Die Aussage war folgende:
1. Carports unter 30 m² Grundfläche sind genehmigungsfrei
2. die Lage meines Carports befind sich außerhalb des Baufensters für Garagen/Carports. Eine Befreiung sei ungewiss
3. Die Schneelast betrage 2,6 kN/m².
Und das habe ich jetzt nicht verstanden, Darf ich jetzt das Dingen bauen, wenn es kleiner als 30 m² ist oder nicht?
Lieben Gruß