Der Anbau wurde vor der Umnutzung in Wohnraum als Tante-Emma-Laden und Garage genutzt. Lt. Amt gibt es für beide Objekte Bestandsschutz, Abriss muss also nicht sein.
Der Anbau hat ein deutliches Feuchtigkeitsproblem und ist auch sonst ziemlich verschachtelt, also möchten wir ihn gerne grundlegend sanieren und dabei auch den Grundriss verändern. Das Dach ist auch undicht und muss erneuert werden.
Für diesen Teil des Stadtbezirks liegt kein Bebauungsplan vor, sodass laut Aussage des Amtes § 34 zur Anwendung kommt. Wir haben nun aber Bedenken, dass ein Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau/Sanierung vom Amt abgelehnt werden könnte mit dem Hinweis auf den Überbauungsfaktor und die nicht genehmigte Nutzung als Wohnraum. Den Anbau zu verkleinern und wieder zu Gewerbefläche und Garage zu machen wäre für uns ein herber Rückschlag - das alte Häuschen ist zum Wohnen zu klein.
Hat jemand Erfahrung mit § 34 und Wiederherstellung von nicht genehmigtem Wohnraum?
Ich wäre dankbar für Rückmeldungen!