ich habe Ende 2011 ein Wohnhaus mit drei Wohnungen gekauft. Dieses Haus wurde seinerzeit im EG von den Eigentümern bewohnt und war im KG und DGAbk. vermietet.
Die Eigentümer sind nach dem Verkauf (an mich) ausgezogen und nach kleinen Renovierungen wurde auch diese Wohnung dann vermietet.
Die Immobilie wurde Anfang der 70er Jahre als Flachdachhaus gebaut und Ende der 80er Jahre wurde dann das OGAbk. noch mit Satteldach aufgebaut. Sie steht in ländlicher Gegend Bayerns in einem Wohngebiet.
Im Frühjahr 2016 bekam ich dann Post von der zuständigen Baubehörde, in dem mir mitgeteilt wurde, dass das KG im Bauantrag als Keller und nicht als Wohnraum genehmigt sei und das DG als Bürofläche.
Ich sollte nun die Nutzungsänderung beantragen. Wie schon geschrieben wurde die Immobilie schon seit mindestens 10 Jahren so genutzt und ich habe bei Erwerb noch zusätzlich Parkplätze geschaffen um hier die Vorschriften zu erfüllen.
Aber klar, war mein Fehler, dass ich beim Kauf nicht beim Amt nachgefragt habe, wie die Genehmigungssituation ausschaut.
Also habe ich einen befreundeten Bauzeichner damit beauftragt die Pläne neu zu zeichnen, habe Lagepläne besorgt, Nachbarn unterschreiben lassen, ...
Letzte Woche kam nun die Genehmigung für die Nutzungsänderung. Dabei u.a. eine Baubeginnsanzeige (?!?) und ein Formular über die Fertigstellung, auf der nun die Statik und Brandschutz bestätigt werden sollen.
Nun meine Frage: Muss ich wirklich diese ganzen Unterschriften beibringen? Nochmal: Das Haus steht über 40 Jahre, ich baue nicht um, ich ändere keine Wände, ...
Wie soll nun so eine Bestätigung aussehen? Ich weiß z.B. nicht, die Baumaterialien der Zwischenwände. Müssen dafür dann Wände geöffnet werden, oder abgehängte Decken entfernt werden?
Kann das Bauamt (mit gutem Willen) auf diese Unterlagen verzichten, oder muss ich nun wirklich nochmal einen zugelassenen Architekten beauftragen, der die Bestätigung dann erteilt.
Und könnte ich rechtlich gegen die alten Eigentümer der Immobilie vorgehen, auch wenn der Kauf schon fast 5 Jahre zurückliegt? Im Notarvertrag wurde klar auf die Vermietung der beiden Geschosse (mit Eintritt in die Mietverträge, Mietübergang, ...) eingegangen. Eigentlich hätte der alte Eigentümer ja die Nutzungsänderung schon vor vielen Jahren beantragen müssen. Die Sache hat bisher schon über 1.000 € gekostet ...
Ich empfinde das Ganze halt irgendwie als die totale Bürokratie und bin für Ratschläge äußerst dankbar ...
Danke vorab und viele Grüße
M. S.