wir haben ein sehr kleines 305 m² großes Grundstück erworben, auf dem eine Bodenplatte vorhanden ist. Die Bodenplatte geht über zwei Grundstücke, da hier mal Doppelhaushälften geplant waren. Die zweite Hälfte (links von uns) wurde mit einem Haus (Holzständerwerk) bebaut. Nachdem dieser Nachbar nun erzählte wir können nicht anbauen, da seiner Meinung nach die Bodenplatte nicht mehr nutzbar sei (12 Jahre Wasser und Frost) und abreißen geht auch nicht (da es genaugenommen eine gemeinsame Bodenplatte ist und ja sein Haus beschädigt werden könnte) sind wir unschlüssig, wie bzw. wer uns genau sagen kann, ob es tatsächlich so ist. Wir sind davon ausgegangen, dass wir
- a) Die Bodenplatte nutzen können/müssen
- b) Bei Bedarf abreißen und an einer "besseren" Stelle neu gießen
- c) Einem Anbau an dem vorhandenen Holzhaus (wir planen ein Steinhaus) nichts entgegen spricht.
Der Verkäufer hat uns versichert,
- Die Baugenehmigung aus dem Jahr 2000 sei so auch 2013 umsetzbar (erneut genehmigen lassen)
- Die Bodenplatte sei in einem guten Zustand
- Der Nachbar braucht weder informiert noch gefragt zu werden.
Wir sind nun unschlüssig, ob wir nachträglich ein Gutachten der Bodenplatte fordern sollen, bzw. welche Behörde in Brandenburg für die Genehmigung "Nutzung Bodenplatte" zuständig ist. Hat der Nachbar Recht, und unser Vorhaben scheitert, nur weil die Bodenplatten nicht bebaut, bzw. abgerissen werden darf?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Vielen Dank vorab