Geplant ist die Nutzungsänderung eines ehem. Stalls (EG) mit Lagerfläche (DG). Lagerfläche DG bleibt bestehen. Im EG soll eine Garage für zwei Fahrzeuge (PKW, Schlepper) entstehen, die restliche Fläche wird zu Lagerräumen. Die Garagenfläche ist baulich getrennt von den Lagerräumen und < 100 m². Landwirtschaft besteht weiterhin. BGFAbk. EG + DGAbk. > 400 m². Wird durch die Nutzungsänderung des Stalls zur Garage (in der ein PKW abgestellt wird) das Gebäude in GK 3 eingestuft?
Im Voraus vielen Dank für hilfreiche Antworten. Freundliche Grüße