempel zurückgereicht.

Hintergrund der Bezeichnung (Nachträglich):

Der Vorbesitzer hat das Dachgeschoss ca. 1990  -  ohne Baugenehmigung  -  als Ferienwohnung ausgebaut. Dies wurde mir aber beim Kauf 2004 verschwiegen. Die vorgelegten Bauunterlagen / scheine waren unvollständig. Erst Ende 2016 entdeckte ich diesen Mangel durch Zufall. Dieser Status war/ist dem Finanzamt hingegen seit 1990 bekannt (Zweifamilienhaus). Der Einheitswert-Begriff Zweifamilienhaus und die Wohnflächenberechnung über EGAbk. und DG ließen keinen Verdacht aufkommen.

Ohne lange zu warten habe ich Kontakt zur lokalen und unteren Baubehörde aufgenommen und mit Hilfe eines Architekten einen Bauantrag gestellt der, wie Eingangs schon gesagt, jetzt "durch ist".

Da es sich hier aber um eine reine Nutzungsänderung  -  also ohne jede bauliche Tätigkeit handelt  -  und die Nutzung als Dauerwohnung und Ferienwohnung schon lange besteht (auch der Bauamt-Sachbearbeiter hat diese Information in einem Klärungsschreiben bereits zur Kenntnis genommen) frage ich mich nun, wie ich eine Baubeginnsanzeige bzw. die Nutzungsaufnahme bei diesem Bestandsgebäude korrekt ausfüllen soll? (etwa fiktives Datum in der Zukunft?)

Bei der Baubeginnsanzeige soll ich zudem einen Bauleiter angeben. Wer soll mir so etwas eigentlich  -  pro forma  -  unterzeichnen?

Der antragstellende Architekt ist wohl gerade in Osterurlaub und nicht erreichbar. Aber die Frage macht mir echt "Kopfschmerzen".

Danke schon einmal für Hinweise / Antworten.

Gruß

  • Name:
  • Peter
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    Ich verstehe, dass Sie nach Erhalt der nachträglichen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung Ihres Bestandsgebäudes Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare für Baubeginn und Nutzungsaufnahme benötigen.

    Wichtige Punkte:

    • Baubeginnsanzeige: Dieses Formular muss vor Beginn der Bauarbeiten beim Bauamt eingereicht werden.
    • Nutzungsaufnahme: Dieses Formular ist nach Abschluss der Bauarbeiten und vor der tatsächlichen Nutzung der geänderten Räumlichkeiten einzureichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Architekten oder Bauleiter auf. Diese können Ihnen beim korrekten Ausfüllen der Formulare helfen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Alternativ kann auch das Bauamt selbst Hilfestellung leisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die schriftliche Genehmigung der Baubehörde, ein Bauvorhaben durchführen zu dürfen. Sie ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Nutzungsänderung
    Nutzungsänderung
    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon für einen anderen Zweck genutzt werden soll als bisher genehmigt. Dies erfordert in der Regel eine neue Baugenehmigung.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bestandsgebäude
    Baubeginnsanzeige
    Die Baubeginnsanzeige ist die Mitteilung an die Baubehörde, dass mit den Bauarbeiten begonnen wurde. Sie muss vor dem tatsächlichen Baubeginn erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauordnung
    Nutzungsaufnahme
    Die Nutzungsaufnahme ist die Mitteilung an die Baubehörde, dass die genehmigte Nutzung aufgenommen wurde. Sie muss vor der tatsächlichen Nutzung erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauordnung
    Bestandsgebäude
    Ein Bestandsgebäude ist ein bereits bestehendes Gebäude, im Gegensatz zu einem Neubau. Bei Änderungen an Bestandsgebäuden sind oft besondere Vorschriften zu beachten.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Nutzungsänderung
    Bauantrag
    Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Er muss alle erforderlichen Unterlagen und Pläne enthalten, um das Bauvorhaben zu beschreiben.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Nutzungsänderung
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist das Landesgesetz, das die baurechtlichen Vorschriften regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Gestaltung von Gebäuden und die Sicherheit im Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Nutzungsänderung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Baubeginnsanzeige?
      Die Baubeginnsanzeige ist ein Formular, das dem Bauamt vor dem tatsächlichen Beginn der Bauarbeiten vorgelegt werden muss. Sie informiert die Behörde über den geplanten Baubeginn und dient der Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung.
    2. Was ist eine Nutzungsaufnahme?
      Die Nutzungsaufnahme ist die Anzeige an das Bauamt, dass die genehmigte Nutzungsänderung vollzogen wurde und die Räumlichkeiten nun entsprechend genutzt werden. Sie ist erforderlich, bevor die Räume tatsächlich genutzt werden dürfen.
    3. Warum ist die korrekte Ausfüllung der Formulare wichtig?
      Eine fehlerhafte oder unvollständige Ausfüllung der Formulare kann zu Verzögerungen, Beanstandungen oder sogar Bußgeldern führen. Es ist daher wichtig, sorgfältig vorzugehen und sich gegebenenfalls fachkundige Hilfe zu suchen.
    4. Was passiert, wenn ich die Nutzungsaufnahme vergesse?
      Die Nutzung ohne vorherige Nutzungsaufnahme stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Zudem kann das Bauamt die Nutzung untersagen, bis die Nutzungsaufnahme erfolgt ist.
    5. Kann ich die Formulare auch online einreichen?
      Dies ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Informieren Sie sich auf der Webseite Ihres zuständigen Bauamtes, ob eine Online-Einreichung möglich ist.
    6. Welche Unterlagen muss ich der Baubeginnsanzeige beifügen?
      In der Regel sind dies die Baugenehmigung, die Baupläne und gegebenenfalls weitere Nachweise, wie z.B. der Standsicherheitsnachweis.
    7. Welche Unterlagen muss ich der Nutzungsaufnahme beifügen?
      Dies hängt von den jeweiligen Anforderungen des Bauamtes ab. Häufig sind dies der Energieausweis, Abnahmebescheinigungen von Handwerkern und gegebenenfalls weitere Nachweise über die Einhaltung der Baugenehmigung.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Baugenehmigung?
      Der Bauantrag ist der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist die behördliche Genehmigung, die Bauarbeiten durchführen zu dürfen.

    🔗 Verwandte Themen

    • Bauantrag für Nutzungsänderung
      Informationen zum Verfahren und den erforderlichen Unterlagen.
    • Formulare für Baubeginn und Nutzungsaufnahme
      Wo Sie die Formulare finden und wie Sie diese korrekt ausfüllen.
    • Rechte und Pflichten als Bauherr
      Welche Verantwortlichkeiten Sie als Bauherr haben.
    • Baugenehmigungspflichtige Vorhaben
      Welche Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedürfen.
    • Anforderungen an Bestandsgebäude
      Welche besonderen Vorschriften bei Änderungen an Bestandsgebäuden gelten.
  2. Formulare Baubeginn/Nutzungsaufnahme: Datumsproblematik!

    Nutzungsänderung und Baubeginn
    Nutzungsänderung und Baubeginn sind im Datum identisch und beginnen mit dem Datum der Genehmigung. Dieses Datum liegt in der Vergangenheit. Damit sind beide Formulare nicht zu verwenden weil die Tätigkeiten bereits abgelaufen sind. Geben Sie die Formulare dem Baubeamten unausgefüllt zurück oder tragen Sie als Bauherr das Datum der Baugenehmigung ein und sie selbst als Bauleiter, oder etwas Falsches (ihre Katze?) es bleibt ohne Wirkung.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Bestätigung: Rechtssicherheit bei Ferienvermietung im DG

    Danke ...
    Danke Herr Kirschner

    für die schnelle Rückmeldung. Hatte mich schon gewundert warum trotz Kenntnis des "Status quo" die untere Bauaufsicht (Aussteller) diese Formulare mit geschickt hat.

    Ich hoffe, das ich nun rechtssicher in meinem Haus leben darf und die Ferienvermietung im DGAbk. so weiterlaufen kann.

    MfG Peter

  4. Nachträgliche Baugenehmigung: Konsequenzen der Formularabgabe?

    Tja, leider ist es wohl doch nicht so einfach ...
    Hallo noch einmal,

    nach Rücksprache mit dem Architekten, musste er gestehen, das er diese beiden Formulare "Anzeige über Baubeginn" sowie "Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage" in dem vorliegenden Fall so nicht erwartet hat, und nun selber mit dem Sachbearbeiter über mögliche Konsequenzen bei der Abgabe dieser Erklärungen sprechen muss. Das dauert dann wieder ... bis dahin erneut Ungewissheit und Frust.

    Die Formulare bzw. die ganze Baugenehmigung enthält keine weiteren, expliziten Forderungen. Lediglich die Art des Bauvorhaben, (AktZei), Ort sind vorausgefüllt.

    Das letzte amtliche Baudokument in meinen Unterlagen ist eine sog. "Gebäudeeinmessung" Aufgrund einer Ortsbesichtigung. Kommt so etwas ähnliches oder eine Schlussabnahme auch noch?

    Hat jemand eine Idee, wie das nun weitergeht? Bei einer so unsicheren Lage habe ich so langsam keine Lust mehr in Erhalt oder Modernisierung zu investieren.

    Danke und Gruß Peter

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Nachträgliche Baugenehmigung: Formular-Fallstricke

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Ausfüllung der Formulare für Baubeginn und Nutzungsaufnahme nach Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung. Ein zentrales Problem ist die Datumsangabe, da die Nutzungsänderung bereits vor der Genehmigung erfolgte. Der Austausch beleuchtet die Unsicherheiten und möglichen Konsequenzen bei der Abgabe der Formulare.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Formulare Baubeginn/Nutzungsaufnahme: Datumsproblematik! wird auf die Problematik hingewiesen, dass die Formulare unbrauchbar sein könnten, wenn das Datum der Nutzungsänderung vor dem Datum der Baugenehmigung liegt. Es wird empfohlen, die Formulare unausgefüllt zurückzugeben oder das Datum der Baugenehmigung einzutragen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bestätigung: Rechtssicherheit bei Ferienvermietung im DGAbk. bestätigt die erlangte Rechtssicherheit bezüglich der Ferienvermietung im Dachgeschoss nach der Genehmigung der Nutzungsänderung. Dies ist ein wichtiger Aspekt im Kontext der nachträglichen Baugenehmigung.

    🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Nachträgliche Baugenehmigung: Konsequenzen der Formularabgabe? wird die Unsicherheit bezüglich der korrekten Vorgehensweise bei der Abgabe der Formulare betont. Der Architekt muss sich mit dem Sachbearbeiter abstimmen, um mögliche Konsequenzen zu klären. Dies unterstreicht die Komplexität des Prozesses bei einer nachträglichen Baugenehmigung.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, sich vor der Abgabe der Formulare für Baubeginn und Nutzungsaufnahme mit dem zuständigen Bauamt oder einem Architekten abzustimmen, um mögliche Fehler und Konsequenzen zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Formulare Baubeginn/Nutzungsaufnahme: Datumsproblematik! bezüglich der Datumsangaben.

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