wir haben vor 1,5 Jahren ein Haus gekauft und leider bescheidene Nachbarn. Unser Haus und das der Nachbarn ist baugleich und die Einliegerwohnungen Grenzen mit ca. 11 Meter aneinander. Beim Nachbarn sind an der Grundstücksgrenze noch Stallungen, die in den 60 ern erbaut und genehmigt wurden.
Unser Voreigentümer hat ohne Genehmigung nun einen Holzunterstand und eine Hundehütte direkt an die Grenze gebaut. Der Holzunterstand grenzt mit 5 Meter an das Nachbargrundstück und die Hundehütte mit 3 Metern. Jetzt hat unser Nachbar uns bei der Baubehörde angezeigt. Man sagte uns, dass eine Grenzbebauung in dem Umfang nicht möglich ist. Daher folgende Frage, zählt die Einliegerwohnung auch als Grenzbebauung? Darf man überhaupt ohne Zustimmung des Nachbarn an der Grenze bauen? Habe auch ein paar Bilder "von oben" beigefügt. Danke für die Hilfe. Ach ja, das Haus steht in NRW.