auf einem Nachbargrundstück soll ein "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" errichtet werden. Lassen wir mal beiseite, dass es Baugrenzen, GFZAbk. etc. sprengt, darum soll es hier nicht gehen. Tatsache ist, das Haus ist gut doppelt so groß wie die umliegenden Häuser, weil es eigentlich ein Zweifamilienhaus ist. Damit es aber von den Behörden genehmigt wird, wird es schlicht als "Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" bezeichnet, denn auf dem Grundstück ist nur ein Einfamilienhaus zugelassen.
Die sogenannte Einliegerwohnung nimmt mit ca. 135 m² ca. 1/3 des Hauses in Anspruch. Sie hat einen eigenen Eingang und es gibt keine überschneidenden Wohnbereiche. Allerdings wird es natürlich für den Bauherrn ein Leichtes sein, solche zu erdichten (z.B. Hobbykeller).
Gibt es für die Nachbarn Möglichkeiten, Aufgrund der Tatsache, dass es eigentlich ein Zweifamilienhaus ist, Einspruch zu erheben? (Letztlich geht es darum, dass das Haus viel zu groß ist und die Gemeinde die Nachbarn nicht schützt, sondern den Bau durchwinkt, weil sie die lästige Sache vom Tisch haben wollen).
Danke
