1. Ist zur Errichtung des Pools eine Baugenehmigung erforderlich?
2. Ist meine Zustimmung für die Errichtung einzuholen?
3. Ist die Abdeckung genehmigungspflichtig?
4. Da mit der Abdeckung des Pools nunmehr ein monströses Ausmaß erreicht wurde, ist das nach gültigem Baurecht, nachdem bereits 9 m Garage steht, überhaupt zulässig?