Laut LBauO S-H ist eine Breite von 1,5 m als Feuerwehrzugang völlig ausreichend. Der Eigentümer hat auch kein Interesse, den hinteren Grundstücksteil mit dem Auto anzufahren. Da der Eigentümer das Grundstück auch nicht teilen will, kann der Stellplatz vor dem bereits vorhandenen Einfamilienhaus Im Vorgarten angeordnet werden.
Wenn die Stadt jetzt auf die 3 M breite befahrbare Erschließung bestehen würde, hätte dann eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung Aussicht auf Erfolg?
Ich danke schon jetzt für Ihre Antworten!