ich beabsichtige ein Grundstück (Schleswig-Holstein) zu kaufen. Dieses liegt in einem kleinen Dorf, es gibt keinen Bebauungsplan. Allerdings gibt es eine Abrundungssatzung, in die dieses Grundstück vor einigen Jahren miteingeschlossen wurde. Eine Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Allerdings wurde ein Teil des Grundstücks bei dieser Planänderung als Maßnahmenfläche festgeschrieben (Gesamtgrundstück: 1500 m², Maßnahmenfläche: 750 m²). Lt. Planung sind auf dieser Maßnahmenfläche alle Gehölze zu erhalten und die vorhanden Grünlanflächen extensiv zu nutzen. Das mit dem Bestandschutz der Gehölze ist mir klar. Aber was bedeutet die "extensive Grünlandnutzung"? Heißt das, ich kann da keinen "normalen" Rasen/Garten haben, sondern darf den Teil nur 2 mal im Jahr mähen? Darf man dort zusätzliche Sträucher etc. pflanzen? Wie wird so etwas eigentlich von den Ämtern kontrolliert/gehandhabt?
Danke im Voraus