ich interessiere mich für ein Grundstück in einem Neubaugebiet im Saarland und habe diesbezüglich ein paar Grundsatzfragen.
Die Landesbauordnung des Saarlandes habe ich hinsichtlich der Abstandsflächen bereits durchgelesen und auch die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) bezüglich Baugrenzen. So richtig verstanden bzw. beantwortet wurde meine Frage leider nicht. Vielleicht habe ich auch einfach ein Verständnisproblem.
Zur besseren Veranschaulichung habe ich die entsprechende Planzeichnung als Anhang beigefügt. Es geht um das gelb umrandete Grundstück. Die Baugrenze hat auf der rechten Seite 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze. Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Raum dazwischen die Abstandsfläche, korrekt? Laut Landesbauordnung ist es erlaubt dort eine Garage zu errichten. Dürfte ich dies hier auch oder wird das durch die eingezeichnete Baugrenze verhindert? Sprich auf der einen Seite darf ich zwar eine Garage auf der Abstandsfläche errichten, auf der anderen Seite aber die Baugrenze nicht überbauen oder ist dies für eine Garage irrelevant?
Des Weiteren zieht sich diese Linie mit den Dreiecken mitten durch das Grundstück und in der Erläuterung heißt es, das wäre die Umgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen. Was bedeutet dies genau oder habe ich die Erläuterung falsch interpretiert (Erläuterung ebenfalls als Anhang beigefügt).
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Hilfe und Beantwortung meiner Fragen.
Beste Grüße




