Bauantrag Änderung nach Rücktritt: Architektenvollmacht, Kosten & Vorgehen?
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Bauantrag Änderung nach Rücktritt: Architektenvollmacht, Kosten & Vorgehen?

Hallo, wir sind etwas ratlos in Niedersachsen 🙂

Ausgangslage: Wir haben einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmen unterzeichnet. Vertragsgemäß hätte der Vertragsabschluss binnen 2 Wochen seitens des Bauunternehmens bestätigt werden müssen. Eine entsprechende Bestätigung ist jedoch nicht erfolgt. Somit ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Selbst wenn der Vertrag zustande gekommen wäre, besteht Einigkeit zwischen uns und dem Bauunternehmen, dass der Vertrag im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben sein soll und wechselseitige Ansprüche erledigt sein sollen.

Zwischen der Vertragsunterzeichnung und der Entwicklung, dass wir und das Bauunternehmen nun getrennte Wege gehen, hat die Baufirma den Bauantrag eingereicht. Nun hat die Stadt Aufgrund einer Anbaubaulast geschrieben, dass ein Doppelcarport um 13 Meter verschoben werden muss. Dies ist wohl möglich und eigentlich auch die bessere Lösung im Vergleich zum beantragten Standort. Ich denke, da haben wir und das Bauunternehmen geschlafen obwohl wir auf die Anbaubaulast das Bauunternehmen hingewiesen hatten. Jedenfalls müssten wir nun unseren Plan entsprechend ändern und in der Folge sollten wir unbedingt ein zusätzliches Doppelfenster mit aufnehmen.

Nun kommt meine Frage: Als Entwurfsverfasser ist nach wie vor der bei dem Bauunternehmen beschäftigte Architekt eingetragen.

Aufgrund der Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Bauunternehmen, möchte ich es gerne vermeiden, dass die Baufirma bzw. deren Architekt zu kontaktieren um die Änderungen vorzunehmen.

Wie sollten wir vorgehen? Vollmacht zur Einreichung von Änderungen die ursp. dem Entwurfsverfasser gegeben wurde nun einem anderen Architekten übertragen? Muss der Einreicher der Änderungen selbst Architekt sein? Könnte die Änderung so einfach erfolgen, dass man selbst den neuen Standort des Carports beim Bauamt einträgt und das "neu entstehende" Doppelfenster ebenso in den dort vorliegenden Entwurf einzeichnet? Muss ein neuer Plan her?

Die Bauantragsunterlagen wurden uns sozusagen kostenfrei überlassen. Auf die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wird wohl verzichtet  -  nur haben wir eben außer den Ausdrucken (bei der Stadt) und unserer Abschrift nichts womit wir arbeiten könnten. Dazu fehlt jede Erfahrung, was die Stadt nun genau von uns braucht und wie wir liefern können ohne unötig Geld zu verbrennen.

besten DANK schon mal vorab

  • Name:
  • Volker
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    GoogleAI-Analyse

    Nach Rücktritt vom Bauvertrag und bereits eingereichtem Bauantrag sind einige Punkte zu beachten. Ich empfehle folgendes Vorgehen:

    • Architektenvollmacht: Klären Sie, ob der Architekt weiterhin bevollmächtigt ist, Änderungen am Bauantrag vorzunehmen. Ohne gültige Vollmacht kann er nicht im Namen des Bauherrn handeln.
    • Einvernehmen mit dem Bauamt: Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Bauamt auf und schildern Sie die Situation. Klären Sie, welche Unterlagen für die Änderungen am Bauantrag erforderlich sind.
    • Kosten: Die Änderung des Bauantrags kann zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn der Architekt neue Pläne erstellen muss. Klären Sie die Kostenübernahme im Vorfeld.
    • Geltendmachung von Ansprüchen: Prüfen Sie, ob das Bauunternehmen aufgrund des nicht bestätigten Vertragsabschlusses Ansprüche geltend machen kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht bezüglich der Vertragsbeendigung und der möglichen Ansprüche des Bauunternehmens beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein formelles Gesuch, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er enthält alle relevanten Pläne, Beschreibungen und Nachweise, die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauordnung, Bauvorhaben
    Architektenvollmacht
    Eine Architektenvollmacht ist eine schriftliche Ermächtigung, die dem Architekten vom Bauherrn erteilt wird, um ihn bei der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens zu vertreten. Sie regelt den Umfang der Vertretungsbefugnis.
    Verwandte Begriffe: Vertretungsvollmacht, Bauherr, Architekt
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Vergütung und die Bauzeit.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistung, Bauunternehmen
    Baugenehmigung
    Die Baugenehmigung ist die behördliche Zustimmung zu einem Bauvorhaben. Sie wird erteilt, wenn der Bauantrag den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baubehörde
    Anbaubaulast
    Eine Anbaubaulast ist eine öffentlich-rechtliche Beschränkung, die die Bebauung eines Grundstücks im Hinblick auf die Nachbargrundstücke regelt. Sie kann beispielsweise die Höhe oder den Abstand von Gebäuden betreffen.
    Verwandte Begriffe: Baulast, Nachbarrecht, Bebauungsplan
    Bauamt
    Das Bauamt ist die zuständige Behörde für die Genehmigung von Bauvorhaben und die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baugenehmigung, Bauordnung
    Entwurfsverfasser
    Der Entwurfsverfasser ist die Person, die den Bauplan erstellt und für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. In der Regel ist dies ein Architekt oder ein Bauingenieur.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Bauplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was passiert mit dem Bauantrag, wenn der Bauvertrag nicht zustande kommt?
      Antwort: Der Bauantrag bleibt grundsätzlich bestehen, muss aber gegebenenfalls an die geänderten Umstände angepasst werden. Klären Sie mit dem Bauamt, ob eine formelle Rücknahme oder Änderung erforderlich ist.
    2. Frage: Kann ich den Architekten wechseln, obwohl der Bauantrag bereits eingereicht ist?
      Antwort: Ja, Sie können den Architekten wechseln. Der neue Architekt benötigt jedoch eine Vollmacht und muss sich mit dem Bauamt in Verbindung setzen, um die Vertretung zu übernehmen.
    3. Frage: Wer trägt die Kosten für die Änderung des Bauantrags?
      Antwort: Die Kostenübernahme sollte vertraglich geregelt sein. Wenn keine Regelung besteht, hängt es davon ab, wer die Änderung verursacht hat. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
    4. Frage: Was ist, wenn das Bauunternehmen bereits Leistungen erbracht hat?
      Antwort: Auch wenn der Bauvertrag nicht zustande gekommen ist, kann das Bauunternehmen Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen haben. Lassen Sie die erbrachten Leistungen bewerten und prüfen Sie die Ansprüche.
    5. Frage: Kann das Bauamt den Bauantrag ablehnen, wenn der Bauvertrag nichtig ist?
      Antwort: Die Gültigkeit des Bauantrags hängt nicht direkt von der Gültigkeit des Bauvertrags ab. Das Bauamt prüft, ob der Bauantrag den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
    6. Frage: Welche Rolle spielt die Anbaubaulast bei der Änderung des Bauantrags?
      Antwort: Die Anbaubaulast kann relevant sein, wenn die Änderungen am Bauantrag Auswirkungen auf die Anbausituation haben. Klären Sie dies mit dem Bauamt.
    7. Frage: Was muss ich bei der Einreichung der Änderungen beachten?
      Antwort: Achten Sie darauf, dass alle Änderungen vollständig und korrekt dokumentiert sind. Reichen Sie die Unterlagen fristgerecht beim Bauamt ein.
    8. Frage: Wie lange dauert es, bis die Änderungen am Bauantrag genehmigt werden?
      Antwort: Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Bauamt und der Komplexität der Änderungen ab. Fragen Sie beim Bauamt nach einer Schätzung.

    🔗 Verwandte Themen

    • Rücktritt vom Bauvertrag
      Voraussetzungen und Folgen des Rücktritts vom Bauvertrag.
    • Architektenvertrag
      Rechte und Pflichten von Architekt und Bauherr im Architektenvertrag.
    • Bauantragsverfahren
      Ablauf und Anforderungen des Bauantragsverfahrens.
    • Baurechtliche Beratung
      Die Bedeutung der baurechtlichen Beratung für Bauherren.
    • Änderung von Baugenehmigungen
      Vorgehen bei der Änderung einer erteilten Baugenehmigung.
  2. Baulast vs. Carport: Genehmigungsfreiheit & Grundstücksnutzung

    Baulast für einen Carport?
    Wie genau ist die Baulast formuliert? Carports sind als Nebengebäude genehmigungsfrei. 13 Meter verschieben bedeutet das eine 13 Meter längere Zufahrt? Das ist eine Verschwendung wertvoller Grundstücksfläche mit notwendiger Versiegelung, die Zufahrt ist als Garten nicht nutzbar. Verzichten Sie (vorerst) auf den Carport und lassen Sie sich die Baugenehmigung ohne CP erteilen. Später beantragen Sie ein genehmigungsfreies Vorhaben mit dem CP nahe der Straße. Damit erledigt sich auch eine Tektur für das Fenster. Üblich sind Garagen oder Carports mit einem Abstellplatz davor, also im Abstand von max. 6 Meter von der Straße. Nach den städt. Parkplatzsatzungen benötigen Sie Abstellplätze und keine um 13 Meter verlängerten Zufahrten zu Abstellplätzen. Eine Zeichnung wäre hilfreich gewesen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Bauvertrag: Schriftliche Bestätigung vs. Bauantrag als Annahme

    Foto von wiki

    Ich wäre vorsichtig bezüglich der Bestätigung
    Ist den wirklich eine schriftliche Bestätigung vereinbart worden?

    " Vertragsgemäß hätte der Vertragsabschluss binnen 2 Wochen seitens des Bauunternehmens bestätigt werden müssen. Eine entsprechende Bestätigung ist jedoch nicht erfolgt. "

    Wenn das Bauunternehmen einen Bauantrag einreicht, wird man darin eine Annahme des Vertrages sehen dürfen.

    Möglicherweise haben Sie doch einen Vertrag "an der Backe". Drum prüfe wer sich (ewig) bindet ...

    Nicht jede Annahme eines Vertrages erfolgt schriftlich. Sie kann auch durch Bearbeitung des Auftrages erfolgen, ohne dass der Antragsteller zunächst davon erfährt.

  4. Bauantrag nach Vertragsaufhebung: Rechte der Baufirma?

    Aufhebung des Bauvertrages ist doch bestätigt
    Über die Aufhebung des Bauvertrages besteht doch Einigkeit. Viel wichtiger ist doch die Frage, wem der eingereichte Bauantrag gehört. Das ist doch wohl die Baufirma und ist an den Bauvertrag gekoppelt. Sicherlich hat die Baufirma den Bauantrag längst storniert. Damit haben Sie nichts außer Zeitverzug. Mit einem neuen Architekten lösen sich alle Probleme, den Zeitverzug können Sie verkleinern, in dem Sie die Architektenleistungen der Baufirma bezahlen bzw. beauftragen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  5. Baulast in Niedersachsen: Garagen, Baurecht & Prüfungspflicht

    AU man, der Kirschner mal wieder
    Garagen bis 30 m² Grundfläche sind in Nds seit 2012 verfahrenfrei, ja! Aber deswegen nicht frei vom Baurecht! Und wenn dem Bauamt auffällt, das dort gegen eine Baulast verstoßen würde, dann rügt es das  -  völlig zu Recht!

    @ TE

    1) Das Vertragliche dringend von einem Anwalt für Baurecht prüfen lassen, sonst zahlen Sie ggf. 2-fach!

    2) Klären Sie die Lage mit dem Bauamt. Die haben ja keine Ahnung von der Trennung, schicken also völlig zu Recht jeweils dem Planer Kopien von Schreiben, der dann ggf. sogar noch tätig wird.

    Wenn die vertragliche Lage klar ist (siehe 1) ), einen anderen Architekten mit der Überarbeitung der Unterlagen beauftragen. Zu den Kosten ist hier schwer was zu sagen. Wenn Sie jemanden finden, der noch "zu Fuß" zeichnen kann und das "Zaubern" mit Fotokopierer und Transparentpapier noch beherrscht und das auch noch ohne große Prüfung des ganzen Vorhabens macht, dann wird es ein kleiner dreistelliger Betrag. Finden Sie wen, der nur noch CAD kann und der den gesamten Altantrag durchprüft, ob da noch mehr Kinken drin sind (für die sie/er dann ja mithaftet), dann kann es auch 4-stellig werden. Alle Zwischenstufen sind auch denkbar!

    Aber am allerwichtigsten ist die Frage, ob sie wirklich kostenfrei raus sind, denn wenn nicht, dann soll der Bauunternehmer auch seinen Bockmist kostenlos ausbessern.

  6. Architektenvertrag & Bauantrag: Ansprüche nach Vertragsauflösung

    Kommentarzwang von RD?
    Es ist doch deutlich geschrieben, dass der Bauvertrag nicht zustande gekommen ist bzw. aufgelöst ist weil die Schriftform fehlt und diese auch nicht vollzogen wird. Damit ist ohne Architektenvertrag auch die Tätigkeit des Firmen-Architekten beendet. Gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen, so hat es der Fragesteller mit der Baufirma vereinbart. Gelder sind offensichtlich nicht geflossen. Es ist doch unwahrscheinlich, dass der Architekt den Bauantrag nachbessert oder weiter verfolgt. Wollen Sie noch bauen? Wenn ja: was haben Sie: offensichtlich nichts! Selbst wenn Sie eine Kopie des Bauantrages haben, dürfen Sie den nach dem Urheberrecht nicht verwenden. Also alles auf Anfang und Details mit dem Bauamt klären. Jeder seriöse Architekt hätte wohl den Punkt einer Anbaubaulast für eine Carport vorher geklärt.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  7. Baugenehmigung & Urheberschutz: Rechte des Antragstellers

    Herr Kirschner, lassen Sie es einfach,
    Sie schreiben nur Unfug!

    1) glaubt der TE nur, es sei so abgesprochen. Wie rechtssicher das ist, weiß hier keiner. Daher ab zum Anwalt!

    2) Unterliegen Einfamilienhaus-Planungen zu 99,9 % nicht dem Urheberschutz, sondern können verwendet werden. Ob das ein Honorar auslöst, ist eine ganz andere Sache, Dazu siehe 1)

    3) Baugenehmigungen sind auf den Antragsteller ausgestellt und gelten für ihn und nicht für den, der den Antrag gestellt hat.

  8. Bauantrag Änderung: Notwendige Dokumente & Vorgehensweise

    Kaffeesatz lesen
    Die Mutmaßungen bringen nicht weiter, die Deutungen von RD auch nicht. Es kommt doch nur darauf an, welche Dokumente der Fragesteller hat. Ohne Dokumente nützt weder ein Gang zum Anwalt noch ein Gang zum Bauamt. Also wäre es sinnvoll, wenn der Fragesteller hier mitteilt: diese Unterlagen habe ich und das will ich machen. Der Fragesteller möge auch mitteilen, ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird oder ob innerhalb des B-Planes gebaut werden soll und ob die Mitteilung der Stadt ein einfacher Hinweis oder ein Bescheid ist. Bis dahin gibt es Varianten und eine Streitkultur, die mit dem Besuch des Kindergartens abgeschlossen sein sollt, oder sind Sie dort sitzen geblieben, Herr RD?
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  9. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauantrag Änderung nach Rücktritt: Architektenvollmacht, Kosten & Vorgehen?

    💡 Kernaussagen: Nach Rücktritt vom Bauvertrag ist die Klärung der Rechte am Bauantrag entscheidend. Die Gültigkeit des ursprünglichen Vertrags und die damit verbundenen Architektenleistungen müssen geprüft werden. Baulasten und Genehmigungsfreiheit von Carports sind baurechtlich relevant. Die Vorlage aller Dokumente ist für die weitere Vorgehensweise unerlässlich.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Annahme eines Bauvertrags auch durch Einreichung eines Bauantrags erfolgen kann, wie im Beitrag Bauvertrag: Schriftliche Bestätigung vs. Bauantrag als Annahme erläutert wird. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben.

    ✅ Zusatzinfo: In Niedersachsen sind Garagen bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei, aber nicht vom Baurecht befreit. Dies ist besonders relevant, wenn eine Baulast vorliegt, wie im Beitrag Baulast in Niedersachsen: Garagen, Baurecht & Prüfungspflicht diskutiert.

    💰 Zusatzinfo: Die Klärung der Architektenleistungen und möglicher Honoraransprüche ist wichtig, besonders wenn der Bauvertrag nicht zustande gekommen ist. Siehe hierzu Architektenvertrag & Bauantrag: Ansprüche nach Vertragsauflösung.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Situation bezüglich des Bauantrags von einem Anwalt für Baurecht prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente zusammen haben, bevor Sie das Bauamt kontaktieren, wie im Beitrag Bauantrag Änderung: Notwendige Dokumente & Vorgehensweise betont wird.

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