ich soll bei meinem Neubau zum Antrag auf Schlussabnahme noch einen Nachweis einreichen, dass der Wärmeschutz entsprechend dem "Nachweis über den Wärmeschutz" durchgeführt worden ist.
Wer kann das bestätigen?
Architekt; haben wir keinen Kontakt zu. (längere Geschichte)
Baufirma, die unseren Rohbau und Klinker (mit Dämmung) gemacht hat?
Malermeister, mit dem wir zusammen das WDVSAbk. angebracht haben? (mein Haus hat WDVS und Klinker)
Die Person muss die Anforderungen nach § 58 Abs. 3 bzw. Abs. 5 NbauO erfüllen. (da steht aber leider nicht genau drin, wer das machen kann!)
Bundesland ist Niedersachsen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
