Bauvoranfrage liegt noch beim zuständigen LRA. Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter werden darin u.a. folgende Punkte aufgelistet werden.
1. da in der Nachbarschaft nur Satteldächer und ein Krüppelwalmdach stehen, soll ich auch ein Satteldach bauen. (Ich will aber ein Zelt- oder notfalls ein Walmdach.)
2. in der Nachbarschaft stehen überwiegend Häuser mit Erdgeschoss und 1. Stock mit Dachschrägen und Gauben. (Ich will zwei Vollgeschosse ohne Dachschrägen.)
3. Die anderen Häuser haben rote Dächer. Meines soll dunkel bzw. schwarz werden.
Der Sachbearbeiter meinte dass ein Kompromiss in der Form geschlossen werden könnte, dass er zwei Vollgeschosse genehmigt wenn ich mich für ein Satteldach entscheide.
Jetzt meine Fragen:
1. Kann mir im Bescheid der Bauvoranfrage eine zwingende Dachform vorgeschrieben werden? (Irgendwie habe ich das Gefühl, dass der Sachbearbeiter mich immer überreden bzw. überzeugen will, dass ein Satteldach besser ist damit ich diesem zustimme.)
2. Wenn mir die Dachform/Dachfarbe vorgeschrieben werden kann, habe ich Möglichkeiten gegen diese ohne gerichtliche Schritte vorzugehen? Evtl. Gespräch mit höherer Stelle bzw. Landrat oder Zahlung einer bestimmten Summe?
3. Habe Bilder von Häusern in Nachbargemeinden gefertigt welche dem Erscheinungsbild nach nicht in die Häuserlandschaft passen. Bringt es was diese dem Sachbearbeiter vorzulegen?
Bin für jede Antwort und/oder eigenen Erfahrungsbericht dankbar.
Habe nächste Woche nochmals einen Termin beim Sachbearbeiter und würde mich mit mehr Hintergrundwissen besser auf das Gespräch vorbereitet fühlen.