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BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

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Hallo Guten, ich hoffe ihr könnt ...
  • Name:
  • Kathrin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich benötige mehr Informationen, um eine fundierte Beurteilung abzugeben. Bitte stellen Sie den vollständigen Forumsbeitrag zur Verfügung, damit ich die Frage analysieren und konkrete Lösungen, Tipps und Sicherheitshinweise geben kann.

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    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollständige Analyse
    Eine vollständige Analyse umfasst die detaillierte Untersuchung aller relevanten Informationen, um ein umfassendes Verständnis eines Problems oder einer Frage zu erlangen.
    Verwandte Begriffe: Umfassende Bewertung, detaillierte Untersuchung, Gesamtbetrachtung
    Kontext
    Der Kontext bezieht sich auf die Umstände oder den Hintergrund, der für das Verständnis einer Situation oder Frage relevant ist.
    Verwandte Begriffe: Zusammenhang, Rahmenbedingungen, Situation
    Information
    Informationen sind Daten oder Fakten, die verwendet werden, um Wissen zu erlangen oder Entscheidungen zu treffen.
    Verwandte Begriffe: Daten, Fakten, Kenntnisse
    Empfehlung
    Eine Empfehlung ist ein Ratschlag oder eine vorgeschlagene Vorgehensweise, die auf einer Analyse oder Bewertung basiert.
    Verwandte Begriffe: Ratschlag, Vorschlag, Anleitung
    Gefahrenanalyse
    Eine Gefahrenanalyse ist der Prozess der Identifizierung und Bewertung potenzieller Gefahren, um Risiken zu minimieren.
    Verwandte Begriffe: Risikoanalyse, Sicherheitsbewertung, Gefahrenerkennung
    Forum
    Ein Forum ist eine Online-Plattform, auf der Benutzer Fragen stellen, diskutieren und Informationen austauschen können.
    Verwandte Begriffe: Diskussionsforum, Online-Community, Nachrichtenforum
    Anonymisierung
    Anonymisierung ist der Prozess, bei dem persönliche Daten so verändert werden, dass sie nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
    Verwandte Begriffe: Pseudonymisierung, Entpersonalisierung, Datenschutz

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Informationen sind für eine vollständige Analyse erforderlich?
      Für eine vollständige Analyse benötige ich den vollständigen Text des Forumsbeitrags, um die Frage, den Kontext und mögliche Probleme zu verstehen.
    2. Warum ist der vollständige Text wichtig?
      Der vollständige Text ermöglicht es mir, relevante Keywords zu identifizieren, potenzielle Gefahren zu erkennen und spezifische Empfehlungen zu geben, die auf die Situation des Fragestellers zugeschnitten sind.
    3. Was passiert, wenn der Text unvollständig ist?
      Wenn der Text unvollständig ist, kann ich keine umfassende Analyse durchführen und möglicherweise wichtige Aspekte übersehen, was zu ungenauen oder unvollständigen Empfehlungen führen kann.
    4. Wie kann ich sicherstellen, dass die Analyse korrekt ist?
      Stellen Sie sicher, dass Sie den vollständigen und unveränderten Text des Forumsbeitrags bereitstellen. Je genauer die Informationen, desto besser kann ich Ihnen helfen.
    5. Was mache ich, wenn ich sensible Informationen nicht teilen möchte?
      Versuchen Sie, die sensiblen Informationen zu anonymisieren oder zu paraphrasieren, ohne den Kern der Frage zu verändern. So kann ich Ihnen trotzdem helfen, ohne Ihre Privatsphäre zu gefährden.
    6. Kann ich auch Bilder oder andere Anhänge zur Verfügung stellen?
      Im Moment kann ich nur Text analysieren. Bilder oder andere Anhänge können jedoch hilfreich sein, um den Kontext besser zu verstehen. Beschreiben Sie den Inhalt der Bilder im Text.
    7. Wie lange dauert die Analyse?
      Die Analyse dauert in der Regel nur wenige Sekunden, nachdem Sie den vollständigen Text bereitgestellt haben.
    8. Was passiert mit meinen Daten?
      Ihre Daten werden nur für die Analyse verwendet und nicht gespeichert oder weitergegeben.

    🔗 Verwandte Themen

    • Wie formuliere ich eine präzise Frage in einem Forum?
      Tipps zur Formulierung klarer und verständlicher Fragen, um schnellere und relevantere Antworten zu erhalten.
    • Wie anonymisiere ich sensible Daten in einem Forumsbeitrag?
      Methoden zur Wahrung der Privatsphäre beim Teilen von Informationen in Online-Foren.
    • Die Bedeutung des Kontexts bei der Problemlösung
      Warum der Hintergrund und die Umstände einer Frage entscheidend für die Lösungsfindung sind.
    • Wie man effektive Online-Recherche betreibt
      Strategien zur Suche nach zuverlässigen Informationen und Expertenmeinungen im Internet.
    • Die Rolle von Expertenmeinungen bei komplexen Problemen
      Warum es wichtig ist, sich bei schwierigen Fragen an Fachleute zu wenden.
  2. Baugenehmigung DG: Ablehnung nach 10 Jahren – Was tun?

    Foto von Markus Reinartz

    Sie stellen den Antrag bzw. die Baugenehmigung doch heute!
    Hallo Guten, ich hoffe ihr könnt Hallo Guten ,

    ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen,

    Kurzfassung : seit 10 Jahren ist unser DGAbk. immer noch im Rohbau zustand weil die Baubehörde das DG zur Wohnungszwecken nicht genehmigt,

    wir hatten vor 1 Woche wieder dass Thema angesprochen und beim Bauamt nachgefragt ob wir eine Genehmigung bekommen werden nach 10, doch die sagten uns wieder das gleiche das wie keine Aussicht auf Erfolg haben werden.

    Der Grund

    wir haben unser Haus in ein Neubaugebiet damals gebaut im Bebauungsplan (1990 ) ist geregelt

    GRZ 0,3 GFZAbk. 0,6

    Hier ein Paar Daten zum Objekt

    Grundstück 664 m²

    Bebaute Fläche GRZAbk. = 184,24 m² 0,277 < 0,3

    2 Vollgeschosse GFZ = 368,48 m² 0,554 <0,6

    DG kein Vollgeschoss 7,75 x 13,00 = 100,75 m² < 138,18 m² (184,25 m² x 0,75)

    wir haben alles eingehalten gehabt,

    doch der vom Bauamt sagt uns das die GFZ Überschritten ist und das die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) vom 1977 zählt, Demnach müssen die Flächen von Aufenthaltsräumen, sowie der zu ihnen führenden Flure und Treppenräume, einschl. Umfassungswände, in den nicht Vollgeschossen, der GFZ zugeschlagen werden.

    was uns am meisten aufregt ist das es fast 15 Häusern in der Selbe Straße gibt die davon nicht betroffen waren

    Meine Frage ist jetzt

    Dürfen Die dass, ich meine könne die einfach je nach Lust und Laune die Baunutzungsverordnung (BauNVO) wählen die sie gerade möchten ,

    kann man sich dagegen wären oder was wären die Möglichkeiten? für die Antworten wäre ich Ihnen Sehr Dankbar! Und da sollte denn dann doch auch die Baunutzverordnung von heute gelten, sodann im Bebauungsplan nichts anderes geregelt ist.
    Allerdings Stelle ich mir sodann die Frage, ob die Garagenzufahrten und Terrassen in der von Ihnen hier eingestellten Berechnung berücksichtigt worden sind.
    Nach meinem Dafürhalten sieht dies nicht so aus.
    § 14 Nebenanlagen
    (1) Außer den in den §§ 2 bis 13 genannten Anlagen sind auch untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Soweit nicht bereits in den Baugebieten nach dieser Verordnung Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung zulässig sind, gehören zu den untergeordneten Nebenanlagen und Einrichtungen im Sinne des Satzes 1 auch solche für die Kleintierhaltung. Im Bebauungsplan kann die Zulässigkeit der Nebenanlagen und Einrichtungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
    (2) Die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können in den Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht Absatz 1 Satz 1 Anwendung findet.
    § 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
    (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.
    (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.
    (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.
    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
    1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
    2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  3. GFZ Berechnung: Bebauungsplan 1977 vs. 1990 – Unterschiede

    Hallo Herr Reinartz, die Berechnungen ...
    Hallo Herr Reinartz, die Berechnungen ...
  4. GFZ Überschreitung: Dachausbau trotz Bebauungsplan-Konflikt?

    Foto von

    Na wenn das im Bebauungsplan festgeschrieben ist,
    Hallo Herr Reinartz, die Berechnungen Hallo Herr Reinartz ,

    die Berechnungen stimmen Sie würden öfters überprüft dass Bauordnungsamt hat uns gesagt; das Problem beim Ausbau des

    > Dachgeschosses eine deutliche Überschreitung der GFZAbk.. Im Bereich des

    > Bebauungsplanes ist die Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) von 1977 anzuwenden.

    wenn wir aber nach Bebauungsplan von 1990 gehen würde das alles kein Problem sein .

    und das habe ich im Internet gefunden

    Begriff der Geschossfläche Die Summe der Flächen der Vollgeschosse eines Gebäudes ergibt die Geschossfläche. Die Fläche der Vollgeschosse wird dabei nach den Außenmaßen des Gebäudes berechnet (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 1 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))))))). Nach der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)))))) 1990 sind daher im Gegensatz zu den früheren Fassungen Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände nicht der Geschossfläche zuzuordnen. Mit dieser Umkehrung der bisherigen Rechtslage will der Gesetzgeber den Ausbau von Dach- und Kellergeschossen zu Wohnzwecken erleichtern und fördern. Die Gemeinden haben aber die Möglichkeit, auch in Bebauungsplänen, die in den Geltungsbereich der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)))))) 1990 fallen, die Anrechnung der genannten Aufenthaltsräume auf die Geschossfläche vorzusehen. Ebenso können sie Bebauungspläne, die in den Geltungsbereich der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)))))) von 1962,1968 oder 1977 fallen, ändern und an die Neuregelung der Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO)))))) 1990 anpassen (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 2 Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (Baunutzungsverordnung (BauNVO))))))).

    weiß heißt das, dass die das dürfen oder wie kann man das verstehen liegt es wohl im Ermessenspielraum der Behörde, Ihnen die Baumaßnahme genehmigen zu können oder aber auch nicht.
    Hinsichtlich einer rechtlichen Handhabe die Sie vielleicht hätten oder haben könnten, bin ich ahnungslos, ich hatte einen derartigen Fall noch nicht.
    Befragen Sie einen Anwalt oder hoffen Sie darauf, dass jemand von den Kollegen hier im Forum  -  die vielleicht aus der Architektur kommen oder schon einen derartigen Fall hatten  -  Ihnen einen Tipp geben kann. Ich jedenfalls kann es nicht bzw. kann Ihnen da nicht weiter helfen.
    Ich kann mir aber auch nicht wirklich vorstellen, dass wenn es so ist, wie Sie es beschrieben haben, dass ein Gespräch mit der Beugnehmigungsbehörde Ihnen da nicht weiter helfen kann. Im Normalfall sollte dies doch kein Problem sein  -  aber die Praxis sieht halt oftmals anders aus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. Was steht im B-Plan?

    Was steht im B-PlanAbk.?
    • Name:
    • Peter Oberst
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Dachausbau Genehmigung: GFZAbk. Probleme und Lösungsansätze

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Schwierigkeiten, eine Baugenehmigung für den Dachausbau zu erhalten, insbesondere aufgrund von Überschreitungen der Geschossflächenzahl (GFZ). Der Bebauungsplan von 1977 und dessen Unterschiede zum Plan von 1990 spielen eine zentrale Rolle. Die korrekte Berechnung der GFZ und mögliche Auswege werden erörtert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Baugenehmigung DG: Ablehnung nach 10 Jahren – Was tun? wird die Problematik der Ablehnung einer Baugenehmigung über einen langen Zeitraum thematisiert. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen.

    📊 Zusatzinfo: Die Anwendung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977 führt zu einer deutlichen Überschreitung der GFZ, was den Dachausbau erschwert. Im Beitrag GFZ Berechnung: Bebauungsplan 1977 vs. 1990 – Unterschiede werden die Unterschiede zwischen den Bebauungsplänen von 1977 und 1990 hinsichtlich der GFZ-Berechnung erläutert.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, die Berechnungen der GFZ genau zu überprüfen und gegebenenfalls mit dem Bauordnungsamt zu sprechen, um mögliche Kompromisse oder Ausnahmeregelungen zu erörtern. Siehe auch GFZ Überschreitung: Dachausbau trotz Bebauungsplan-Konflikt? für weitere Informationen.

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