in einem Bebauungsplan Gebiet in Schleswig Holstein gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) 1977. Gebiet: Industriegebiet. Frage dazu: werden befestigte Flächen (z.B. Pflaster für Wege, Zufahrten, Hofbefestigung, PKW-Abstellflächen etc.) mit herangezogen bei der Berechnung der GRZAbk. nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1977? Stellen diese ggf. eine Nebenanlage nach § 14 dar und werden dann nicht angerechnet?
vielen Dank
