Wir sind Eigentümer eines Grundstücks in Schleswig-Holstein, das vorn mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Seit 4 Jahren gibt es einen neuen Bebauungsplan, der auch eine rückwärtige Bebauung zulässt.
Die Erschließung des hinteren Grundstücksteils ist über einen öffentlichen Wohnweg vorgesehen, der parallel zu unserem Grundstück verläuft.
Dummerweise liegt dazwischen jedoch noch das Grundstück unserer Nachbarn und die sind weder bereit uns ein Wegerecht einzuräumen, noch uns den fehlenden 3 M Streifen zu verkaufen.
Nun wollen wir unser Grundstück gar nicht teilen, sondern lediglich hinten ein weiteres Haus bauen. Vorgesehen ist ein Haus mit 2 2-Zimmerwohnungen. Dieses Haus kann innerhalb des Baufensters so angeordnet werden, dass kein Gebäudeteil mehr als 60 m hinter der vorderen Grundstücksgrenze liegt, sodass rechtlich keine Feuerwehrzufahrt erforderlich ist. Die 2 Stellplätze finden problemlos in unserem Vorgarten Platz und uns genügt ein Fußweg nach hinten.
Das Bauamt besteht jedoch auch bei nicht Nichtteilung auf die B-Planmäßige zusätzliche Erschließung und sagt, der hintere Grundstücksteil sei nicht erschlossen und daher nicht bebaubar. Meiner Meinung nach genügt es, dass das gesamte Grundstück komplett erschlossen ist. Die fehlende Erschließung wird doch erst bei Realteilung zum Problem, sogar eine Teilung nach WEGAbk. müsste ohne Weiteres möglich sein, oder nicht?
Schon mal vorab 1000 Dank für Ihre Antworten!
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