Wir möchten gerne in NRW eine Terrassenüberdachung erstellen. Sie soll ca. 4,50 m breit und max 3 M tief sein. Meine Wenigkeit war schon beim Bauamt die sagten mir dass ich zur Linken Seite eine Brandschutzmauer brauche. (Reihenendhaus).
Es liegt kein Bebauungsplan vor, was ihrer Meinung nach gut ist und deswegen sollte es keine Probleme geben. So ihre Aussage.
Mein Nachbar auf der anderen Hausseite (auch Reihenebdhaus) hatte mal vor ca. 1-2 Jahren einen Antrag gestellt dieser wurde aber abgelehnt.
" .. laut Ablehnung darf nach hinten und nach vorne raus noch nicht einmal einen Meter angebaut werden, weil unsere Fläche zu klein nach hinten ist und das fast alles dann bebaut sein würde. Wir haben vom Haus aus hinten bis zur Grenze ca. 10 m . "
Bevor ich meine Sachen jetzt abgebe wollte ich hier mal Meinungen hören ob das Bauamt wirklich solch eine Begründung niederlegen kann.
Vielen Dank im Voraus Gruß